English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

14 antworten

Habe mal in einer Fernsehsendung gesehen, dass es 3 Tage sein soll. Aber besonders günstige Produkte sind meist am ersten Tag vergriffen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man dieses Produkt dann im Laden bestellt, es von einer anderen Filiale, wo es vielleicht noch erhältlich sein soll, herangeschafft wird.
mfg ronny

2007-03-20 07:07:36 · answer #1 · answered by rronny 7 · 2 0

Also ich habe einen ähnlichen Fall gehabt bei Toom Markt (REWE Group) ansprechen und auf Erfüllung pochen.

Notfalls einen gleich wertigen Ersatz fordern, bei mir wurde aus Kulanz eine Markeware als Ersatz zum Aktionspreis angeboten.

Es gibt ein Urteil vom LG Düsseldorf dies besagt das Aktionsware bis zu drei Tage vorrätig sein muss.

Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. März 2002 – 20 U 130/01

2007-03-20 16:13:38 · answer #2 · answered by Andreas B 2 · 1 0

Soweit ich weis müssen Angebote, auch wenn darin steht solange der Vorrat reicht. für mindestens zwei Tage erhältlich sein. Bzw muss dafür gesorgt werden, dass andere Kunden dies auch noch bekommen. Sonst ist es unlauterer Wettbewerb und man könnte schon Klagen.

2007-03-20 14:09:39 · answer #3 · answered by Kids for family 4 · 1 0

Relevant ist hier das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zwar kann man immer sagen "so lange der VOrrat reicht", jedoch muss eine Mindestmenge vorliegen [insofern reicht dies alleine nicht aus!]. Verboten ist es namentlich, dass der Verkäufer einen (Kauf-)Druck ausgesetzt wird ohne die Chance zu haben, das Produkt zu erhalten.
Wie hoch die Mindestmenge sein muss ist natürlich höchst subjektiv. Schließlich sind SOnderangebote einmalige Events, die schwer zu planen sind. Im Handel wird bekanntlicherweise hart gekämpft, daher bedienen sich die Unternehmen schon mal unlauerteren Praktiken. Bei ALdi ist dies aber weniger der Fall, eher bei Saturn & co.

Also, wenn ganz klar angegeben ist, dass das Produkt von Mo - Fr angeboten ist, und das Produkt bereits am Mo abverkauft ist, dann verstößt dieses Angebot gegen das UWG, wenn aber am Do die Produkte ausgehen, dann könnte das ja auch auf eine überhöhte Nachfrage zurückzuführen sein. Dies ist nicht immer planbar. Wenn der Unternehmen nun "solange der Vorrat reicht" angibt, dann wäre er im Fall b aus dem Schneider.
Fraglich ist, ab wann der Händler verklagt werden kann. Wieg gesagt, das ist höchst subjektiv und damit kontextabhängig.

Ich bin kein Jurist, aber ich denke ich habe das Prinzip welches hinter dem UWG verstanden und so richtig wiedergegeben.

2007-03-20 14:09:24 · answer #4 · answered by Matze 3 · 1 0

da die Angebote immer mit dem Zusatz "solange Vorrat reicht" angeboten werden, gibt es keine gesetzliche Handhabe, die Waren eine bestimmte Zeit und in bestimmter Menge vorrätig zu halten. Viele günstige Angebote können somit als "Anreißer" benutzt werden, die, wenn du hinkommst, gar nicht mehr da sind, oder die bereits unter den Angestellten schon aufgeteilt sind. Das spricht nicht gerade f ü r aldi bzw deren Mitbewerber.

2007-03-24 08:28:49 · answer #5 · answered by augustle 4 · 0 0

Die Angebote sind immer in den "handelsüblichen" Mengen vorrätig! Ein Anspruch auf Nachorderung besteht nicht!
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Dazumal in Nürnberg hat man einen einzigen Artikel (Kaufhof) bewußt falsch ausgezeichnet und genau den einen als Superschnäppchen verkauft... aber halt nicht nur den! Anreißerische Werbung ist auch schon mal "ein Versehen"!
Allerdings glaube ich nicht, dass die ALDI Brothers das nötig haben.... die gelten ja ohnehin als Wallfahrtsorte.

2007-03-24 08:12:14 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo,

ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man Aldi belangen kann, wenn dort ein gewünschter Artikel nicht mehr vorrätig ist.
Bei Lidl habe ich die Erfahrung gemacht, dass da manche Artikel bereits nach einer halben Stunde vergriffen sind.

2007-03-20 18:17:23 · answer #7 · answered by jasminum 3 · 0 0

...ich hatte mal was von einer "24 Stunden vorrätig-haben-Pflicht" gehört, bin aber nicht sicher....

2007-03-20 17:06:53 · answer #8 · answered by Schnurrkatze76 6 · 0 0

Er muß seine Produkte im marktüblichen Maße vorhalten.
Also wenn ein Computer "billig" beworben wird müssen mehrere Computer vorrätig sein.
Hat Aldi nur einen einzigen in einer Filliale in Thimbuktu so kann man wegen "Unlauterem Wettbewerb" klagen.

2007-03-20 16:40:42 · answer #9 · answered by Norrie 4 · 0 0

Prinzipiell sind die Aussagen, die hier schon stehen, richtig. Ich kenne das Ganze aber auch von der anderen Seite. Meist geht es den Diskountern gar nicht darum, mit günstigen Angeboten zu locken um dann noch etwas anderes zu verkaufen und das vermeintliche Lockangebot gar nicht wirklich verkaufen zu wollen. Ich habe mal eine Werbung mit einem großen Diskounter gemacht, der diesem Vorwurf entgehen wollte. Der hat sich richtig fett eingedeckt. Und ich mit Freuden geliefert. der Haken an dieser Sache war, dass die ein Rückgaberecht wollten, was die natürlich auch bekamen. Das Ende vom Lied war aber, dass die Ware bei weitem nciht so gut gelaufen ist, wie alle dachten. Und ich hab fast die ganze Lieferung wieder auf den Hof bekommen. Da haste dann echt ein Problem, wenn 100.000 Euro plötzlich wieder gutgeschrieben werden sollen. Aus diesem Grunde versuchen sich die Diskounter zwar ausreichend einzudecken, aber niemand kann im Vorfeld sagen, wie so ´ne Promotion laufen wird und folglich kann so ein Artikel durchaus auch mal etwas früher ausverkauft sein, als einem lieb ist. Ich appeliere da an das Verständnis jedes Verbrauchers, auch wenn´s ärgerlich ist.

2007-03-20 14:19:14 · answer #10 · answered by Cowboy 3 · 1 1

fedest.com, questions and answers