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Gibt es eine Altersbeschränkung zum Verkauf von Graffitidosen?

2007-03-22 06:05:01 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

7 antworten

eltern haften für ihre kinder . mfg

2007-03-22 06:07:49 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

in nem baumarkt kannst auch du (wenn du minderjährig bist) dir graffiti-dosen kaufen.
allerdings würd ich das lassen...

2007-03-22 06:14:49 · answer #2 · answered by werwolf52 3 · 0 0

Graffitidosen sind frei verkäuflich.

2007-03-22 06:11:04 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Nicht dass ich wüsste. Allerdings sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr nicht geschäftsfähig. Wenn sie danach das Taschengeld haben, können sie sich auch Graffitidosen kaufen - falls es so was überhaupt gibt :)

2007-03-22 06:11:47 · answer #4 · answered by carma_pary 6 · 0 1

Lass die Dosen im Geschäft, könnte dich teuer zu stehen kommen.

Jugendliche, die bei ihren vornehmlich nächtlichen Aktionen ertappt werden, setzen sich nicht nur einem Strafverfahren, sondern auch zivilrechtlicher Forderungen der Geschädigten aus. Dabei laufen sie Gefahr, auf dem Weg zum Erwachsenwerden durch Schadensersatzansprüche, die bis zu 30 Jahre eingeklagt werden können, in ein soziales Abseits gedrängt zu werden.

Alter der Strafbarkeit
Als Kind gilt, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also bis zum 14. Geburtstag). Kinder sind nicht strafmündig und können somit nicht wegen einer Sachbeschädigung verurteilt werden. Zivilrechtlich können sie jedoch (ab dem 7. Lebensjahr) für die verursachten Schäden herangezogen werden.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, gilt nach deutschem Recht als Jugendlicher. Ziel des Jugendstrafrechts ist vorrangig die erzieherische Einwirkung auf Jugendliche und nicht die Bestrafung, wie sie bei Erwachsenen Anwendung findet. Es kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung.


Haftung der Eltern
Eltern haften für ihre Kinder!“ Dieser Hinweis ist auf vielen Baustellentafeln zu lesen. Viele, die dies gelesen haben, gehen daher davon aus, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden haften.
Dies ist allerdings nicht richtig!

Die Haftung der Eltern gilt nicht für den Anspruch auf Schadensbeseitigung z. B. bei Schäden durch Sprayen, wenn ein Jugendlicher vorsätzlich und mit der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht gehandelt hat. (siehe § 828, § 823 BGB)

Die Haftung setzt in der Regel mit dem 7. Lebensjahr ein.

Ergebnis: Eltern haften in der Regel nicht für Schäden, die ihre Kinder durch das Sprayen verursacht haben.

Der Geschädigte kann einen gerichtlichen Titel gegen den minderjährigen Jugendlichen erwirken. Hiermit sichert der Geschädigte sich sein Recht auf die Haftung bzw. auf Kostenerstattung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Voraussetzung für die Haftung der Jugendlichen ist, dass der Jugendliche die notwendige Einsicht hat und das 7. Lebensjahr vollendet hat.

Eine Ausnahme könnte jedoch dann festgestellt werden, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Dies muss jedoch im Einzelfall festgestellt werden.

2007-03-22 06:20:19 · answer #5 · answered by fairyofnorth 5 · 0 2

Diese Beschränkungen gibt es wohl nicht. Denn der Reifegrad von Fallobst ist meist höher!

2007-03-22 06:14:20 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 2

Lass das!
Häuser beschmieren ist strafbar, und wenn dir der Nachbar noch so auf den sack geht!

2007-03-22 06:09:42 · answer #7 · answered by paulchen 3 · 0 2

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