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13 antworten

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Mindest- Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Da auch Samstag ein Werktag ist und die meisten Arbeitnehmer nur in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, reduziert sich der Urlaubsanspruch für diese Arbeitnehmer auf 20 Tage. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann ein längerer Erholungsurlaub vorgesehen sein. Bei vielen Arbeitnehmern herrscht die Vorstellung, den Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren immer wieder ins neue Jahr „mitnehmen“ zu können. Das Gesetz schiebt dem jedoch einen Riegel vor: Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens 31. März 2005 genommen sein, ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch ohne Anspruch auf Entschädigung (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG).

Für Jugendliche & Schwerbehiunderte gilt:
Besonderheiten beim Mindesturlaub gelten für Minderjährige und Schwerbehinderte. Ihr Arbeitgeber hat auch Ihnen als Jugendlicher für jedes Kalenderjahr bezahlten Urlaub zu gewähren. Dieser beträgt mindestens 30 Werktage, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind; mindestens 27 Tage, wenn Sie noch nicht 17 Jahre alt sind; und mindestens 25 Werktage, falls Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt sind.

Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von mindestens 5 Werktagen im Urlaubsjahr.


Für Teilzeitler und Aushilfen gilt:
https://shop.personalverlag.de/shop/s467005/pTZK

2007-03-19 08:07:16 · answer #1 · answered by RL 7 · 2 0

18 Werktage!
365 Tage auf Kosten der Allgemeinheit,wenn er versucht mehr durchzusetzen... ;-)

2007-03-19 14:43:58 · answer #2 · answered by Anonymous · 5 0

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 6 Arbeitstage). Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden. Mehr kann natürlich jederzeit mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.

2007-03-19 16:26:34 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

18 Tage

2007-03-19 14:42:22 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

24 Tage

2007-03-19 18:20:26 · answer #5 · answered by Professoressa 7 · 0 0

Mindestens 25 tage....

2007-03-19 17:35:10 · answer #6 · answered by Thomas 6 · 0 0

Ich komme leider immer mit
ARBEITS- und WERK- tagen durcheinander.
Letztendlich wären es aber zusammengerechnet 4 Wochen.
Das steht im Bundesurlaubsgesetz.

Im ersten Jahr meiner ersten Gesellenstelle hatte ich noch 3 Wochen. Das war echt zu wenig für ein stressiges Arbeitsjahr.

Im darauffolgenden wurde das Gesetz dann geändert.

2007-03-19 17:00:10 · answer #7 · answered by Feuerengel 4 · 0 0

leider nur18 tage im jahr

2007-03-19 15:13:32 · answer #8 · answered by Jörg S 1 · 0 0

frag doch deinen Arbeitgeber - sofern du überhaupt einen hast - . Der wird dir das schon ganz genau sagen

2007-03-19 14:51:32 · answer #9 · answered by bunny 5 · 0 0

Laut Bundesurlaubsgesetz nur 21 Tage bei arbeiten am Samstag sind es dan 24 Tage.

Ansonsten gelten die Regelungen die im Manteltarifvertrag getroffen worden ist.

2007-03-19 14:50:15 · answer #10 · answered by Andreas B 2 · 0 0

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