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Weiß jemand, welche Richtlinien man beim Öffnen der Eingangspost beachten muss? Z. B. beim Vermerk "Eigenhändig"

Oder kennt jemand Internetseiten?

2007-03-27 19:55:59 · 4 antworten · gefragt von Sandra A 2 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

4 antworten

Wenn Du einen Brief mit "Eigenhändig" in der Hand hast und das ist für jemand anders, ist schon mal etwas schief gegangen, denn der Brief darf nur an diese Person ausgehändigt werden. Du darfst jeden Brief öffnen, auf dem nicht Persönlich/Vertraulich, Geschäftsleitung, Eigenhändig oder der Name einer Person vor dem Firmennamen steht.

2007-03-27 20:05:59 · answer #1 · answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7 · 1 0

Hallo, bei der Eingangspost ist zu beachten:
steht erst der Firmennahme und z. H. darf jeder in der Firma öffnen und weiterreichen an den Empfänger. Steht erst der Name dann die Firma, dann nur der direkte Empfänger. Eigenhändig darf ebenfalls nur vom Empfänger geöffnet werden.So habe ich es in meiner Ausbildung (1980) gelernt. Hoffentlich hilft dir das weiter

2007-03-28 03:26:21 · answer #2 · answered by pinguini29 1 · 1 0

In jeder Firma die Mitarbeiter hat gibt es ein Posteingangsbuch. Dort wird alles eingetragen und an den zuständigen Mitarbeiter weiterverteilt. d.h. es wird fast alles geöffnet. Alles andere regelt der GF Meist werden Finanzamt und Steuerberater ungeöffnet durchgereicht. Schecks gehen beschleunigt in die Buchhaltung. Nicht geöffnet werden "persönlich" und c/o. Meist macht der Mitarbeiter da auch vorher ne Ansage. Eine DIN Norm oä. ist mir nicht bekannt.

2007-03-28 03:48:23 · answer #3 · answered by Create S 4 · 0 0

Nur wenn der Empfänger„persönlich“ oder „vertraulich“ angeschrieben wird, muss das Schriftstück bis zu seiner Rückkehr verschlossen bleiben. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im Fall einer Arbeitnehmerin, die auf das Briefgeheimnis pochte, dass ihr Vorgesetzter „ihre“ Post öffnen darf, wenn der „persönliche“ oder „vertrauliche“ Vermerk fehlt. (AZ: 14 Sa 1972/02)
Bei Eigenhändig oder der gleichen darf ein anderer Sachbearbeiter die Post öffnen.

2007-03-28 03:36:34 · answer #4 · answered by E.L 4 · 0 0

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