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2007-03-21 03:24:24 · 18 antworten · gefragt von Anonymous in Schule & Bildung Trivialwissen

@proudy: ich versuche mich mit solchen Fragen auf andere Gedanken zu bringen, aber irgendwie hat die genannte Konstellation auch wieder was trauriges, wie ich gerade erst selber bemerke...

2007-03-21 03:50:32 · update #1

18 antworten

Erstens mal Halbbruder, und wenn Du bei der Frau bleibst auch Stiefsohn. ###

2007-03-21 07:39:59 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 1

Hm, zunächst mal mein Beileid...

Aaaaber - das dicke Ende kommt ja erst noch - der Bub wär dein Sohn!

Vor dem Gesetz ist nämlich der Vater eines Kindes zunächst einmal der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. (BGB § 1592)
Solange du also nicht eine Vaterschaftsklage einreichst, mit einem hieb- und stichfesten Argument, dass du ned der Vater bist (z.B. In-Flagranti Fotos, Geständnis eines der beiden, Zeugungsunfähigkeit Deinerseits, etc.), ist er erstmal dein Sohn.

Biologisch ist er Dein Halbbruder, weil - Blut ist dicker als Wasser. Stiefsohn kann er nicht sein, da hier davon ausgegangen wird, dass keine biologische Verwandschaft besteht :-)

2007-03-21 03:45:57 · answer #2 · answered by Windi 5 · 2 1

ich würde sagen stiefkind und stiefbruder

2007-03-24 05:03:41 · answer #3 · answered by manu 3 · 0 0

Du jedenfalls bist der Gears....te

2007-03-21 04:30:05 · answer #4 · answered by carlo b 4 · 1 1

Er wäre Dein Halbbruder Und Dein Stiefsohn und das Ganze wäre eine Zumutung ! Denn Du wärst vor dem Gesetz der eheliche Vater !

2007-03-21 04:25:55 · answer #5 · answered by ornella 6 · 1 1

sowohl als auch ;-)
da es dein vater ist der mit einer frau ein kind zeugt,ist es dein stiefbruder.da die frau aber deine frau ist und sie dieses kind mit in die ehe bringt,ist es auch dein stiefsohn.

tolle situation,ich hoffe du erlebst das nicht wirklich ....

2007-03-21 03:42:35 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

Ehebruch ist das ;-)

2007-03-21 03:32:43 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

WEDER NOCH!! Unabhängig vom Erzeuger, ist das in der Ehe geborene Kind als ehelich anzusehen. Es kann also nicht der Stiefsohn sein. Da ein Kind nicht der Halbbruder des Vaters sein kann, scheidet auch diese Möglichkeit aus.
Nun könnte es jedoch sein, daß diese Konstellation nicht den "Segen" aller Beteiligten findet und der Ehemann seine Frau auf den Mond schießt. Also die Scheidung einreicht und die Vaterschaft anfechtet. Dann, wenn das erfolgreich abgeschlossen ist, ergibt sich folgendes: Das geborene Kind ist auch dann nicht der Stiefsohn, wohl aber der Halbbruder. Jetzt alles klar??

2007-03-21 04:25:17 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 2

Beides.
Genetisch nicht bedenklich ... moralisch vllt. schon.

2007-03-21 04:02:17 · answer #9 · answered by schnubbl 4 · 0 1

Scheißsituation würde ich erst mal sagen

kommt drauf an wie du es haben möchtest, bleibst mit der frau zusammen wäre es dein stiefsohn, wenn nicht dein halbbruder

2007-03-21 03:36:43 · answer #10 · answered by pik_sieben01 4 · 0 1

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