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6 antworten

Auf die Art der Vermietung (wochenweise oder fest) hat der Grundbucheintrag keinen Einfluss.

Allerdings darf die Wohnung mit einem solchen Eintrag nicht als Dauerwohnsitz dienen.

Du solltest also im Mietvertrag reinschreiben, dass die Wohnung nur zu Ferienzwecken und kurzfristigem Aufenthalt dienen darf, nicht jedoch als Dauerwohnsitz.

2007-03-22 01:28:20 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

Man kann die Ferienwohnung auf Dauer vermieten aber es darf keiner seinen Hauptwohnsitz dort anmelden.

2007-03-22 08:37:20 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

das wird ein Wortspiel

ich kann sie 4 Jahre mieten die Ferienwohnung
obwohl ich einen festen Wohnsitzt habe .Die dauer ist nicht festgelegt gesetzlich wäre ja auch quatsch, ansonsten kann ich sie auch 20 mal 3 Monate mieten

2007-03-22 08:26:10 · answer #3 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 1 0

Hautwohnung ist kein Feriendomizil ,das heißt du kannst dies das ganze jahr vermieten wie du willst ABER nicht als Wohnsitz angeben !!!

2007-03-23 13:57:17 · answer #4 · answered by AZZE 1 6 · 0 0

Auf das Grundbuch kommt es nicht an, wohl aber auf die Eintragung im Bebauungsplan (falls ein solcher für das Gebiet festgesetzt wurde). Wenn da Ferienwohnung steht, kann man eine Stillegungsverfügung kassieren, wenn man die Wohnung dauerhaft vermietet.

2007-03-22 08:34:33 · answer #5 · answered by Gupy 3 · 0 0

Ein Dauerferiengast ist auch ein Feriengast!
Meine Wohnung auf der Schwäbischen Alb war eine Ferienwohnung auf einem Reiterhof.... warum also nicht!

2007-03-22 08:27:50 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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