Viele Nebenkosten fallen unabhängig davon an, ob Du da bist oder nicht. Z.B. die Müllgebühr, ob die Tonne leer oder voll ist, die Gebühr ist die Gleiche. Das gilt auch für die Grundsteuer die Treppenhausbeleuchtung, den Hausmeister, die Gartenpflege und die Versicherung. Die einzigen Nebekosten, die Du sparst sind also die verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Strom. Deshalb wirst Du nicht viel sparen können.
Du solltest jährlich eine Abrechnung bekommen. Es mag Fälle geben, in welchen die Abrechnung genau der Vorauszahlung entspricht, aber in der Regel muß ich z.B. geringe Summen nachzahlen.
Entweder zahlst Du also zuviel Nebenkosten, oder Dein Vermieter meint, es lohnt nicht, die ganze Abrechnung zu machen, wenn er nur Anspruch auf eine geringe Nachzahlung von seinen Mietern hat.
Viele Vermieter wissen nicht, dass sie eine Abrechnung machen müssen.
2007-06-26 06:57:50
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answer #1
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answered by > Beate < 6
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Nein. Es muss schon die ganze Miete bezahlt werden. Es gibt ja eine Kostenrückerstattung nach dem Verbrauch. Es fallen ja auch andere Nebenkosten an, als nur Wasserverbrauch und Heizung.
2007-06-27 02:16:13
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answer #2
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answered by Anonymous
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Natürlich nicht. Unterschriebenen Vertrag lesen.
2007-06-26 11:20:31
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answer #3
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answered by Anonymous
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vorab: Kaltmiete reicht nicht!..
um das ganze einfacher darzustellen, die Geschichte etwas zusammengefasst:
Dadurch, dass du über diese lange Zeit schon keinerlei Abrechnung für deine Betriebskosten erhalten hast, ist aus deiner Miete + Nebenkosten = eine "Warmmiete" geworden!.... d.h.; dein Vermieter kann aufgrund des "Gewöhnungsrechts", er hat bisher nie eine Jahresabrechnung der Betriebskosten gemacht, keine Nachforderungen an "Nebenkosten" stellen, da mit dieser Warmmiete alle Kosten für Miete einschließlich aller Nebenkosten abgegolten sind!
Somit zum zweiten Teil deiner Frage:
Du musst bis zum Ende deiner Mietzeit "Miete und Nebenkosten" zahlen und erhältst auch keine Rückrechnung!!
Ungeachtet dessen kann der Vermieter jedoch die Heizkosten aus dieser Miete herausrechnen und dann seine Forderungen geltend machen; nur bedarf es dazu einer Jahresabrechnung (Abrechnung entspr. Heizkostenverordnung).....
und das unterstelle ich einfach einmal, dass er dies nach dieser Zeit tun wird.
Somit einfach bis zum Ende zahlen und das ganze abhaken!
2007-06-26 07:15:22
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answer #4
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answered by wildcatandwolf 4
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nein , du musst schon die ganze miete zahlen. bekommst das geld dann ja über die abrechnung wieder zurück!!
2007-06-26 06:41:14
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answer #5
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answered by Poison26 3
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In 5 Jahren keine Abrechnung bekommen?
Hast Du denn nie danach gefragt??
Aber wenn die Wohnung 2 Monate leer steht, mußt Du auch keine Umlagen dafür bezahlen.
2007-06-26 06:48:43
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answer #6
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answered by Akbar 6
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Wenn du zwei Monate vor Kündigung ausziehst, musst du komplett Miete / Nebenkosten zahlen.
Das du die NK dann zurück bekommst, ist so nicht ganz richtig. Es gibt verbrauchsabhängige Kosten wie (Warm)wasser und Heizung. Da du hier keinen Verbrauch hast, dürftest du anteilig Kosten erstattet bekommen. Alles andere, wie Müllgebühren, Treppenhausreinigung, Hauswart etc pp muss gezahlt werden.
Die Abrechnung erfolgt dann über die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters - i.d.R. im Frühjahr des nächsten Jahres.
2007-06-26 06:47:59
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answer #7
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answered by dusty_ela 2
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Da weiterhin sämtliche Nebenkosten anfallen - der Müll wird abgeholt, auch wenn Du die Tonne nicht nutzt; das Heizungssystem muss funktionieren, ob Du das nutzt oder nicht etc, sind auch die kompletten Nebenkosten fällig, selbst wenn Du vorher ausziehst. Nur die umlegbaren Verbrauchskosten kannst Du dann über Jahresabrechnung später von Deinem Vermieter erstattet bekommen.
2007-06-26 06:47:47
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answer #8
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answered by Thomas G 2
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Nein du mußt schon die ganze miete bezahlen aber wenn du die Abrechnung bekommst müsstest du das Geld dann wieder bekommen.
2007-06-26 06:45:48
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answer #9
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answered by Anonymous
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