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sind. Aktuell ist nur das Erdgeschoss mit 80 m2 frei, in dem der vorige Besitzer gewohnt hat.
Im zweiten Stock wohnt ein arbeitsloser Mann.
Nun meine Fragen: Ist es möglich, wegen Eigenbedarf beiden Mietparteien zu kündigen? Ist es schwerer, dem Arbeitslosen zu kündigen weil sozialer Härtefall? Kann man uns sagen, dass Eigenbedarf abgelehnt wird, da Erdgeschoss (80 m2) für 2 Personen ausreichend groß ist?
Welche Probleme könnte es noch geben?

2007-03-24 08:17:09 · 9 antworten · gefragt von Sonne 4 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

@oh_w: Nein das ist nicht so. Bei einem Hauskauf geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über.

2007-03-24 08:30:40 · update #1

9 antworten

Bei Eigenbedarfskündigung haben die Mieter ein dreiviertel Jahr Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen. Dann müssen sie raus. So einfach ist das. Du mußt noch nicht mal eine Ersatzwohnung für sie suchen.

2007-04-01 01:21:32 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn der Mann bei einer erteilten Kündigung ohne Murren auszieht , hast Du Glück gehabt, denn sollte er vor Gericht gehen, würde er gewinnen. Die Gerichte halten 80 qm bei 2 Personen als OK und würden die Klage abschmettern.
Doch mal eine andere Frage : Bekommt er Arbeitslosengeld oder Hartz IV ? Der Grund der Frage ist folgender : Hartz IV - Empfänger stehen als Einzelperson 45 qm udn bei 2 Personen 60 qm zu. Sollte somit die Wohnung zu Groß für Hartz IV sein, wird das Amt für einen kleinen Hinweis dankbar sein.
Dann besteht kein Problem.
Würde an Deiner Stelle mal mit dem Mann reden und ihm mitteilen, dass Du an der Wohnung zusätzlich interessiert bist. Wenn Du ihm eine Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten einräumst wie er sich verhalten würde.
Mit einem Gespräch kann man sehr viel erreichen.

2007-03-29 15:22:38 · answer #2 · answered by rainer18100 2 · 1 0

Das rechtliche Theater solltest Du Dir nicht antun, ganz ehrlich.

Am besten soll der aktuelle Besitzer dem Arbeitslosen irgend eine Summe Geld geben, damit der schriftlich erklärt, dass er in z.B. 3 Monaten ohne jegliche weitere Diskussion die Wohnung verlässt. Im gegenseitigen Einverständnis kann man ja jeden Vertrag aufheben.
Oder - noch besser - Du unterschreibst einen Kaufvertrag mit der Bedingung, dass Eigentumsübertragung und Zahlung erst dann erfolgen, wenn der Mieter draussen ist.

2007-03-24 18:00:23 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 1 0

Das kommt drauf an, wie der Richter entscheidet.
Wenn eine Wohnung leer ist, kommst du mit Eigenbedarfskündigung nicht durch und beim Arbeitslosen kannst du nmur bei erheblichem Zahlungsrückstand eine Räumungsklage machen.
Evtl. kannst du den Mietern einen Wohnungstausch anbieten, sie ziehen in's Erdgeschoß, du nach oben.
Ach ja, evtl. kannst du Eigenbedarf anmelden, wenn in dein Haus deine Eltern / Schwiegereltern einziehen sollen oder deine erwachsenen Kinder eine eigene Wohnung brauchen.

2007-03-24 15:45:00 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

So wurde ich selbst schon mal rausgeworfen, war aber kein Eigenbedarf, sondern mit "wirtschaftlichkeit" begründet. Man hat mir - waren es jetzt 3 oder 5 ??? - Monatsmieten erlassen. Vielleicht ist das ja eine Idee für euch? Wenn ich die 3 Monatsmieten nicht angenommen hätte, wäre ich rausgeklagt worden. Im Nachhinein hätte ich es wohl besser darauf ankommen lassen sollen.

2007-03-24 15:30:35 · answer #5 · answered by Houche 3 · 1 0

Es gibt die Möglichkeit auf Eigenbedarf, aber wenn 80m² frei sind wird es für zwei Personen schwierig das durch zu bekommen.

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2007-04-01 04:55:41 · answer #6 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

Das hängt davon ab, wo das Haus steht. In Ballungsräumen ist das kaum möglich. Wer aber Eigenbedarf anmeldet, ohne ihn wirklich nutzen zu wollen, macht sich in vollem Umfang schadenersatzpflichtig und das kann richtig, richtig teuer werden !!!

2007-03-31 12:49:30 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Denke mal so ohne weiteres geht das nicht ihr müsst sicherlich Eigenbedarf nachweisen,zBsp.wenn du schwanger bist und ihr ein Kind erwartet.

2007-03-24 15:21:24 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Hier geht es nicht um Eigenbedarf sondern um Besitzerwechsel. Da die Mieter keinen Mietvertrag mit euch haben, könnt ihr problemlos - natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen (Dauer je nach dem wie lange die Mieter drin wohnten) kündigen. Schwierig wird es nur, wenn die Mieter nicht ausziehen wollen. Dann müsst ihr auf Räumung klagen - ebenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.

2007-03-24 15:26:03 · answer #9 · answered by AliceDasWunder 6 · 0 3

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