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Diese Bescheinigung braucht man beim Ausländeramt!?!

2007-05-12 09:04:40 · 3 antworten · gefragt von Raul C 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

3 antworten

Aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes/EU bedürfen Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten keines Visums und keines Aufenthaltstitels. Ihnen wird im Rahmen ihrer Meldepflicht eine gebührenfreie Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt (Freizügigkeitsbescheinigung). Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Als Studierende aus den oben genannten Ländern können Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung gleich bei der Anmeldung im Bürgeramt mit beantragen. Sie brauchen dafür einen gültigen Ausweis. Die Freizügigkeitsbescheinigung gilt als Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Schweizer Staatsangehörige erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Berliner Ausländerbehörde

2007-05-12 09:25:31 · answer #1 · answered by Gerwil 2 · 0 0

Ein Dokument für EU-Bürger, siehe Link.

(ersetzt im Prinzip die Aufenthaltserlaubnis, da ja keine formelle Erlaubnis mehr notwendig ist)

2007-05-12 16:13:08 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 1 0

Es regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen

2007-05-12 16:21:08 · answer #3 · answered by vatan_10 1 · 0 1

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