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...in Anspruch genommen werden kann?

2007-03-27 04:28:22 · 8 antworten · gefragt von Rebecca 6 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

...möchte nur info´s, bin noch am überlegen...

2007-03-27 05:09:33 · update #1

8 antworten

Kommt ganz auf die Versicherung an.Meistens 3 Monate nach Bezahlung der ersten Rate.

2007-03-27 04:31:44 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Das steht in deinen Versicherungsunterlagen drin. Nach 3 Monaten ist normal.

Vergesse aber bitte nicht, dass du nix angehst, was vor Vertragsabschluss geschah, dann haste die Kosten nämlich auf dem eigenem Rücken.

2007-03-27 11:47:52 · answer #2 · answered by patrick_pietzka 2 · 2 0

Genau 3 Monate. Bei jeder Versicherung. Der Rechtstreit darf aber nicht innnerhalb der 3 Monate begründet sein, auch wenn er erst nach drei Monaten Auswirkungen zeigt.

2007-03-27 11:33:16 · answer #3 · answered by regenfreund 2 · 1 0

glaub 6 Monate , bin mir aber nicht ganz sicher.

2007-03-27 12:58:56 · answer #4 · answered by iland1310 3 · 0 0

Meist nach 3 Monaten. aber was hast DU denn für ne RS,daß Du Mitglied bist?
Ich habe eine Rechtsschutzver. für die ganze Familie,aber keine Mitgliedschaft.

2007-03-27 11:42:06 · answer #5 · answered by Michaela 3 · 0 0

bei meiner nach sechs Monaten .

2007-03-27 11:36:02 · answer #6 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

in der Regel ein halbes Jahr und der Vorfall sollte seine Wurzeln nicht vor dem Abschluss der Versicherung haben!
Aber im Grunde ist das Vertragsabhängig.

2007-03-27 11:33:07 · answer #7 · answered by Feuerengel 4 · 0 0

sollte eigentlich in deinem Vertrag stehen oder der Mensch bei dem du das abgeschlossen hast, hätte dich aufklären müssen dadrüber
evtl nach der ersten Zahlung des ersten Beitrags

2007-03-27 11:32:27 · answer #8 · answered by little hawk 6 · 0 0

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