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...der sie aber eben nicht selbst runtergeladen hat.
Und was passiert? Ich habe gehört 100€ Strafe pro Lied (oder Album?)

2007-03-19 12:45:23 · 8 antworten · gefragt von Ernaerna 2 in Unterhaltung & Musik Sonstiges - Unterhaltung

@schnucki: ja, natürlich ist das illegal sie runterzuladen, aber ich meine ja was mit demjenigen ist der sie nur auf seinem PC hat, sie aber nicht selbst runtergeladen hat!

2007-03-19 13:06:43 · update #1

8 antworten

... das wort "illegal" sagt normalerweise doch schon alles, oder ? ;-)
fakt ist der ... solltest du dir illegal musik saugen und der meinung sein "och, ich zieh nur ein lied, brenn es mir schnell und lösch es dann wieder" liegst du falsch.
in dem augenblick, wo du saugst und die kleinen einzelnen daten zu dir rüber fliegen, bietest du sie unfreiwillig an ! und das ist illigal - shared halt ;-)
die höhe der strafe liegt nicht bei 100€ sondern weit höher.
mein tip : einfach lassen :o)

2007-03-19 12:59:01 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Nee. Demjenigen, der sie nur auf dem PC hat, kann gar nix passieren. Zumindest nicht, bis er sich auf einer öffentlichen Internetplattform danach erkundigt, welches Strafmaß ihn zu erwarten hätte und somit die Datenschützer dazu bringt, sich 'mal etwas näher mit ihm zu befassen ;)).

-Ernsthaft: Es ist höchst unwahrscheinlich, daß denjenigen etwas erwartet, ganz einfach weil schon Leute, die wirklich Filesharing betreiben, (noch) selten erwischt werden. Es muß ja erstmal jemand darauf kommen, jemanden überprüfen zu wollen, und das passiert wohl vorrangig aufgrund von hoher Aktivität in Tauschbörsen und Plattenhandel. Richtig Angst haben müssen vor Allem Leute, die sich an den illegalen Kopien bereichern wollen. Wo das theoretische Strafmaß bei kleinen Fischen liegt, darüber habe ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden. Doch sicher ist nichts, und die Maßnahmen werden bestimmt auch hier noch verschärft.
Wie dem auch sei, egal, ob die Musik von demjenigen 'runtergeladen wurde oder von jemand Anderem, illegal ist es. Also würde derjenige, wenn er erwischt würde, auch belangt werden können. Und es sollte dennoch nicht die Angst vor Strafe sein, die denjenigen davon abhält, diesen "Service" weiter zu nutzen.

2007-03-19 14:49:54 · answer #2 · answered by SchwarzeKatz 6 · 1 0

Wer wird das denn ernsthaft verfolgen können?

Natürlich: Wenn sich jetzt plötzlich tausende von Leuten von den Lügenkampagnen der Musikindustrie einschüchtern lassen, dann steigt die Chance, dass es mal Einzelne erwischt, und dass ein Gericht so ein Verfahren zur Verhandlung annimmt.

Wenn sich aber niemand einschüchtern lässt, dann muss auch das sinnloseste Gesetz irgendwann aufgehoben werden, weil Richter und Staatsanwälte streiken: So viele Verfahren wegen Kleinkram können die gar nicht führen. Da wäre jemand, der jetzt 20 ist, mit 80 mal zur Verhandlung dran.

Überlege mal, wie viele Musik-Kopien ein "Altfreak" wie ich auf dem Rechner hat, die vollkommen legal sind, aber die Original-CD ging irgendwann mal kaputt, oder ich hab' sie mal verliehen, und sie kam nicht zurück. Und einem mp3 sieht man's normalerweise nicht an, wo es mal herkam.

2007-03-19 14:38:33 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

sowohl das runterladen als auch das besitzen von kopiergeschützten inhalten ist eigentlich strafbar.
und es können schon mal mehrere 1000 von euros pro song verlangt werden.

