Du kannst ergänzendes Hartz IV beantragen da die Sozialhilfe im herkömmlichen Sinn abgeschaft wurde.
Erkundige dich genau es könnte für dich besser sein da Miete,Strom und Wasser zum teil Übernommen werden können .
2007-04-23 03:38:34
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answer #1
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answered by ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆ 5
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Hu uns Hallo liebe @Susal F, mein Name ist Michael, sei mir gegrüÃt.
Deine Frage könnte fast schon von mir stammen,
auch ich bin in der selben Situation.
Von meinen Gehalt hatte das Arbeitsamt auch nur 60% angerechnet (Steuerbrutto) so das mir nur 640 Euro bleiben,
doch in meiner Famile fallen Kosten in Höhe von 1340 Euro an,als etwas über das doppelte.
Nun die Arbeitsämter sind da sehr verschlossen,wenn es um Information für zuschüÃe geht, manchmal wiegeln sie sogar ab, auch wenn es vom Gestzt her einige Anträge gibt,
die man ausfüllen kann.
Errst recht wenn man
"UNTER DEM EXISTENZMINIMUM" liegt.
Als erstes kann du dir von Arbeitsamt einen "Vermittlungsgutschein" geben lassen, das ist ein Gutschein in Höhe von 2000 Euro der für einen privaten Arbeitsvermittler ist.
Dieser bekommt diese Summe nur, wenn er dir auch einen Job vermittel hat, von dem du leben kannst, sonst geht er leer aus.
Dann kannst du einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen,
das bekam ich selbst erst nach mehreren nachfragen zugestanden.
Da reichst du dann alle deine verschickten Bewerbungen ein und bekommst dafür 5 Euro pro Bewerbung.
Dies endlastet einen auch ganz schön, bedenkt man das das Arbeitsamt mindestens 6 Bewerbungen pro Monat sehen will.
(doch hier liegt die Grenze bei 52 Bewerbungen im Jahr
also ca 260 Euro)
Dieses Schreiben heiÃt:
"Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten"
Dann kannst du einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt” stellen,
das meist mit "Arbeitslosengeld2" genannt wird.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/ALG_Einschnitt.html
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld.html
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_l030.htm
Ich hoffe liebe @Susal F es war dir eine Hilfe
und du packst das.
Wünsche dir einen tollen Start in die Woche.
Mit gruftigem GruÃ
der helfenden Art
von Michael.
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NACHTRAG:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/neu-Alg-II-Broschueren.html
***************WICHTIG****************
2007-04-23 10:56:22
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answer #2
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answered by schwarzkittel76 3
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Du kannst einen Antrag auf Wohngeld machen!
Dann kriegst du eine kleine Hilfe wenn du die Miete nicht bezahlen kannst
2007-04-23 10:38:15
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answer #3
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answered by Amar 1
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Also erstmal würde ich Wohngeld beantragen.
Wie groß ist denn die Wohnung? Du mußt damit rechnen, das die vom Amtverlangen, das du dir einen kleinere günstigere Wohnung suchst. Dann fragt doch mal die Bank, ob du kleinere Raten zahlen kannst.
Ich habe dadurch gespart, das ich mein Auto abgeschafft habe!!
2007-04-23 10:34:29
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answer #4
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answered by waldlauf2004 3
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Du kannst definitiv Wohngeld beantragen.
2007-04-23 10:34:27
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answer #5
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answered by RicciHouse 6
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Es gibt nicht viel.Aber die Arge zahlt dir die Miete.Mußt nachfragen,wieviel die Zahlen.
2007-04-26 10:22:08
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answer #6
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answered by kampsreiner 1
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Hallo!
Also, wenn dein Geld zu gering ist, kannst du Arbeitslosengeld 2 bei der Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter beantragen. Dies sind ergänzende Leistungen, die sich aus dem Regelsatz (345 € bei Alleinlebenden, 311 € pro Erwachsenen im Haushalt), der Kaltmiete und den heizkosten errechnet. Für die Wohnung stehen dir 45 m² zu und die Miete kannst du dem Mietspiegel deines Wohnorts entnehmen. Wenn die Wohnung zu teuer ist, musst du umziehen oder die Differenz selbst bezahlen. Die Schulden sollen nicht von Sozialleistungen gezahlt werden, also am besten den Gläubigern Briefe schreiben, in denen du um Studndung der Schulden bittest, da du Arbeitslosengeld beziehst und nicht mehr zahlen kannst. AuÃerdem bist du laut der Pfändungstabelle nicht pfändbar, solltest aber, wenn du Leistungen auf dein Konto bekommst das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben, damit kein Gläubiger dran geht. Ansonsten mal zur Schuldnerberatung gehen, am besten kirchliche, die sind umsonst. Wenn du kein ALG 2 kriegst kannst du Wohngeld versuchen, wobei du ja schon ALG I bekommst.
Viel Glück!
2007-04-25 09:36:44
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answer #7
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answered by lemminga1983 2
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Sofort ergänzendes ALG2 stellen. Dies steht auch ALG1 Empfänger zu, die sehr wenig Arbeitslosengeld bekommen. Grob gesagt stehen dir die Kosten für die Wohnung (warm) und zusätzlich 345 Euro zu.
Dies Existenzminimum steht jeden zu, auch wenn er arbeitet oder ALG1 bekommt.
Am besten morgen den Antrag auf ALG2 stellen, die Unterlagen kannst du später nachreichen, da ALG2 erst am Tag der Antragsstellung gewährt wird und nicht rückwirkend.
2007-04-23 10:49:43
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answer #8
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answered by Anonymous
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Als erstes kannst du Wohngeld beantragen...wobei du damit rechnen musst, dass du aus deiner jetzigen Wohnung raus musst. ( falls diese zu groß oder teuer ist )
Deine privaten Schulden gehen keinen was an und wird keiner begleichen.
Mein Tipp... suche dir schnellstmöglich nen neuen Job! Wer sucht der findet auch. ( z.B. im Call Center ) Reich wirst du zwar nicht, aber du kannst davon leben
2007-04-23 10:42:02
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answer #9
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answered by Lucy 3
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Du kannst pro Bewerbung 5,- € beim Arbeitsamt geltend machen, das nennt man Bewerbungskosten Beihilfe. Du kannst pro Kalenderjahr maximal 52 Bewerbungen á 5,- € also 260,- € geltend machen!
2007-04-23 10:36:47
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answer #10
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answered by Anonymous
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