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Der jenige war vorher im Gefängnis, hat sich mit Hilfe der Eltern selbstständig gemacht. Aber das ging schief.

2007-03-21 05:31:22 · 9 antworten · gefragt von afrikalove 2 in Nachrichten & Medien Sonstiges - Nachrichten & Medien

9 antworten

ja ich weiss sogar von einem fall der mann ist selbständig verdient aber noch nicht genug um all seine ausgaben und seinen lebensunterhalt selber zu bestreiten also bekommt er anteilig hartz IV jedoch kann das amt ihn dadurch wie jeden anderen in einen 1 euro job vermitteln und ihn auffordern sich weiterhin zu bewerben da er ja die grundsicherung erhält
ansonsten hat auch ein ex selbständiger wie jeder in deutschland recht auf unterstützung
lg jenni

2007-03-21 05:41:38 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Hartz4 bekommt jede dauerhaft in Deutschland lebende Person.
Das ist die Grundsicherung zum Lebensunterhalt.

2007-03-21 05:36:18 · answer #2 · answered by Akbar 6 · 4 1

bekommt er,darf aber nicht zuviel vermögen auf dem konto haben!

2007-03-21 05:53:45 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Wenn er die üblichen Auflagen erfüllt, das heißt, alle Ämtergänge erledigt, sich um eine geregelte Arbeit bemüht, bereit ist, an Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen etc., selbstverständlich.
(Es scheint darüber immer noch Unwissen zu herrschen: ALG I ist vergleichbar mit dem früheren Arbeitslosengeld. ALG II ist vergleichbar mit der früheren Sozialhilfe UND der früheren Arbeitslosenhilfe, diese beiden wurden zusammengelegt).

2007-03-21 05:42:25 · answer #4 · answered by SchwarzeKatz 6 · 2 0

Klar doch!
Frank

2007-03-21 05:37:36 · answer #5 · answered by Frank W 2 · 3 1

Hallo
Also er bekommt nur Arbeitslosengeld bzw Hartz4 wenn er mindestens sechs monate in die Sozialversicherung eingezahlt hat
Aber der staat lässt ja keiner im stich und deshalb wird er sozialhilfe bekommen der staat nennt das dann nur hartz vier
!!!!!!

2007-03-21 05:50:17 · answer #6 · answered by Markus_Schreiner 2 · 3 2

Seitdem es die Hartz Regelungen gibt, geht das wieder zuvor war eine Höchstdauer für die Selbständigkeit von 2 Jahren vorgegeben. Danach verfielen alle Ansprüche! - Wer sich nicht alle Nasen lang unterstützen ließ, der hatte schlechte Karten!

2007-03-21 10:20:52 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Ja, denn einen Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren, wenn sie sich in Deutschland aufhalten.

2007-03-21 06:05:39 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Nein, wenn er nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat.

2007-03-21 05:34:45 · answer #9 · answered by Wilken 7 · 0 7

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