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Wenn man einen Artikel bei Ebay kauft und ihn absichtlich nicht bezahlt,hat das dann Follgen,also gibt es eine Anzeige oder ähnliches??? Oder gibt es nur eine negative Bewrtung und gut ist es.

2007-03-20 04:25:51 · 16 antworten · gefragt von edis 2 in Computer & Internet Sonstiges - Computer

Natürlich spreche ich nich von mir.
Ich wollte es nur wissen falls ich mal was verkaufen will.

2007-03-20 05:34:25 · update #1

16 antworten

wie kann man nur so eine bescheuerte Antwort wie andreas_8 abgeben und andere damit noch reinreißen!

Vosicht (!)

Hat man einen Artikel bei ebay ersteigert, ist man einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen, mit allen damit verbundenen privatrechtlichen juristischen Folgen und Begleiterscheinungen bis hin zur strafrechtlichen Anzeige wegen Betruges, die sich bei etwaiger Nichterfüllung von Verträgen ergeben!

Diese vertragsrechtlichen Folgen ergeben sich völlig unabhängig davon, daß man mit schlechten Bewertungen bei ebay-Kunden so gut wie "weg vom Fenster" ist, d.h. hier kaum noch weitere Möglichkeiten hat.

2007-03-20 06:06:07 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn Du so drauf bist, solltest Du gar nicht erst mit e-bay anfangen.

2007-03-20 11:31:40 · answer #2 · answered by Anonymous · 8 2

Wenn du was bei Ebay kaufst, gehst du mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag ein. Wenn du an den "richtigen" Verkäufer gelangst (einen der ne Rechtsschutz hat und sich gern gerichtlich streitet :-) ) kann es dir durchaus passieren, dass er sich sein Geld einklagt. Die meisten werden vermutlich nichts machen, weil der damit verbundene Aufwand es bei kleinen Geldbeträgen einfach nicht wert ist. Die Ware schicken sie ja eh erst raus, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Find es aber schei*** wenn man aus Spaß ne Ware ersteigert und dann ni bezahlt. Kann ich im Geschäft auch nicht machen!!!

2007-03-20 11:34:59 · answer #3 · answered by laura24bz 3 · 4 0

Mit dem Kauf bei ebay hat man einen rechtsverbindlichen Vertrag! Sollte dieser mit einem professionellen Händler abgeschlossen worden sein hat man laut Fernabsatzgesetz allerdings 14 Tage volles Rückgaberecht und kann vom Vertrag zurück treten. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn eine Privatperson verkauft hat. Dann hat diese das Recht auf die Bezahlung der gebotenen Summe. Und dies sogar, wenn der Preis deutlich überhöht ist. Je nach Warenwert besteht also durchaus die Gefahr, daß auf Bezahlung geklagt wird. Sollte der Artikel wirklich gekauft worden sein mit dem Wissen und der Absicht diesen nicht zu bezahlen, dann liegt sogar ein strafrechtlich relevanter Betrug vor.
Der einfachste Weg dürfte es meist sein, sich mit dem Verkäufer auseinander zu setzen, zu erklären, warum man nicht bezahlen will/kann und dann auf eine gütliche Einigung zu hoffen.

2007-03-20 11:31:45 · answer #4 · answered by poschi 3 · 6 2

von mir würdest Du eine Anzeige bekommen

2007-03-20 11:38:02 · answer #5 · answered by RL 7 · 3 0

Solche Fälle übergebe ich sofort meinem Rechtsanwalt.
Der freut sich auf die Klage weil er daran verdient. die Kosten betragen ein Vielfaches des Kaufbetrages. Solche Typen sollen richtig Lehrgeld bezahlen!
Gruß

2007-03-20 11:40:32 · answer #6 · answered by horsch 6 · 2 0

Also ich würds nicht ausprobieren. Finde ich total uncool, etwas zu kaufen und nicht zu bezahlen. Vielleicht war da ein anderer, der es gern erworben hätte und man hat ihm so die Möglichkeit genommen. Und Folgen hätte es bestimmt, ebay kann da, so wie ich gehört hab, ziemlich streng sein. Die Frage ansich finde ich relativ sinnlos....

2007-03-20 11:32:05 · answer #7 · answered by Bärchinchen 2 · 4 2

Das kann zu einer Anzeige und zum Ausschluss von e-bay führen!

2007-03-20 12:27:01 · answer #8 · answered by daniel_desenz 5 · 1 0

In letzter Zeit haben professionelle Betrügerbanden das im grossen Stil gemacht. Jetzt sitzen sie ein.

2007-03-20 12:04:21 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

Du wirst beim Bieten darauf hingewiesen, das du einen bindenden Vertag eingehst! Und der wird auch durchgesetzt!

Ich hatte auch schon einmal etwas per "sofort kaufen" gekauft und dann verlor mein Mann seinen Job! Habe das dem Verkäufer mitgeteilt und er hat mich gefragt, ob ich die ware später wolle, oder ganz vom Vertrag zurücktreten möchte. Ich habe die letzere Option gewählt und er hat es storniert. Fand ich ungemein kulant!!!

2007-03-20 11:59:46 · answer #10 · answered by Conny N 7 · 1 0

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