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Und sind die dann auch "unkündbar"? Oder bilde ich mir das it der "Unkündbarkeit" der Beamten nur ein?

2007-03-24 09:56:48 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Militär

Wie sieht es dann mit "Stellenabbau" aus? Müßte dann eine andere Stelle für die betreffende Person gefunden werden und kann das auch ein komplett anderer "Bereich" sein?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

2007-03-24 11:06:58 · update #1

12 antworten

Berufssoldaten haben einen Beamtenstatus auf Lebenszeit.
Zeitsoldaten haben einen Beamtenstatus auf Zeit, nämlich solange Ihre Dienstzeit läuft. Und sowohl Berufsoldaten als auch Zeitsoldaten werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz vergütet.
Wie aller Beamten sind sie im Prinzip unkündbar, können jedoch wegen grober Vergehen im Dienst als auch in Ihrem Privatleben suspendiert bzw. unehrenhaft entlassen werden.
Bei Stellenabbau oder Auflösung der Einheit, kann ein Berufs/- Zeitsoldat jederzeit in eine andere Einheit versetzt werden. Er hat aber auch die Möglichkeit, notfalls, z.B. wenn es seiner Beförderung oder Karriere dienlich ist, oder aber auch aus wirklich schwerwiegenden privaten Gründen, ein Versetzungsgesuch innerhalb der Truppe zu stellen, ist aber hierbei aber mehr oder weniger dem - Good will - seiner Vorgesetzten ausgeliefert.

2007-03-26 01:38:08 · answer #1 · answered by charlyman 2 · 4 1

Berufssoldaten sind wie Beamte und Richter "unkündbar".
Berufssoldat kann man ab 25 Jahren und mindestens dem Dienstgrad Feldwebel werden; die Dienstzeit wird mit der Pensionierung beendet, solange keine schwerwiegenden Vorfälle (Dienstvergehn, Krankheit, Invalidität) eine vorzeitige Zurruhesetzung erfordern.

Berufssoldaten sind - wie alle Bundesbeamten - auch bundesweit versetzbar.

2007-03-24 17:48:21 · answer #2 · answered by RL 7 · 2 1

Berufssoldaten sind vom Status her Beamte auf Lebenszeit.
Dass sie aber in anderen Bereichen (Verwaltung) eingesetzt werden ist zum Glück nicht zu befürchten. Da sie zu nichts anderem zu gebrauchen, sind werden sie mit 55 Jahren, bei vollen Bezügen, in Pension geschickt. Da behaupte noch einer Der Staat tut nichts für seine Bediensteten.

2007-03-29 18:13:39 · answer #3 · answered by liftboy 3 · 0 0

im Endeffekt ja , wie Polizisten(die veraeter), haben gleiche Vergütung. sind unkündbar aber es gibt ausnahmen. Gewalt; Alk , etc. etc

2007-03-29 16:54:30 · answer #4 · answered by kristian k 1 · 0 0

1. sie haben Beamtenstatus
2. Beamte sind grundsätzlich nicht unkündbar
erst käme die suspendierung... dann die entfernung aus dem Dienst.
Würde ein Beamter eine straftat begehen die dem weiteren Ausüben seines Dienstes oder dem Ansehen seines Dienstherren widersprechen würde... dann siehe 2.

2007-03-29 11:18:27 · answer #5 · answered by Big Tom 4 · 0 0

@Challyman, sehr gut geantwortet ! Hört sich nach Berufssoldat an ? !

2007-03-28 12:37:09 · answer #6 · answered by norabelle 4 · 0 0

@charlyman
Vortreffliche Antwort. Besser gehts nicht.

An die anderen..sorry Leute, aber da merkt man mal, wer von der Materie Ahnung hat und wer nicht!!!

2007-03-28 09:09:12 · answer #7 · answered by Stefan H 7 · 0 0

Beamte sind unkündbar. Und wenn sie Bockmist gebaut haben, werden sie rausbefördert!
Bei Politikern ist das doch ähnlich - oder wie kommt Verheugen in die EU-Kommission`?

2007-03-24 18:06:08 · answer #8 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 2 2

Sie haben Beamtenstatus, das ist richtig. Aber nur Berufssoldaten, nicht Zeitsoldaten. Man muss aber erst einmal ein paar Jahre lang Zeitsoldat sein, um Berufssoldat werden zu können.

Unkündbarkeit gibt es zwar im Prinzip; aber bei schweren Dienstvergehen kann man sie natürlich kündigen.

In der Praxis wird allerdings meist das Versetzungsprinzip angewandt: Ein Beamter (egal, ob Finanzamt oder Bundeswehr) erklärt sich bei Amtsantritt bereit, jeden ihm zugewiesenen Posten, egal wo in der Republik, anzunehmen; und dann kommt der eben auf einen Posten, wo er kein größeres Unheil mehr anrichten kann.

2007-03-24 17:02:27 · answer #9 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 2

Rein rechtlich gesehen sind Berufssoldaten keine Beamte, weil für Sie das Bundesbeamtengesetz (BBG) keine Anwendung findet. Für Soldaten gibt es das Soldatengesetz, welches in vielen Teilen dem BBG ähnlich ist. Ein Berufssoldat ist im Prinzip unkündbar, kann jedoch wegen schwerer Dienstvergehen aus dem Dienst entfernt werden. Vorgeschaltet ist immer ein Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung.
Hoffe, Dir damit geholfen zu haben und einige diffuse Antworten richtiggestellt zu haben.

2007-03-24 18:47:58 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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