Nur wenn er eine Abstandszahlung für die alte Küche geleistet hat, d.h. wenn sie ihm auch gehört. Denn nur mit seinem Eigentum kann man machen was man will. Entsprechend muss man sonst die alte nach dem Ausbau der neuen wieder einbauen und dieser Aufwand wäre wohl ziemlich erheblich.
2007-03-24 23:41:12
·
answer #1
·
answered by AliceDasWunder 6
·
0⤊
0⤋
er muss die alte Küche lagern und beim Auszug wieder fachgerecht einbauen.
2007-03-25 06:47:05
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Wenn er die Küche, die er rausgebaut hat nach seinem Auszug wieder einbaut und seine eigene - die, die er eingebaut hat - mitnimmt, dann spricht nichts dagegen. Er muss nur mit dem Vermieter klären, ob das in Ordnung ist.
2007-03-25 06:46:48
·
answer #3
·
answered by Maresa 6
·
2⤊
0⤋
Klar kannst Du die Küche entfernen und eine eigene Küche einbauen.Beim Auszug darfst du deine Küche auch wieder ausbauen und mitnehmen. Es ist ja dein Eigentum. Aber, und das ist wichtig. Beim Auszug mußt du die Küche die eingebaut war, wieder einbauen. Also die Küche muß in der Urzustand gebracht werden.
2007-03-25 08:22:45
·
answer #4
·
answered by longster63 1
·
1⤊
0⤋
Klar geht das-
.... wenn er die alte Küche beim Auszug wieder einbaut!!
2007-03-25 08:16:17
·
answer #5
·
answered by *lilly* 2
·
1⤊
0⤋
dies ligt am vermiter
2007-03-25 08:09:25
·
answer #6
·
answered by lex354 1
·
1⤊
0⤋
Für die installierte Küche in seiner Wohnung wird er mtl. auch einen Preis bezahlen, der in der Miete enthalten ist. Also gehört die Küche dem Vermieter und er kann sie nicht einfach entfernen und eine eigene einbauen. Selbst wenn er die Küche fachgerecht lagern würde, um sie beim Umzug wieder einzubauen, ist es immer noch fraglich, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Viele Vermieter wollen auch einfach nicht, daß wild Löcher in der Wohnung gebohrt werden und die sind ja bei einer Kücher ganz erheblich.
2007-03-25 06:46:44
·
answer #7
·
answered by Ginetta 7
·
1⤊
0⤋
Wenn er die Küche mitgemietet hat, gehört sie dem Vermieter. Dann ist es Vertragssache / Vereinbarungssache mit dem Vermieter. Es werden, nach amerikanischem Vorbild, vermehrt Wohnungen mit Küche vermietet.
2007-03-25 06:45:55
·
answer #8
·
answered by > Beate < 6
·
1⤊
0⤋
Klar,nur die Alte muß dann wieder rein.
2007-03-25 18:51:35
·
answer #9
·
answered by Bolle 7
·
0⤊
0⤋
Sicher , wenn die vorher ausgebaute aufbewahrt und in dem beschriebenen Fall , nach Ausbau der anderen wieder eingebaut wird.
So ist beiden Seiten gedient .
2007-03-25 16:37:04
·
answer #10
·
answered by Kirsten Z 4
·
0⤊
0⤋
kommt drauf an ob die küche bestandteil der mietsache ist. hat der mieter z.b.abstand für die küche bezahlt und steht nichts gegenteiliges im mietvertrag kann er die küche entfernen, denn sie ist durch zahlung des abstands sein eigentum. hat er allerdings kein abstand für die küche bezahlt und ist die nutzung der küche in der miete enthalten, so muss der mieter nach auszug den den vorherigen zustand der wohnung wieder herstellen, d.h. die küche wider einbauen.
2007-03-25 06:59:32
·
answer #11
·
answered by klamischu 1
·
0⤊
0⤋