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eine Gemeinde öffentliche Bekanntmachungen abwechselnd in verschiedenen Tageszeitungen bringen will? Habe einen Hinweis das es mit dem Art. 20 GG zu tun hat. Aber wieso?
Benötige Info für eine Klausur.

2007-04-11 08:19:48 · 5 antworten · gefragt von Supermaus 4 in Politik & Verwaltung Verwaltung

5 antworten

Der Bürger hat einen Anspruch auf die gleichmäßige Unterrichtung über diese Mitteilungsinhalte. Will sagen, er hat Anspruch darauf, dass diese stets an derselben Stelle erscheinen und nachgelesen werden können. - Im Rahmen der Gleichbehandlung empfiehlt sich hier die gleichzeitige Veröffentlichung in den maßgebenden Presseorganen vor Ort. Notfalls in einer eigenen Gemeinde-Mitteilung an die Haushalte.

2007-04-11 20:30:07 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Bekanntmachungen der Gemeinde, also der Kommunalpolitik, werden normalerweise im Gemeindeanzeiger, dem Presseorgan der Gemeinde, veröffentlicht. Das Gemeindeblatt ist außerdem für die Meinungsbildung der Bevölkerung mitverantwortlich. Um diese einheitlich zu gestalten und keinen zu bevorteilen, sollen diese bekanntmachungen zentral bekannt gegeben werden. Es soll jeder informiert werden, weil jeder die Gemeindepresse bekommt.

Bekomme ich zB. eine Tageszeitung nicht / lese sie nicht, bekomme ich von wichtigen entscheidungen der Kommunalpolitik nichts mit = keine gleichheit mehr gegeben

2007-04-11 08:35:22 · answer #2 · answered by sebster 2 · 1 0

Vielleicht weil das Abonnieren EINER Tageszeitung als für den Bürger zumutbar erachtet wird, aber nicht das Abonnieren MEHRERER örtlicher Tageszeitungen.

2007-04-11 08:29:45 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 1 0

Das Einzige, was mir dazu einfällt, ist die entstehende Rechtsunsicherheit.
Die Adressaten können den aktuellen Gesetzesstand nicht wissen, indem sie verschiedene Tageszeitungen durchsehen müssten.

2007-04-11 10:45:42 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Dass eine Gemeinde ihre öffentlichen Bekanntmachungen abwechselnd in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlichen will, verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, denn es befreit die Gemeinde nicht von der Verpflichtung, die Bekanntmachungen durch öffentlichen Aushang (z.B. am "Schwarzen Brett" im Gemeindeamt bzw. Rathaus) bekannt zu machen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich dort zu informieren, und sich über aktuelle Bekanntmachungen kundig zu machen.

Eine öffentliche Bekanntmachung muss gewisse formale Voraussetzungen erfüllen, wohingegen eine Pressemitteilung von der Redaktion journalistisch überarbeitet werden darf. Öffentliche Bekanntmachungen werden daher von den Zeitungen wie bezahlte Anzeigen abgerechnet. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gemeinde sich aus Kostengründen entschieden hat, Bekanntmachungen nur in jeweils einer Zeitung abdrucken zu lassen.

Jedoch hält nichts die Gemeinde davon ab, durch eine Pressemitteilung die anderen Zeitungen darüber zu informieren, dass eine neue öffentliche Bekanntmachung (unter Nennung der Themen, die darin behandelt werden) im Rathaus einzusehen ist.

Dies ist in vielen Kommunen seit Jahrzehnten gängige Praxis. Ob Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus") dadurch beeinträchtigt wird, dass nicht jeder eine Information über die Verfügbarkeit von Information hat, ist strittig; man kann es im Allgemeinen jedoch verneinen, da davon ausgegangen werden kann, dass jeder Einwohner einer Kommune über die Funktion und Bedeutung des "Schwarzen Bretts" im Rathaus informiert ist.

[So würde ich argumentieren. Es ist nicht unbedingt meine Meinung.]

2007-04-11 09:38:40 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

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