Ja wenn der wert keine 5000 € übersteigt
Ein zur Mittelklasse zählendes, fünftüriges, Superbenzin verbrauchendes Kraftfahrzeug mit 105 PS und einem Verkehrswert von 9.600 Euro eines alleinstehenden Arbeitsuchenden, stellt kein angemessenes Kraftfahrzeug i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II dar. Der den noch als angemessen anzusehenden Verkehrswert in Höhe von 5.000,-- Euro übersteigende Betrag in Höhe von 4.600 Euro ist nach § 12 Abs. 1 SGB II als Vermögen zu berücksichtigen.
2007-03-26 06:08:03
·
answer #1
·
answered by ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆ 5
·
3⤊
1⤋
Ja, um flexibel für einen neuen Job zu sein, darf man natürlich ein (angemessenes) Auto haben.
Ein Auto wird auch als Vermögen angerechnet und kann auch über den Richtwert von 5.000 Euro liegen.
2007-03-26 08:24:41
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Ja Du darfst. Aber achte darauf, dass Due es von dem Geld kaufst, das Du dem Amt angegeben hattest. Sonst kann die Frage kommen: "wo ist das Geld her"? Wenn die überhaupt dahinter kommen. Oder lass es Dir von Verwandten schenken!
Gruß
2007-03-27 03:00:55
·
answer #3
·
answered by horsch 6
·
0⤊
0⤋
Ich habe keine Erfahrung mit Hartz 4 und mit teueren Autos. Meine Autos sind immer gebraucht gewesen. Das letzte war auf 57 000 km, aber es sind schon 6 jahre her, d.h. ein bisschen, aber trotzdem gebraucht gekauft und heute schon - sehr gebraucht..
Ich weiss nicht wie viel ein Hartz 4 - Empfänger bekommt, aber es gibt Autos in befriedigendem Zustand, die 600-700 Euro kosten. Das entsprechende Amt wird sich kaum davon interessieren, aber die Nachbarn des H4-Empfängers werden ihn unbedingt anzeigen.
2007-03-26 11:26:26
·
answer #4
·
answered by Leony 7
·
0⤊
0⤋
Ja , wenn du einen 400,00 Euro Job hast kannst du sogar die Kosten absetzen . Das Auto darf aber einen bestimmten Wert nicht übersteigen . Ich kriege auch Hartz IV und fahre einen alten Polo BJ 91. Den Kauf eines Autos musst du begründen wie du das bezahlt hast . Meines hat meine Mutter gekauft , ich zahl es ihr in Raten zurück .
2007-03-26 08:32:32
·
answer #5
·
answered by iland1310 3
·
0⤊
0⤋
ja aber nur unter auflagen:es muss älter als 5 jahre sein!
gründe wieso er/sie das auto brauchen
zb arbeitsamt weit weg, einkaufszentrum weit weg usw
2007-03-26 06:17:07
·
answer #6
·
answered by PatWat 2
·
0⤊
1⤋
ähhh, war da nicht mal so ein Forum... www.tacheles.de oder so ähnlich?
Aber ja, ein Hartz IV Empfänger darf ein Auto haben.
Auch wenn es noch so ungerecht erscheint.
2007-03-26 06:06:01
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
1⤊
2⤋
Ja,aber es muß älter als 5 Jahre alt sein.
2007-03-26 06:08:58
·
answer #8
·
answered by sandra w 6
·
0⤊
3⤋
nein,
2007-03-26 06:06:56
·
answer #9
·
answered by edelblume 5
·
0⤊
5⤋
Nein
2007-03-26 06:03:55
·
answer #10
·
answered by supermaus1933 3
·
0⤊
5⤋