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Heute hatte ich auf dem Weg zum Zug einen Unfall. An der nachsten größeren Station hat der Zugführer die Bahnhofsmission benachrichtigt, die aber jede Hilfestellung wegen entsprechender "Vorschriften" ablehnte".
Der Notarzt wurde dann am Zielpunkt gerufen werden. (fast eine halbe Stunde später! - in der Zwischenzeit hatte ich etwa einen viertel bis halben Liter Blut verloren!)

2007-04-24 08:49:56 · 11 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

Bin beim Einsteigen zwischen Bahnsteigkante und Zug geraten. Nicht sofort bemerkt, erst, als ich auf die Blutlache zu meinen Füßen aufmerksam gemacht worden bin.
Bahnhofsmission hatte Angst, auf den Kosten hängen zu bleiben, wenn ich mich weigerte, mit zufahren....!

2007-04-26 09:13:58 · update #1

11 antworten

Du hattest auf dem Weg zum Zug einen Unfall - also vor dem Einsteigen. Hättest Du da nicht besser aufs Einsteigen verzichtet und Dein Handy benutzt? Oder jemanden gefragt, für Dich zu telefonieren oder Dich sogar zu einem Arzt zu fahren?

Jedermann ist doch dazu verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten und auch einen Notarzt zu rufen. Das gilt auch für die Bahnhofsmission!!

Von daher hattest Du ja gerade Glück, ist nichts schlimmeres passiert. Für einen gesunden Menschen ist ein solcher Blutverlust verkraftbar (vgl. Blutspenden).

Eine Anzeige zu erstatten, halte ich für wenig sinnvoll. Wenn Du magst, kannst Du aber z.B. den betreffenden Bahnhof über das Verhalten "seiner" Bahnhofsmission schriftlich informieren.

2007-04-24 09:05:59 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 3 1

Naja, also der Zugführer kann ja aus dem Zug den Notarzt rufen, da braucht er keine Bahnhofsmission dazu.
Und wenn das jemand verweigert, egal wer, dann ist das eindeutig unterlassene Hilfeleistung.
Das ist in Deutschland strafbar und schreit förmlich nach einer Anzeige...

2007-04-24 15:54:38 · answer #2 · answered by ShagahShey 2 · 8 1

...und ich dachte, jeder sei zur 1. Hilfe verpflichtet!
Wahrscheinlich hättest du betrunken sein müssen oder verwirrt, dann hättest du einen lauwarmen Tee bekommen.

2007-04-24 15:55:43 · answer #3 · answered by schokominza 6 · 6 1

Jeder ist dazu verpflichtet erste Hilfe zu leisten und ggf. einen Notarzt zu rufen... andernfalls nennt man das unterlassene Hilfeleistung auch bei einer Bahnhofsmission... so eine gemeinnützige Einrichtung sollte es aber ohnehin besser wissen!

2007-04-24 15:54:53 · answer #4 · answered by typhaon 6 · 4 0

Da Du den Unfall auf dem Weg zum Zug hattest, wie Du hier berichtest, bist Du selbst zuständig. Handy aktiviert, Arzt gerufen. und garnicht erst in den Zug einsteigen, sondern sofort zum Arzt gehen bzw. fahren lassen, dann kommen auch nicht die Vorschriften der Bahnhofsmission zum tragen, die sind ja nicht für Wegeunfälle zuständig.

2007-04-24 16:07:05 · answer #5 · answered by ? 5 · 2 0

Das hört sich direkt nach unterlassener Hilfeleistung an.

2007-04-24 16:02:43 · answer #6 · answered by Pimboli 6 · 3 1

tja, die gesetze...
meine tochter ist epileptikerin und hat ein notfallmedikament, dass sie rektal bekommen muss,SOFORT; falls es nötig ist.
ich musste die schule und ihren sporttrainer informieren. die dürfen allerdings im notfall nicht helfen, geschweige denn es ihr verabreichen, das wäre körperverletzung.
die müssen einen notarzt rufen und warten bis er kommt.
ist das nicht paradox?
kann man ja nur hoffen, dass da nix passiert.
lieber einen hlflosen sterben lassen, als gegen bestehende bestimmungen zu verstossen?
wo bleibt denn da die lange und weihin geforderte zivilcourage?
wundert mich nicht, wenn bei der rechtslage autofahrer an verunfallten vorbeifahren und nicht mehr helfen.

wäre vielleicht mal zeit das gehirn wieder einzuschalten und solche bestimmungen zu überdenken.

2007-05-02 05:26:53 · answer #7 · answered by Rattendusche 5 · 0 0

Das ist sehr schwer zu verstehen, da es im Gesetz heisst, das JEDER zur ersten Hilfe verpflichtet ist und das gerade von einer öffentlichen Stelle keine zu erwarten ist, ist schon unglaublich, ich würde auf " Unterlassene Hilfe " eine Anzeige machen.
Gruß D.

2007-04-29 07:20:33 · answer #8 · answered by Goldfisch 4 · 0 0

??
Du hattest auf dem Weg zum Zug einen Unfall??
Und dann bist du blutend in den Zug gestiegen??

Einen viertel bis halben Liter Blut hast du verloren....bist du Bluterin oder hast du dir den Finger abgerissen???

Also irgendwie verstehe ich deine "Geschichte" nicht so richtig!

Nachtrag:
Einige scheinen sich die Details nicht wirklich durchgelesen zu haben!!!!

2007-04-25 02:32:44 · answer #9 · answered by Stefan H 7 · 1 1

Wegeunfall hin oder her, die Bahnhofsmission hätte trotzdem den Rettungswagen verständigen müssen, sonst ist es unterlassene Hilfeleistung. Allerdings wäre ich auch nicht mit einer so schweren Verletzung in den Zug gestiegen.

2007-04-25 05:34:16 · answer #10 · answered by gcp 6 · 0 1

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