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Mir ist eigentlich nur das Grundgesetz bekannt und keine Verfassung wie sie im Artikel 146 beschrieben wird. Es ist nie eine Verfassung durch die freie Entscheidung des Bundesbürgers angenommen worden. Oder der Bundesverfassungsschutz , welcher Verfassung bitte schön und mit welcher Legitimation?

2007-03-19 06:01:14 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Politik

5 antworten

Das hat sich schon so mancher gefragt, auch Univ.-Prof. H. H. von Arnim. Er meinte:

"Die geschriebene Verfassung und die Realität klaffen weit auseinander. Kern-Vorschriften
des Grundgesetzes stehen häufig nur noch auf dem Papier. Der Sinn wichtiger
Verfassungsvorschriften wird ins Gegenteil verkehrt. Das ist nicht nur eine juristische Frage,
sondern steht auch in Zusammenhang zu den Fehlentwicklungen, die allgemein beklagt
werden: dem Partizipationsdefizit und der mangelnden Handlungsfähigkeit der Politik.“

"In der von Berufspolitikern beherrschten Verfassungswirklichkeit sind zwei Motive
elementar: Das eine ist das Interesse an der Macht, um welche Regierung und Opposition
konkurrieren. Das andere vitale Interesse ist, von der Politik leben zu können, und zwar
möglichst gut, möglichst auf Dauer.“

" Fünfzig Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes sei es an der Zeit, darüber nachzudenken, wie sich die zu einem Parteienkartell der Macht mutierte grundgesetzliche Ordnung durch geeignete Gegenmittel reformieren und wieder zu einer Demokratie rekonstruieren lasse."

(Das Grundgesetz wurde bisher 21 Mal geändert und die
22. Änderung läßt wohl nicht mehr lange auf sich warten.)

http://www.ak-2-in.de/Initiative%20neues%20Grundgesetz/web-data/Vorlage/S%20von%20Arnim%203.pdf

2007-03-19 08:20:11 · answer #1 · answered by Cassandra 7 · 2 0

Das BVG in Karlsruhe vertritt die Verfassung einer so genannten "Bundesrepublik Deutschland". Allerdings ist hier so etwas wie ein "Ältestenrat damit beschäftift zu ermitteln, was die Väter dieser Verfassung sz. mit eben dieser "gemeint" haben könnten. Wichtig ist hier neben juristischem Sachverstand (Auskennen muss man sich mit dem gesellschaftlichen Klüngel, mit dem Parteienfilz und mit dem, was "politischer Wille" ist oder sein darf. (Hier wäre die Tonnagesteuer auf "deutsche" Frachtschiffe aller Nationalitäten sicherlich längst gekippt worden.

2007-03-19 06:59:12 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Schlicht und ergreifend: Auch wenn die beiden Institutionen das Wort "Verfassung" im Titel haben, sie vertreten das, was in Deutschland an Staatsverfassung da ist, und das ist: das Grundgesetz.

Die Erklärung dafür ist so simpel, dass sie vermutlich jedem Staatsmeckerer nicht gefallen wird, aber damit kann ich leben: im Zuge einer eventuellen Wiedervereinigung sollte das Grundgesetz eine Revision erfahren und so zu einer Verfassung nach Artikel 146 werden - und da die Institutionen auch darüber hinaus Bestand haben sollten, wollte man ihnen schlicht und einfach die Umbenennung ersparen. 1991 hatte sich die Mehrheit allerdings sowohl ans Grundgesetz als auch an die Bezeichnungen gewöhnt - und oh Wunder, eine Wiedervereinigung erschien auch ohne totale Revision der Verfassung möglich - was man davon halten mag, sei jedem selbst überlassen, aber diese "Wir sind ja immer noch besetzt, wir haben gar keine Verfassung, buhu, der ganze Staat ist ******* und wir haben gar keinen Staat"-Jammerei geht mir ehrlich gesagt ganz schön auf den Sack

2007-03-19 06:31:26 · answer #3 · answered by Maresa 6 · 2 2

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

2007-03-19 06:05:38 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 1

prinzipiell haben wir gar keine verfassund. das GG ist eine vorruebergehende "verfassung" erst wenn wir einen kompletten friedensvertrag haben, haben wir eine verfassung.
und daraus ergibt sich, dass die ehem. DDR eigentlich nur "beigetreten " ist. das heist.. eine richtige"wiederbvereinigung" ist das nicht. das ist es nur rein "formaljuristisch" wo keine verfassund, was soll da ein verfassungsgericht?? wer es nicht glaubt , der schaue mal im GG nach!! l.g. claus:-))

2007-03-19 10:48:48 · answer #5 · answered by @claus 3 · 1 2

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