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Als ich mich von der Mutter meines Sohnes getrennt habe versagt sie mir das Umgangsrecht mit meinem Sohn,und das schon seit 4Jahren.Hab alles versucht komm nicht weiter.Das einzigste was ich darf ist Unterhalt zahlen........

2007-03-23 10:10:47 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Familie

Angefangen hat es damit das sie mich Betrogen hat,ich sie darauf hin sitzen lies und ich versucht habe mir ein neues Leben aufzubauen bzw den Kontakt zu meinem Sohn zu halten.Aus welchen gründen auch immer versagt sie mir bis heute das Umgangsrecht mit meinem Sohn.Ok wir haben uns zimlich gestritten und keiner wollte nachgeben.Ich hatte zum Zeitpunkt dieser Auseinandersetzung zuviele Problehme um das gezanke länger auszuhalten und hab einfach aufgegeben was ich im Rückblick sehr bedaure.Ich würde ihn einfach gerne mal wieder sehen und schauen was aus ihm geworden ist wie er Redet,spielt was er sonst so macht.........

2007-03-23 21:46:17 · update #1

An Seekuh.Ob ich mein Schw...im griff hab oder nicht ist ja wohl meine Sorge.Bei dir hör sichs ehr so an als ob du der Welt gegenüber sehr agressiv bist und mit einem Problehm aus deiner Lebensgeschichte nicht fertig wirst.Würd mal bischen mehr ****** das hilft bei Agressionen.

2007-03-25 04:01:41 · update #2

14 antworten

Umgangsrecht ist kein Recht der Eltern, sondern des Kindes. Dein Kind hat ein Recht darauf dich zu sehen. Du hast kein gesetzliches Recht das Kind zu sehen, sondern es ist deine Pflicht, dem Wohl des Kindes zu dienen und ihm Vater zu sein, durch einen Umgang mit ihm. Durchsetzen kann das jedoch nur ein Gericht, wenn die Mutter dir das nicht einräumt. Also gehe dahin oder beauftrage einen Anwalt dies - für das Kind - durchzusetzen.

2007-03-23 10:18:49 · answer #1 · answered by AliceDasWunder 6 · 0 0

umgangsrecht steht dir zu also mach dich auf die socken und besteh darauf

2007-03-23 10:13:51 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

ich wuerde mit der mutter frieden machen zb ueber eine beratung und dann wirst du auch mit deinem kind mehr kontakt haben koenne.
ich gehe davon aus dass ihr euch im streit getrennt habt.
ueberlege mal wie du der mutter des kindes auf den geist gegangen bist und aendere es.
dein kind wird davon auch profitieren.

2007-03-23 10:31:47 · answer #3 · answered by whyskyhigh 7 · 2 1

Wie alt ist denn dein Sohn? Ab einem gewissen Alter, kann man sich ja auch heimlich treffen. Das gibt jetzt bestimmt Daumen runter. Aber auf normalem Wege kommst du wahrscheinlich nicht zu deinem Recht oder es dauert ewig lange. Lass dir was legales einfallen, was deinem Sohn nicht schadet. Rück deiner Ex auf die Pelle und verlass das Haus nicht, ehe du deinen Jungen sehen darfst. Was soll sie machen? Frechheit siegt. Sei mutig, aber vorsichtig. Wir hatten auch mal eine Sache, da war die rechtliche Seite klar. Nachbars Zaun 60 qm auf unserem Grundstück, 3 Urteile in unserem Sinne, ab die haben den Zaun einfach nicht weggenommen, obwohl es gerichtlich so gefordert war. Wir haben ihn ohne zu beschädigen abgebaut. Da konnten die gar nichts machen. Und sie waren zu faul, ihn wieder zu ziehen. Verstehst du was ich meine. Kurage.

2007-03-23 10:21:22 · answer #4 · answered by reikianer 4 · 1 0

Warst schon beim Anwalt? Da muß doch was zu machen sein...jeder hat das Recht sein Kind zu sehen!

2007-03-23 10:18:08 · answer #5 · answered by india77 3 · 1 0

Das Ganze versteh ich nicht. Hier kann man keinem Vater das Umgangsrecht verwehren. Warum bist du nicht vor Gericht gegangen? Wegen der Kosten? Dann ist es dir auch nicht so wichtig dein Kind zu sehen. Nach 4 Jahren würde ich den Kontakt auch lassen. Bring die kleine Welt des Kindes nicht durcheinander. Trotzdem hättest du ihn anrufen können oder Briefe schreiben, mindestens zu seinen Geburtstagen oder Weihnachten. Schade, wie sich manche Väter verhalten.

2007-03-25 08:16:48 · answer #6 · answered by jasmin 3 · 0 0

Wenn sie es nicht freiwillig zuläßt,dann hilft nur noch veklagen auf Besucherrecht,denn daß steht Dir zu.

2007-03-24 06:43:35 · answer #7 · answered by Bolle 7 · 0 0

das darf sie nicht. oder hat ein familiengericht entschieden, dass du aus irgendwelchen gründen ihn nicht mehr sehen darfst? wenn nicht, darfst du ihn sehen. da hat sie nichts zu sagen. selbst wenn sie das alleinige sorgerecht hätte, kannst du ihn sehen. da wurdest du wohl falsch beraten...

2007-03-23 12:33:40 · answer #8 · answered by savage 7 · 0 0

Da machst du irgendwas falsch,.. bei mir wars genau so,....und ich habe um ihn gekämpft, inzwischen lebt er bei mir und seiner neuen Familie,......Ich kann sagen, ich habe alles probiert, und letztendlich auch gewonnen, was man von deinen erzählungen nicht behaupten kann, irgendwas läuft bei dir verkehrt,.....

2007-03-23 10:23:11 · answer #9 · answered by Thomas 6 · 0 0

wenn du deinen sohn ernsthaft sehen möchtest, dann mußt du eben etwas dafür tun! das jugendamt selbst ist verpflichtet, dich bei der durchsetzung deiner rechte zu unterstützen!

2007-03-23 10:15:17 · answer #10 · answered by boeseloreley 6 · 0 0

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