Das ist in den Durchführungsbestimmungen der Länder unterschiedlich festgelegt.
Es richtet sich nach den Ortsüblichen Mietsspiegel.
Bei der Arge nachfragen
2007-03-19 09:04:27
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answer #1
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answered by Anonymous
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Genau, das hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab.
Aber Vorsicht, nicht ins Boxhorn jagen lassen!
Für Lüneburg z. B. ist vorgegeben, eine Altbauwohnung darf nicht mehr als 286€ Kaltmiete und eine Neubauwohnung nicht mehr als 348€ Kaltmiete kosten.
Der Haken an der ganzen Sache ist aber: Für Lüneburg z. B. gibt es KEINEN aussagekräftigen Mietspiegel!
Das heiÃt also:
-Nach Rechtssprechung des Landessozialgerichts (Beschluà vom 09.Mai 2005 - L 8 A S 78/05 ER) ist es möglich, zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten die rechte (höchste) Spalte der Wohnungstabelle heranzuziehen.
Die ARGE versucht trotzdem weiterhin, ihre Paragraphen durchzudrücken. Ohne Rücksicht auf VerluÃte!
Bitte VORHER erkundigen, ob es für den jeweiligen Ort einen aussagekräftigen Mietspiegel gibt.
Wenn ja - Pech gehabt.
Wenn nein - seine Rechte geltend machen
2007-03-19 09:39:20
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answer #2
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answered by Mo 3
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So ca. um die 255 Euro Kaltmiete.
Da dies jedoch von Bundesland zu Bundesland etwas differiert, solltest du dich vor Ort genauer erkundigen.
2007-03-19 14:07:58
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answer #3
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answered by fabrina 6
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Da solltest du im jobcenter nachfragen, da es unterschiede gibt.
es kommt auf dem mietspiegel der stadt bzw des dorfes an. in münchen liegt die mindest miete z.b. höher, als wenn du in berlin wohnen würdest.
genaueres kann dir nur dein jobcenter sagen. dort kannst du es dir auch gleich schriftlich holen, damit es später keine probleme gibt!
lg kathi
2007-03-19 09:06:16
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answer #4
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answered by blondy 2
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