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ein ehepaarbekommt ein kind nach einrichtung der testaments. wie steht es erbrechtlich

2007-06-30 05:10:43 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Politik

4 antworten

Ich würde das Testament entsprechend ändern und wenn nicht, der Pflichtteil steht ihm auf jeden Fall zu. Evtl. würde auch eine Anfechtungsklage Sinn machen.

2007-06-30 05:15:15 · answer #1 · answered by Laredo 6 · 2 0

Testament ändern?
Was den sonst? oder soll das kind nur denn pflicht teil bekommen?


Gruss Erguinor

2007-06-30 12:21:58 · answer #2 · answered by der Star 2 · 1 0

Wenn verlangt steht ihm ein Pflichtanteil rechtlich zu..
genauso wie der Pflichtanteil bei den Kosten (zb beerdigung und so)
Bei verdacht auf negativem Erbe (Schulden) kann man es auch einfach ablehnen, allerdings im voraus, ohne das er (der Erbe) die Finanzen des Verstorbenen kennt oder kundig macht.

2007-06-30 13:28:27 · answer #3 · answered by dark_cat 4 · 0 0

Die theoretische Möglichkeit von Kindern könnte auch in einem Testament bereits berücksichtigt sein.

Klar hat das Kind Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil - und je nach Formulierung des Testaments auch auf mehr.

2007-06-30 12:27:45 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

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