English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Die Richterin, die das Skandalurteil in der Scheidungssache der Muslimin fällte wurde mittlerweile als befangen beurteilt. Was genau ist damit gemeint?

2007-03-22 04:54:16 · 6 antworten · gefragt von Vanilletiffy 5 in Nachrichten & Medien Aktuelle Themen

6 antworten

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränktem Urteilsvermögen aufgrund von einseitig d.h. nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen bezeichnet.

Dem Begriff der Befangenheit kommt eine besondere Rolle in folgenden Disziplinen zu:
* Eine zu einem Befangenheitsantrag berechtigende "Besorgnis der Befangenheit" eines Sachverständigen oder Richters kann z.B. bei einem Näheverhältnis zu einer der Prozessparteien bestehen. Bei Verwandtschaft oder Ehe mit einer Partei liegt nach deutschem Recht darüber hinaus sogar ein Fall der sogenannten Ausschließung vom Richteramt vor (§ 41 ZPO).

* Um Einseitigkeit auf Grund von Vorabinformationen zu vermeiden ist es in den Rechtssystemen einiger Länder üblich, für ein Gerichtsverfahren Schöffen zu wählen, die noch keine Vorabinformationen durch z.B. Medienberichte zum betreffenden Fall erlangt haben.

2007-03-22 05:08:39 · answer #1 · answered by dernietrifft 2 · 1 0

Voreingenommenheit.

Zum Thema oder Personen.

2007-03-22 12:03:22 · answer #2 · answered by TeufelchenLucifer 5 · 1 0

ein richter ist befangen, wenn er offensichtlich aufgrund persönlicher erfahrungen oder persönlicher bekanntschaft mit opfer oder täter nicht mehr in der lage ist, objektiv zu urteilen.

2007-03-22 11:58:24 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Man ist voreingenommen, weil man persönlich involviert ist.

2007-03-22 12:02:50 · answer #4 · answered by ? 5 · 0 0

sie ist in einem Interessenkonflikt, ist von dritten beinflusst

2007-03-22 11:58:11 · answer #5 · answered by O 7 · 0 0

Ein Ermittlungsbeamter sollte nicht in die Ermittlungen gegen eigene Familienangehörige, Freunde oder nahestehende Kollegen involviert sein. Ein Richter nach Möglichkeit nicht in die Rechtsfindung im gleichen Personenkreis. Sollte eine Richterin "als befangen beurteilt" worden sein, so dürfte die Bild Zeitung der "zuständige Gerichtshof" gewesen sein - oder?

2007-03-22 12:15:05 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 2

fedest.com, questions and answers