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21 antworten

jep,....habe gerade einen neuen bundestag-beschluß im radio gehört......jede frau gleichen problems bekommt zwei von den chippendales als trost für erduldete schluderlümmel.....;-))))))))

2007-03-20 03:57:22 · answer #1 · answered by boeseloreley 6 · 2 0

Ganz bestimmt, denn wenn der nicht zu Hause geholfen hat, dann gehört er ausgesetzt, damit er mal merkt, dass es so nicht geht. Grins* ;-)))
Die Haushaltshilfe darf sich aber nicht als Bumerang erweisen, dann hast du eventuell doppelte Arbeit.

Gruß
Franky

2007-03-20 03:47:38 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Dass man seine Oma an der Autobahnraststätte anbindet und dann sorglos in Urlaub fährt, ist inzwischen allgemeiner Brauch.

Dass man aber seinen lieben, treusorgenden, alleinverdienenden, dazu noch gutaussehenden, großgewachsenen, promovierten und charmanten Mann einfach so im Wald aussetzt, ohne Handy, ohne Fernbedienung, ohne seine Quitscheente, ohne Navigationsgerät (SIE HABEN IHR ZIEL ERREICHT) finde ich zwar recht originell aber auch ein wenig herzlos. Sind denn die lieben Schwiegereltern damit einverstanden?

Also wenn alles geklappt hat, und er dann auch dort bleibt, dann solltest du beim Bundeshaushaltshilfenministerium deinen Antrag stellen. Vergiss aber nicht, den Antag stichhaltig zu begründen und deine Steuerklasse zu ändern. Sonst zahlst du am Ende noch drauf.

2007-03-20 04:15:35 · answer #3 · answered by tabaros 3 · 3 0

grundsätzlich gibt es fördergelder von der eu,
da es sich bei den deutschen mann um eine aussterbende rasse handelt
es ist zwar artgerecht und "gewohnheitsrecht der frau" ihn im wald stehen zu lassen
jedoch öffentliche gelder bekommen sie nur auf antrag und nachweis.
daher
a) nur wenn der förster den empfang bestätigt
und
b) es sich nicht um einen privatwald handelt

oberförster im ruhestand
onkel otto

2007-03-20 04:00:20 · answer #4 · answered by Der Pate 6 · 3 0

wohl eher ne Rechtsbeihilfe vom Anwalt wenn Dein Mann das jetzt nicht so gut findet wenn Du ihn in den Wald bringst....aber versuchen kannste das ja mal, aber vergiss nicht die Zeitung darüber zu informieren oder das Fernsehen mit kamera und allem pi pa po dann noch bisschen vermarkten und dann kannste Dir die Hilfe auch ohne Staat leisten....grins

2007-03-20 03:48:39 · answer #5 · answered by Anonymous · 3 0

Du kannst ihn höchstens auf dem Finanzamt absetzen als "außergewöhnliche Belastung". Vorrausgesetzt er macht auch "Sonderausgaben".;-)

2007-03-20 04:05:33 · answer #6 · answered by Berta 1 · 2 0

Aber sicher doch du musst dir nur den Antrag dafür bei deinem zuständigen Amt einholen und ausgefüllt wieder abgeben.
Bedenke aber das du deinen Mann auch zum Abschuss durch den Förster im Silberwald frei geben solltest. Dann hat es das Amt leichter in der Bereitstellung der Haushaltshilfen

2007-03-20 03:56:14 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 0

vom staat kriegste nix, aber du kannst ihn tauschen gegen die 7 zwerge die erledigen dir alles

2007-03-20 03:47:38 · answer #8 · answered by frankkis 5 · 2 0

Wenn das so wäre,setze ich meinen auch aus.

2007-03-20 07:53:14 · answer #9 · answered by Bolle 7 · 1 0

Dann bekommst du die Schwiegermutter ins Haus

2007-03-20 06:30:54 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 0

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