Die Richterin hat einen Staatsauftrag und keine eigene Meinung zu vertreten. Sie ist nicht als Richterin eingestellt, weil sie eine eigene Meinung hat, sondern damit sie das deutsche Gesetz vertritt. Religion und Staat sind in Deutschland getrennt; egal um welche Religion es sich auch handelt.
2007-03-22 11:45:54
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answer #1
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answered by Anonymous
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Absolut nicht.
Die Richterin hat nicht nur Ihre Grenzen überschritten sondern auch komplett weltfremd reagiert. Es kann doch nicht wahr sein, dass eine Richterin in einem deutschen Gericht einen Fall behandelt und statt dem Recht auf den Koran verweist.
Wo kommen wir denn da hin? Dann gehe ich vor Gericht, behaupte ich bin Donaldist und will meine zukünftigen Steuern nach dem Entenhausener-Steuerrecht behandelt haben.
An die Bücher von Disney glaube ich dann nämlich auch...
Redefreiheit kommt für eine Richterin erst in Frage, wenn Sie den Fall abgeschlossen hat und sich Ihrer Freizeit zuwendet. Dann kann sie denken und reden was sie will. Aber bitte nicht während der Urteilssprechung.
2007-03-22 18:58:15
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answer #2
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answered by whatever 2
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Redensfreiheit gut und schön. Aber sie hatte nach deutschem Recht zu Urteilen und nicht nach dem Koran. Deshalb habe ich da gar kein Mitleid.
Frauen schlagen, unterdrücken und quälen. HALLO, wo steht das im deutschem Recht?
Nee, ich habe weder Verständniss, noch Mitleid mit der Frau.
Eher im Gegenteil. Ich wünsche ihr einen Moslem als Mann, der sie dann so behandelt. Schließlich hat er ja (ihrer Meinung) nach das Recht dazu.
LG
Andrea
2007-03-22 18:50:19
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answer #3
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answered by venscha1 4
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Nein mir nicht!!!
Diese Richterin wird mit einem seeehr guten Gehalt bezahlt, nachdem sie ein Hochschulstudium absolviert hat - ihre Aufgabe ist es Recht zu sprechen; Recht was in Gesetzen niedergelegt ist.
Recht zu sprechen - nicht ihre eigene Meinung zu verbreiten; das kann sie unbenommen außerhalb ihres Amtes
Da dieses im Bereich der deutschen Gesetze erfolgt, kann sie sich auch nur und ausschließlich nach eben diesen Gesetzen richten - nach nichts und niemand anderen,
2007-03-22 19:13:45
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answer #4
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answered by RL 7
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Es heisst: Urteil im Namen des Volkes!!
Man kann jetzt ein Urteil nicht anhand von verschiedenen Religionen abhängig machen.
Die Richterin urteilt immer noch in Deutschland.
Nein, sie tut mir nicht leid.
2007-03-22 22:11:43
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answer #5
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answered by Anonymous
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Sie täte mir leid wenn sie eine geistig Schwachin wäre aber als Richterin ?
2007-03-22 21:24:24
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answer #6
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answered by andrzej k 6
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Es ist mir schleierhaft, wie man mit soviel ausgesuchter
Dummheit Richterin werden konnte.
Ich hoffe, die Dame wird in Zukunft als Pförtnerin beschäftigt
oder in der Registratur.
2007-03-22 20:28:26
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answer #7
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answered by Berni 7
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also sorry, wie kann einem die frau leid tun?
in der zwischenzeit hat sie selbst eingesehen, dass sie mist gebaut hat!
wir leben in deutschland und da hat man im gerichtssaal keine ruecksicht auf den koran zu nehmen!! wir leben in deutschland und da wird nach deutschem recht und gesetz gelebt.
und ausserdem ist es egal WER seine frau schlaegt....ob deutscher oder auslaender....sowas ist und bleibt verwerflich und die frau gehoert in jedem falle und mit allen mitteln vor diesem gewalttaeter geschuetzt. wenn das nicht der fall ist und der frau geschieht was, wuerde ich als familienangehoerige diese richterin wegen beihilfe zu mord verklagen!!!!
2007-03-22 20:23:30
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answer #8
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answered by RoteHexe 7
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Das Problem ist, dass eine Richterin es besser wissen wollte, als solche Kommentare zu bringen, zumal die arme Klägerin jetzt den Schaden davon hat. Nein, sie tut mir nicht leid, das hätte sie wirklich besser wissen sollen.
2007-03-22 19:14:22
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answer #9
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answered by Anonymous
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Hallo,
mir tut die Richterin auch leid.
Natürlich schliesse ich mich meinen Vorrednern an: Eine Richterin hat nicht ihre eigene Meinung zu vertreten, sondern Recht zu sprechen.
Die Richterin hat aber sicherlich nicht ihre eigene Meinung vertreten, sie hat hat in der Auslegung des Rechts einen schweren Fehler gemacht und der wird sich in ihrem weiteren Leben fürchterlich rächen.
Nicht etwa, weil der Fehler schwerwiegende Folgen haben wird: Man darf nämlich nicht vergessen, dass unser Rechtssystem durchaus die Fehler eines einzelnen Gerichtes oder eines Richters einkalkuliert. Dafür haben wir Berufungs- bzw. Revisionsverfahren.
Das Urteil wird also sicherlich korrigiert werden, wie bisher alle Urteile, die die Vorschriften aus Religionen über das Grundgesetz stellen (es gab wohl schon mehrere Urteile wie das aktuell diskutierte)
Was bleibt ist der in der Öffentlichkeit furchtbar breitgetretende Irrtum der Richterin, der ihr noch sehr schaden wird.
Sie hat mein Mitgefühl.
Gruß
R
2007-03-22 18:59:51
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answer #10
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answered by RHR 7
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