2007-03-19 23:40:15 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Das kommt ganz darauf an und ist so nicht in allen Abwägbarkeiten und Eventualitäten abzuklären, da man hier in die Tiefen des juristischen Dschungels hinabsteigen müsste - und das ist für einen juristischen Laien, der ich leider bin eben nur laienhaft erklären. Heißt: Der folgende Text kann auch komplett falsch sein - also besser nicht darauf verlassen, und schon gar nicht darauf im Fall der Fälle berufen.

Prinzipiell gilt: Wo kein Kläger ist, passiert einem auch nichts - bis ein Kläger auftaucht, der einen aber erst einmal finden muss. Momentane Ermittlungen laufen eher darauf hinaus, die Täter zu erwischen, die nicht unbedingt downloaden, sondern die Musik ohne Lizenz anbieten (was bei den meisten File-Sharing-Programmen gleichzeitig geschieht!).

Es sollte jedem klar sein, der illegale Musik sein eigen nennt, dass er angreif- und verklagbar ist, wenn ihm eben der wissentlichen Besitz von illegalem Material nachweist. Es ist mindestens mal ein zivilrechtlich einklagbarer Sachschaden, der einen einholen kann. Schließlich kann man nichts sein eigen nennen, was man nicht rechtlich abgesichert besitzt (durch Kauf oder wenn man lizenzfreie Musik lädt) - weder rechtlich, noch in irgendeiner Art und Weise "moralisch".

Wie viel man zahlen muss, wenn man erwischt wurde, hängt ganz davon ab, ob man sich außergerichtlich einigt oder ein Urteil "aussitzt". Viele zahlen einfach ohne darüber nachzudenken, dass sie bei einem Urteil womöglich besser wegkämen, da der Richter bei der Urteilsfindung einfach die finanziellen Umstände berücksichtigen muss, die ein Anwalt bei der Forderung einer Einigung nicht unbedingt beachten wird, da er erstmal nur seinen eigenen Mandanten verpflichtet ist. daher kann man davon ausgehen, dass die privat von Anwaltskammern und der Musik- und Filmindustrie beauftragten Ermittler auch den finanziellen Hintergrund der "Erwischten" und Beschuldigten überprüfen wird, um auch hier eine Gewinnmage zu haben.

Das alles ist natürlich kein Freibrief um zu kopieren, was das Zeug hält, da auch gelegentlich Exempel statuiert werden, um bewusst abzuschrecken. Daher besser nicht machen - oder so schlau sein und den Freund, von dem man die MP3-CD bekommt, nicht fragen, woher er die Lieder hat - hält auch er dann seine große Klappe, kannst du letztlich nicht mit Sicherheit wissen, ob er der eine illegale Kopie gibt. Etwas anderes ist es hingegen, wenn du von vorherigen Gesprächen weißt, dass er illegal Musik kopiert - dann sollte man die CD trotzdem nicht annehmen, da es hier Auslegungssache wäre.

2007-03-19 14:49:34 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

OK,
der sie nur auf dem PC hat befindet sich ja unter einem umbrella: er hat ja dann auch noch das Original im Schrank. Denke, da ist man dann eher nicht soo streng ?
@schnucki illegal sagt wirklich schon alles, und Du sagst es : einfach lassen...

mfG

2007-03-19 13:30:24 · answer #6 · answered by ? 5 · 0 0

Natürlich ist es auch illegal, Musik zu hören, dessen Lizens Du nicht erworben hast. Auch Titel, die Dir Deine Freundin kopiert hat und dessen Original ihr nicht besitzt.
Der Gesetzgeber schreibt das schon genau vor.
Allerdings sieht das wohl in der Realität noch anders aus:
http://www.wir-haben-privat-kopiert.de/privkop/home
Eine Tauschbörse ist eigentlich nicht ungesetzlich. Lediglich die Dateien, die Du lädst können ein Copyright haben.

2007-03-19 13:20:14 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Der PC wird eingezogen und der Besitzer zur Kasse gebeten oder in besonders heftigen Fällen gehts gleich weiter in den Knast.

2007-03-19 12:55:02 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

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