Hi, nein da liegst du falsch, da das Prädikat (legitim also ehelich oder illegitim / unehelich) bei der Mutter festgestellt wird.
...ist die Frau, die das Kind gebärt verheiratet, so ist vor dem Gesetz der Ehemann der Vater, auch wenn dies Kind von einem anderen Mann ist....der Ehemann muss dann durch einen Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Erzeuger/ Vater ist....
...viel Spaß noch
2007-03-21 03:13:25
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answer #1
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answered by angie48 6
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Ich würde mal nein sagen, da man bei dem Begriff "eheliches Kind" davon ausgeht, dass beide Eltern miteinander verheiratet sind.
2007-03-21 10:09:47
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answer #2
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answered by ManUFan 4
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Nein das Kind kommt unehelich zur Welt. Der Status der Ehelichkeit ist ja nicht zwischen Bekannter und bestem Freund vorhanden. Vielleicht hattest Du etwas anderes im Hinterkopf. Wenn die Bekannte jetzt während der Schwangerschaft heiratet, egal wen, dann ist das Kind ehelich!! Und zwar mit allen Rechtsfolgen für den künftigen Ehemann wenn dieser nicht während einer Frist (ich glaube 2 Jahre, keine Garantie) dagegen nach klaren vorgegebenen Regeln protestiert. Wenn dann diese Ehe wiederum geschieden wird, dann gilt das Kind als sein Kind, auch was die Erbansprüche etc. angeht.
Aber hier erst einmal zu Deiner konkreten Frage. Sachlage ist falsch, Kind wird unehelich geboren.
2007-03-21 10:17:35
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answer #3
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answered by Helga M 5
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Entschuldige bitte, aber Deine Annahme ist völlig daneben.
Das Kind ist natürlich nichtehelich, weil sich das "ehelich" entweder auf die Mutter oder auf die Beziehung der beiden Elternteile bezieht und nicht auf das, was der Vater des Kindes irgendwo im Kreuz hat.
(Wenn es sich auf die Mutter bezieht, gilt nach dem Gesetz der Ehemann der Mutter als Vater. Ob er es ist oder nicht. Dann muss die Mutter einen Antrag stellen, dass ein anderer Vater eingetragen wird, und der "falsche" sowie der richtige Vater müssen das auch unterschreiben. Es ist ein Riesenaufwand für die Mutter, das richtigzustellen. So z. B. wegen der hohen Kosten der Umschreibung und wenn die Mutter dem "falschen" Vater nachrennen muss, damit er endlich die Bekennungsurkunde unterschreibt... Und mit der ganzen Sache hängt auch noch die Nachnamen-Vergabe an das Kind zusammen.)
2007-03-21 10:23:54
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answer #4
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answered by vermischocke 5
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Die Einschaetzung der Sachlage von Dir ist falsch.
Weil die Frau ja nicht verheiratet ist und schon garnicht mit dem Mann ihres Ungeborenen.
Wenn der Vater sich jetzt "schnell noch" scheiden lassen wuerde und seine Schwangere Freundin heiraten wuerde, dann waere es ein eheliches Kind.
2007-03-21 10:16:36
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answer #5
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answered by a l e x 4
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Nicht wirklich,da er ausserhalb der ehelichen Gemeinschaft zur Welt kommt...
Es ist illegetim...
2007-03-21 10:11:57
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ums mal altertümlich korrekt auszurdrücken - es ist ein Kegel. Es wurde also während der Ehe außerehelich geboren.
2007-03-21 10:10:39
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answer #7
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answered by perdü 5
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das Kind wird unehelich auf die Welt kommen, da deine Bekannte und dein bester Freund NICHT miteinander verheiratet sind!!!!
2007-03-21 10:10:32
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answer #8
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answered by wicky210670 6
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Der Satz "unehelich geboren" müßte es doch allein schon sagen - GEBOREN wird das Kind allein von der Mutter. Da diese nicht verheiratet ist, kommt das Kind, wie mehrfach angemerkt, unehelich zur Welt.
(Ich habe auch ganz viele verheiratetete Bekannte! Wenn die jetzt alle sagen würden, daß sie der Vater des Kindes wären, würde das Kind nicht ehelicher ;)).)
2007-03-21 10:29:39
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answer #9
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answered by SchwarzeKatz 6
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Ich weiß es nicht genau aber logisch wäre doch eigentlich unehelich da er mit der mutter des Kindes verheiratet sein müsste glaube ich.
2007-03-21 10:26:10
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answer #10
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answered by oregon girl 3
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