Entscheidet die ArGe, ganz einfach. Nach dem neuen SGB II (Sozialgesetzbuch Nummer 2) sind das alles "kann"-Entscheidungen, die der einzelne Beamte bzw. Beamtin trifft. Aber Du musst die Umschulung konkret schriftlich beantragen ("was? warum? welches Lehrinstitut? welcher Lehrgang?"), sonst wird das nichts.
Nur wenn Du das schriftlich beantragst, müssen (!) sie Dir nämlich auch schriftlich Antwort geben, gegen die Du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einreichen kannst. Das ist verwaltungsrechtlich so vorgeschrieben.
Nur, rein "auf Zuruf" oder mündliche Ansage läuft da gar nichts.
2007-03-20 20:05:51
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answer #1
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answered by Lucius T Fowler 7
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Eine UmschulungsmaÃnahme wird dann übernommen, wenn ein Vertrag oder eine BEGRÃNDETE Aussicht auf eine Festanstellung vorliegt! - Sogar ein Führerschein wird mit 750€ mitfinanziert - aber nur bei Vorlage eines Vertrages und als Darlehn!
2007-03-21 05:01:21
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answer #2
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Nun, es kommt darauf an, aus welchem Grund du eine Umschulung machen möchtest.
Ist es aus gesundheitlichen Gründen, dann ist dafür die Landesversicherungsanstalt oder eine Berufsgenossenschaft zuständig.
Hast du keine oder nur abgebrochene Ausbildung, also keinen Beruf mit Arbeitschancen, kann es über die Arbeitsagentur gefördert werden.
2007-03-21 03:07:17
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ja!
Du mußt aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nein!
Wenn Du in letzter Zeit gerade oder überhaupt schon bezahlte Umschulungen hattest,sie aber abgebrochen hast,oder es nicht zum Einsatz kam.Sollte für Dich *Ja*in Betracht kommen,dann gehe gleich mit konkreter Vorstellung/Umsetzung und vor allem einem schriflichen Antrag hin.Kannst auch Klausel einbringen,dass Du gewillt wärst,die Umschulung auf Ratenzahlung zu machen.
Es wird von Fall zu Fall entschieden.Wenn freie Kapazitäten,dann übernimt das Amt den gesamten Betrag.
Viel Erfolg!
2007-03-21 18:27:21
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answer #4
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answered by SKY 4
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