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2007-03-20 03:40:20 · 4 antworten · gefragt von 00000 4 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

Beim Arbeitsamt hieß es, ich könne das beantragen, um 400 Euro Wohngeld zu bekommen???

2007-03-20 04:14:04 · update #1

4 antworten

Hartz II ist das "Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und befasst sich mit:

- Regelung der Beschäftigungsarten Minijob und Midijob
- Ich-AG
- Einrichtung von Job-Centern

Insgesamt gibt es 4 Hartz-Konzepte, von denen überwiegend Hartz IV sehr bekannt ist.

Hartz I
Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

- Erleichterung von neuen Formen der Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins
- Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
- Zeitarbeit mit Personal-Service-Agentur Personal-Service-Agenturen (PSA)

Hartz II
Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
siehe oben

Hartz III
Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

- Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Hartz IV
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber durch die diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)
- Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
- Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigtZusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber durch die diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)
Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt

2007-03-20 04:13:55 · answer #1 · answered by RL 7 · 2 2

Geh mal zum Arbeitsamt (bzw zur ARGE) oder auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_124664/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Aktuelles-Arbeitslosengeld-II.html
Aber, ich finde es schon merkwürdig, dass es Leute in Deutschland gibt, die immer noch nicht wissen, was "Hartz IV" ist....

2007-03-20 10:48:45 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 2

das heisst Hartz4 oder ALG II

und hier findest alles drueber:

http://www.sozialhilfe24.de/

2007-03-20 10:54:53 · answer #3 · answered by RoteHexe 7 · 1 1

Des gibts nicht mehr , des heist jetzt Hartz IV oder Arbeitslosengeld II. Kann jeder Beantragen, der entweder überhaupt kein EInkommen hat, aber Arbeit sucht, oder dessen Arbeitslosengeld - Anspruch abgelaufen ist und noch keine Arbeit hat.

2007-03-20 10:45:50 · answer #4 · answered by mephisto_1210 1 · 2 3

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