Hallo,
Stefan hat Recht, den Sachbearbeitern steht immer ein gewisser Spielraum zur Verfügung.
Selbst wenn über kurz oder lang eine Mieterhöhung ansteht, kann man Dich nicht sofort auffordern, Dir eine neue Bleibe zu suchen, weil dies nämlich wieder Kosten verursacht.
Wichtig ist, dass die Wohnung nicht zusätzlich in d. Quardratmeterzahl über die zulässige Grenez liegt.
Lass Dich also keinen Bären aufbinden.
Denn im Grunde muss es ja eine Wohnung sein, die Du später auch selbst finanzieren kannst.
L. G.
Monk
2007-03-22 06:58:00
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answer #1
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answered by Monk 3
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So genau ist das gar nicht festgelegt. Da gibt es auch einen Ermessenheitsspielraum. Also erst mal keine Panik. Mach den klar, dass der Umzug teurer ist.
2007-03-22 06:45:43
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answer #2
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answered by Stefan S 6
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Bei Neubezug,gibt es vorläufig keine Erhöhung. Gehe zum Amt,und trage das vor,was Dich bedrückt Wenn die Miete im Rahmen bleibt,kannst Du drin bleiben. Ansonsten bekommst Du eine neue passende Wohnung.Auf der Strasse stehst Du nicht. Bei unklarheiten immer sofort zum Amt,und reden.
2007-03-26 05:21:13
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answer #3
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answered by Bora 6
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wenn keine Modernisierungsmassname bevorsteht darf die Miete auch nicht ohne Grund erhöht werden.Nach 1 jahr kann dies passieren .Aber wie schon gesagt wurde ,wenn dann mit Amt sprechen.Also schlage kleine Wurzeln.Wenn sie zu dick werden kannst du nicht auf Arbeitssuche gehen und dein Geld wird gestrichen.lol
2007-03-22 08:49:51
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answer #4
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answered by ? 5
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Ein Umzug ist für das Amt teurer als die höhere Miete zu zahlen. Mach denen das klar. Und dann muß auch so eine preiswerte Whg her in die du dann ziehen kannst- das geht nicht von heut auf morgen.
2007-03-22 07:00:55
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answer #5
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answered by Anonymous
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Mache Dir keine Sorge um die Mieterhöhung so schnell bekommst Du die nicht. Vielleicht bekommst Du ja auch bald wieder Arbeit und kannst die Miete wieder selber bezahlen.
2007-03-22 06:42:57
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answer #6
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answered by ↓ 7
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