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M.E sollte dies wegen des evtl. Interessenkonflikts nicht sein. Zumal sie schon eine Gärtnerarbeiten für uns tut.
Ihr Mann wird von uns für seine Tätigkeit bezahlt und ist auch neben dem Verwalter für Vergabe der Jobs und Beurteilung der Arbeiten zuständig.

2007-09-24 19:48:16 · 7 antworten · gefragt von Jerzy S 2 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

7 antworten

So lange alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt werden, dürfte es aller Wahrscheinlichkeit keine Probleme geben; nur solche Konstellationen wie angegeben beinhalten von vorn herein bereits solche...
Wichtig ist, dass auf der Eigentümerversammlung entschieden wird, ob der Einsatz eines Hausmeisters erforderlich und notwendig ist. Dann ist auch festzulegen, welche Aufgaben dieser zu übernehmen hat, wofür er letztendlich ein Entgelt erhält...
In eurem Fall ergibt sich eine "doppelte" Bezahlung einer Tätigkeit, denn Gärtnerarbeiten können Teil der Hausmeistertätigkeit sein usw...
Auch die Vergabe der Jobs und die Beurteilung der Arbeiten sollten 'gerade wegen evtl. Interessenkonflikte' NICHT auf Mitglieder des Verwaltungsbeirates übertragen werden. Eine Mitentscheidung - ja; den Rest sollte der Verwalter mit übernehmen.

2007-09-24 20:33:17 · answer #1 · answered by wildcatandwolf 4 · 0 0

Klar darf (von sollen kann eigentlich keine Rede sein) die Ehefrau des Verwaltungsbeirates Hausmeisterin sein. Letztendlich ist der Verwalter für Aufgaben wie die Vergabe dieser Tätigkeit und die Ausführungskontrolle verantwortlich. Nicht der Verwaltungsbeirat (der ist übrigens sehr schnell abgewählt, wenn er Probleme macht). Und der Verwalter hat sich um die Interessen ALLER Mietparteien zu kümmern, also neutral zu sein.

Gärtnerarbeiten sind übrigens oft Bestandteil der Hausmeistertätigkeit. Auch hier liegt kein Konfliktpotential.

2007-09-25 11:51:38 · answer #2 · answered by schleich_er 6 · 0 0

ja warum denn nicht , zeugt doch von Fleiß und ist vorbildlich

2007-09-25 09:00:33 · answer #3 · answered by Merce2010 6 · 0 0

Was befürchtest Du denn??? Daß sie vor der eigenen Tür gründlicher kehrt, als vor fremden ;-)

2007-09-25 05:23:56 · answer #4 · answered by tina.sunshine1969 3 · 0 0

Ja, sie darf (warum auch nicht?) Der Verwaltungsbeirat wird sowieso überbewertet. Der hat nur beratende Funktion! Ein Interessenskonflikt ist nicht zu ersehen!

2007-09-25 05:19:44 · answer #5 · answered by horsch 6 · 0 0

Dann sollte man die Frau selbst fragen,ob sie dazu noch bereit ist.Gegen eine angemessene Bezahlung ist sie vielleicht dazu bereit.

2007-09-25 04:08:32 · answer #6 · answered by sandra w 6 · 0 0

Wenn Sie doch ihren Job gut macht sollte es egal sein wem das Geld dafür gegeben wird.

2007-09-25 03:03:26 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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