English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Kann der Ex Mann von seiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt verlangen wenn harz vier empfänger isT?

2007-03-21 07:01:27 · 18 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Und wie ist das wenn die Tochter der geschiedenen Personen Geld verdienen würde und die Ex-Frau nachweislich nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen?-Tritt der Staat dann an die Tochter der Geschiedenen?!

2007-03-22 03:01:51 · update #1

18 antworten

Versteh ich das richtig, wenn der Ex-Mann Hartz IV Empfänger ist? Die Frau kann es schon verlangen, aber bekommen wird sie es nicht. Der Betrag ist so gering, da wird nichts übrig bleiben.
Sollte die Frau mehr haben, kann sie unter Umständen ihm sogar Unterhalt zahlen müssen.

2007-03-21 07:05:23 · answer #1 · answered by LuckyConny 7 · 0 4

Die Gesetze sind so das er kann, wenn sie sehr gut verdient.

.

2007-03-21 14:12:21 · answer #2 · answered by Karlchen * 7 · 5 2

er kann, es sei denn ihr habt bei der Scheidung alle nachehelichen Verpflichtungen schriftlich abgelehnt

2007-03-21 14:26:05 · answer #3 · answered by little hawk 6 · 3 1

ja sie ist verpflichtet zumindest ihres offen zu legen und da ist es unwesentlich das die beiden geschieden sind meine eltern sind seit 27 jahren geschieden und meine mum musste zum amt da sie arbeitsunfähig ist und trotzdem musste mein vater offen legen ob es was zu holen gibt auch nach so langer zeit noch

lg jenni

2007-03-21 14:11:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 4 2

Wenn sie genug verdient, verlangt das schon
die Harz 4 -Behörde / Gesetzgebung.

2007-03-21 14:06:39 · answer #5 · answered by TeufelchenLucifer 5 · 4 2

Ja sicher, da besteht schon das Amt drauf. Hatte ich mit meinem Ex auch, aber da ich auch nicht das Riesengehalt habe, und unser Sohn bei mir lebt, brauchte ich nicht zahlen.

@Christop…
Musst Du mal genau lesen, ich hab das mit dem Amt vor einem halben Jaht genau so erlebt. Ist ja schön wenn es bei dir anders läuft, aber ich weiss gar nicht was die Antwort soll.

2007-03-21 14:05:35 · answer #6 · answered by fairyofnorth 5 · 4 2

ja, wenn die frau entsprechend gut verdient...

2007-03-21 16:00:42 · answer #7 · answered by savage 7 · 1 1

nachdem ich mich von dem schrecken erholt habe das ich eine namensvetterin habe ....;-)

sowie man beim staat leistungen beantragt wird auch das einkommen des ex partners gecheckt,der dann evtl. aufkommen muß.warum soll das nur bei frauen gehen?auch wenn man gegenseitig auf unterhalt verzichtet,das ist nämlich privatsache und gilt nur,solange keiner geld vom staat bezieht.
das ist auch nicht neu,es kommt nur seltener vor.

lg


nachtrag zum nachtrag :
nein,kinder müssen bisher noch nicht für ihre eltern aufkommen.es sei denn sie leben im pflegeheim und die kinder verdienen gut.aber das ist hier ja nicht der fall.
allerdings ist es im gespräch das kinder künftig für ihre arbeitslosen eltern einstehen.das wird aber noch dauern bis sich da alle einig sind ;-)

2007-03-22 09:37:20 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Ja , verdient die Exfrau genug muß sie Unterhalt an ihren Exmann zahlen . War bei uns in der engeren Familie so

2007-03-22 06:52:41 · answer #9 · answered by iland1310 3 · 0 1

Ja,kann er.
Was ich aber eigentlich nicht gut finde-
Warum soll ich für jemanden aufkommen,mit den ich letzendlich nichts mehr zu tun habe....
Bei kindern seh ich es ja vollkommen ein,aber bei der oder dem Ex....?!?!?!?!

2007-03-22 05:49:08 · answer #10 · answered by schnuggl_n 3 · 0 1

Ja kann er.

Bei mir war das so.
Nach der Scheidung hat mein Exmann Hartz 4 beantragt.
Ich habe gut verdient und unsere Tochter lebt auch bei mir.
Trotzdem sollte ich Unterhalt an ihn zahlen.

Das ist leider so.

2007-03-22 04:18:34 · answer #11 · answered by nette_1900 3 · 0 1

fedest.com, questions and answers