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Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: du darfst auf deinem Grundstück im Prinzip immer machen was du willst, solange niemand belästigt und/oder beleidigt wird.
Wenn dein Nachbar erst in den 1.Stock laufen muß, um dich in Eva´s-Kostüm zu sehen, dann hat er ein Problem. Denn dann könnte es womöglich als Spannerei ausgelegt werden.
Aber auch anders gesprochen, wenn es dich nicht stört gesehen zu werden und es deinen Nachbarn nicht stört, dass er dich so sieht, dann sollte das auch kein Problem sein.
Rechnen mußt du aber mit allem.
Vll kannst du ihn ja mal fragen, ob ihn das stören würde. Dann weißt du auch woran du bist. Und wenn er kein Spannertyp ist, dann ist ihm das sowieso schnuppe.
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2007-08-15 07:55:22
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answer #1
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answered by Anonymous
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Also meine Eltern und ich laufen auch immer nackt durch den Garten(Im Sommer). Aber unseren Garten kann man immer einsehen. Wems nicht gefällt, der soll einfach weg gucken.
Ist außerdem viel schöne ohne Klamotten!!!!!
Viel Spaß noch
2007-08-15 18:37:43
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answer #2
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answered by na_emie86 2
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Wenn es niemand sieht ja, andernfalls kann es als Erregung oeffentlichen Aergernisses eingestuft werden, falls Dich jemand anzeigt. Und der Nachbar kann doch schliesslich immer in seinen 1. Stock gehen um Dir zuzuschauen, stoert Dich das nicht?
2007-08-15 20:31:07
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answer #3
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answered by Anonymous
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Nah klar darfst du,wenn es kein öffentliches Ärgernis ist! Aber wer will auch eine nackte Frau,als Ärgernis hinstellen?? Lass ihn doch gaffen,denkst halt bist beim FKK!
2007-08-15 09:12:30
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answer #4
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answered by Trixi 3
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Spanner kommen auf die seltsamsten Idee`n . Um unfälle zu vermeiden würde ich im Bikini in den Pool hopsen.
2007-08-15 08:38:07
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answer #5
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answered by Donald 3
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Ja, das darfst Du. Viel Spass dabei!!
2007-08-15 07:53:24
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answer #6
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answered by swissnick 7
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ja na klar darfst du das,
sonst üwrde man sich ja schon strafbar machen wenn man nackt in der wohnung umher läuft und der nachbar sieht einen ausversehen.
wenn er es drauf anlegt dich zu beobachten macht er sich strafbar!
2007-08-15 07:51:35
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answer #7
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answered by marie_krger 3
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Ja, darfst Du!
2007-08-15 07:43:34
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answer #8
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answered by lacy48_12 7
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Es soll ja Leute geben, die weder Spanner sind noch exhibitionistische Züge haben sondern nur im 1. Stock WOHNEN! Ansonsten: kein Problem!
2007-08-16 20:00:47
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answer #9
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Na klar darfst du das. Wenn deine Garten nicht einsehbar ist, dann ist es auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Was dein Nachbar macht sollte dir eigentlich egal sein, wenn du allerdings nicht möchtest dass er dich sieht, dann baue doch einen Sichtschutz auf.
Gruß
Franky
2007-08-15 21:53:58
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answer #10
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answered by Anonymous
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