Hallo!
Zum einen ist wie schon erwähnt die Zucht von Listenhunden in manchen Bundesländern (nicht in allen!) verboten. Da ich nicht weiß wo du genau wohnst, kann ich dir nicht sagen, inwieweit dieses Zuchtverbot in deinem Fall relevant ist.
Zum anderen gehen die Hündin und auch die Welpen nicht in dein Eigentum über. Rechtlich gesehen ist ein Hund ein Gegenstand, eine Sache. Du bist zwar momentan Besitzer (Besitzer im juristischen Sinne heißt, dass du die "tatsächliche Herrschaft über die Sache hast"), Eigentümer (das ist der, der die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat) bist du nicht, und wirst du auch nicht automatisch. Das kann nur durch "Einigung und Übergabe" passieren. Übergeben wurde sie dir zwar aber ihr habt euch offensichtlich nicht "geeinigt", dass das jetzt dein Hund ist.
Mit der Zuchtsache hast du offensichtlich keine Probleme, wenn die Hündin nachweislich erst kurz vor dem Wurf zu dir kam, kannst du für die Entstehung der Welpen auch nicht haftbar gemacht werden.
Das mit dem Eigentum am Hund ist allerdings eine andere Sache. In einigen Bundesländern darf man sich einen Listenhund nur anschaffen, wenn man aus einem anderen Bundesland zuzieht (und der Hund dort registriert war als deiner) oder wenn man ihn von einer Tierschutzorganisation übernimmt. Da dir diese Orga aber schon spanisch vorkommt, bezweifle ich das das eine Orga im Sinne der Kampfhundeverordnung ist. Würdest du dich also einigen, dass der Hund in dein Eigentum übergeht und das ist keine anerkannte Tierschutzorganisation, dann machst du dich strafbar (je nachdem wo du wohnst)!!!!
Die Konsequenz daraus wäre, dass das OA ohne Ankündigung die Hündin und ihre Welpen wegnehmen kann. Wegen erwiesener Unzuverlässigkeit hättest du dann nie wieder die Chance diese oder andere Listis legal bei dir zu halten, weil du nie wieder eine Haltegenehmigung bekommen würdest.
Wenn dir wirklich was an der Hündin und ihren Welpen liegt, dann wende dich an Bullterrier in Not, das sind absolute Profis auf diesem Gebiet und garantiert am Wohl der Hunde interessiert und helfen dir bestimmt bei dem ganzen rechtlichen Kram! www.bullterrier-in-not.de
Wie gesagt je nachdem in welchem Bundesland du wohnst ist deine Situation von aussichtslos bis durchaus hoffnungsvoll!
Kannst mich auch gerne per Mail anschreiben!
2007-03-19 23:51:47
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answer #1
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answered by rockkatze1980 2
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Was man in Pflege hat,gehört einem nicht automatisch.
2007-03-20 07:39:14
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answer #2
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answered by Bolle 7
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kannst du nicht mal im tierheim nachfragen ob die was wissen? oder ruf mal bei nem anwalt an. es gibt servicenummern die bei so was beraten
viel glück
2007-03-19 20:32:55
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answer #3
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answered by miss_elly 5
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Wenn die Hündin zur Pflege bei Dir abgegeben wurde, dann gehört sie auch nicht automatisch nach 30 Tagen Dir. Sicher möchte die Tierschutzorganisation die Welpen verkaufen, das kann ich mir gut vorstellen. Ich käme mir an Deiner Stelle ausgenutzt vor.
2007-03-19 20:20:29
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answer #4
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answered by Vanilletiffy 5
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Wieso kommst Du auf die Idee,ein in Pflege genommener Hund ginge nach wasweißich für Tagen in Deinen Besitz über?WELCHES Interesse hast Du dabei?Komm,mal ehrlich jetzt....
2007-03-21 09:22:52
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answer #5
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answered by Fritz 4
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Leider, in deinem Fall tritt kein Gesetz in Kraft!
Es ehrt dich zwar damit du diese Hündin in Pflege genommen hast, aber der Eigentümer (Tierschutzorganisation) hat hier das Eigentumsrecht!
Du kannst nur um Mithilfe, wenn sich dein Verdacht bestätigt, beim Tierschutzbund bitten und auf Überprüfung pledieren......
Drück Dir die Daumen und alles Gute
für die Hündin und Ihre Welpen
2007-03-21 04:48:49
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answer #6
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answered by engel210303 2
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Alles einschalten ( Tierschutz/ Veterinäramt/ Ordnungsamt...). Da stimmt ganz sicher etwas nichtKennst du die Organisation? Ist sie vertrauenswürdig?
1.) Pitbull=Listenhund
2.) Pitbull = Kampfhund, Zucht ist verboten! Jedes ausgewachsenen Tier muss zeugungsunfähig gemacht werden!
2.) Wer trotzdem züchtet, macht sich schwer strafbar!
Hallo??? Merkst du etwas? Du darfst die Welpen bei dir aufziehen, zeigt dich jemand an, bist du dran!!! Die wollen die Welpen natürlich verkaufen, es gibt ja keine Welpen hier zu kaufen, die sind sehr begehrt in den "falschen Kreisen"!
Aber sie wollen das Risiko minimieren! darum schieben sie die Hündin bei dir ab!!
Schalte sofort alle Institutionen ein, damit diesen Subjekten das Handwerk gelegt werden kann! Du hast keine Strafe zu befürchten, du bist ja nicht wissentlich auf die Lage eingegangen. Außerdem hast du dich dann schon selbst angezeigt, was deine Unschuld untermauert!
Bitte informiere mich , wie das weiterverlaufen ist, das interessiert mich sehr!!! Ich könnte mir gut vorstellen, das die Hündin nach der Kastration bei dir bleiben darf! Die Welpen werden wohl beschlagnahmt werden. Wer weiß, wieviele Hunde die noch so einsetzten, unfassbar, wirklich!!!
2007-03-19 23:07:37
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answer #7
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answered by Conny N 7
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Welche Tiere sind denn HIER herrenlos???
Du hast eine trächtige Hündin in Pflege genommen,wie kommst du auf die abstruse Idee,sie ginge nach 30 Tagen in Dein Eigentum über?Du unterstellst, die Tierschutzorganisation(WELCHE? ??) wäre nur am Geld interessiert (Welpenverkauf).An was bitteschön bist du denn
in diesem Falle interessiert.Und es ist immer noch besser,weil gerechter,wenn sich Tierschutzorganisationen selber finanzieren,als uns Steuerzahlern NOCH MEHR auf der Tasche zu liegen.
2007-03-19 21:53:33
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answer #8
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answered by Anonymous
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