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Wie kann die Schulpflicht,für einen Schwerbehinderten( Geistig)
umgangen werden?

2007-03-25 20:25:37 · 7 antworten · gefragt von Glücksstern01 2 in Freunde & Familie Familie

7 antworten

Hallo,

Für behinderte Kinder und Jugendliche gilt die Schulpflicht ebenso wie für nichtbehinderte
Kinder und Jugendliche.
Bei Beginn der Schulpflicht melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind entweder bei
der Grundschule oder bei der zuständigen Sonderschule an. Ist davon auszugehen, dass
ein Kind im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung
nicht hinreichend gefördert werden kann, wird von der Schulaufsichtsbehörde der individuelle
Sonderpädagogische Förderbedarf ermittelt und eine Entscheidung über den
Bildungsgang und den Ort der Förderung getroffen (Sonderschule eines bestimmten
Typs oder allgemeine Schule mit zusätzlichen individuellen Hilfen). Eine Umschulung
während der Schulzeit kommt für solche Schülerinnen und Schüler in Betracht, die eine
allgemeine Schule besuchen, dort aber nicht entsprechend gefördert werden können.
Die Schullaufbahnentscheidung soll nach Anhören der Eltern und möglichst im Einvernehmen
mit ihnen getroffen werden. Sind Eltern mit einer Entscheidung nicht einverstanden,
so haben sie außergerichtliche und gerichtliche Einspruchsmöglichkeiten

Das Recht behinderter Kinder auf eine ihnen angemessene Bildung und Ausbildung ist
im Grundgesetz (Artikel 3 – R1), im Bundessozialhilfegesetz und in den Landesverfassungen
(R14–29) niedergelegt sowie in den jeweils geltenden Schulgesetzen der Länder im
Einzelnen ausgeführt.

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung
bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende
schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet
diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes
Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und
selbstständiger Lebensgestaltung zu erreichen.

Möchtest du deinem Kind wirklich dieses Recht nehmen?
Ist es nicht besser es kommt mit anderen Kindern zusammen und kann sich bilden,nach seinen Fähigkeiten, als Zuhause zu sitzen.Es würde auch für dich eine Verschnaufspause sein.Es erfordert viel Kraft und zurückstecken,ein behindertes Kind zu umsorgen.Nutze die Zeit,die dein Kind in der Schule verbringt,für dich.

Alles Gute

2007-03-25 21:41:16 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

In einem Lernwohnheim oder Behindertenschule geben sie dir sicherlich Auskunft darüber oder frage auf dem Schulamt nach

2007-03-26 03:28:18 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Gar nicht. Ob das Kind schulpflichtig ist und in welche Art von Schule es kommt, entscheidet immer noch der Amtsarzt deines Stadtbezirkes. Dort muß das Kind vorgestellt werden, ansonsten begehst du eine Straftat.

2007-03-26 04:49:05 · answer #3 · answered by steckchen 5 · 0 0

Auch Schwerbehinderte, ob geistig oder körperlich, haben ein Recht auf Bildung. In speziellen pädagogischen Einrichtungenkönnen sie, entsprechend und berücksichtigend auf ihre Behinderung, gefördert und gefordert werden.

2007-03-26 04:17:19 · answer #4 · answered by JosieDD 2 · 0 0

gar nicht

2007-03-26 03:58:03 · answer #5 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 1 1

Jeder Mensch hat Recht auf Bildung - auch Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung. Ein bisschen Abwechslung kann nicht schaden - weder für den betreffenden Menschen noch für deren Eltern.

2007-03-26 03:52:24 · answer #6 · answered by |eve| 7 · 0 0

wie bei gesunden auch. du stellst einen befreiungsantrag und weisst nach, dass das kind eine adaequate ausbildung bekommt.

2007-03-26 04:18:37 · answer #7 · answered by whyskyhigh 7 · 0 1

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