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11 antworten

Habe auch eine Garage gemietet. Der Platz davor ist Allgemeingrund. Da jedoch nur ich am Platz davor parken kann ohne jemand anderen zu behindern, tue ich das auch. Da habe ich nicht lange gefragt. Hat sich noch nie jemand drüber mokiert.

2007-03-17 23:56:20 · answer #1 · answered by streetlife 4 · 2 0

Wenn es keine öffentlich Strasse ist und du keinen behinderst warum nicht:


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2007-03-20 05:41:21 · answer #2 · answered by Karlchen * 7 · 1 0

Also Du darfst vor Deiner Garage natürlich auch stehen bleiben,solange Du keinen Dritten damit behinderst.Ob Du es Dritten wiederum gestattest,in Deiner Zufahrt zu parken,ist Dir überlassen.Grundsätzlich hast Du durch die Garage auch das alleinige Wegerecht.Wenn es Be- oder Entlader sind,würde ich mal 5e gerade sein lassen.Länger parkende sollten Dich schon vorher fragen,das ist ein Gebot des Anstandes.
Falls allerdings Dein Vermieter DIR das Halten vor Deiner Garage untersagen sollte,kommt es auf den Mietvertrag an.Dort sollten Lage und Nutzung des Mietobjektes genaus beschrieben sein.Im Zweifelsfalle hilft meist ein freundliches klärendes Gespräch.

2007-03-18 07:36:49 · answer #3 · answered by Fritz 4 · 1 0

Die Zufahrt zu deiner Garage ist zwar keine Mietfläche, darf aber nicht zugeparkt werden!

Kurz stehen zum Be-+ Entladen ist allerdings erlaubt, solange du als Garagenmieter keine Nachteile hast.
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2007-03-18 07:08:25 · answer #4 · answered by keks 7 · 1 0

Die Zufahrt zu einer Garage darf auch nicht einen Augenblick lang zugeparkt sein!

2007-03-22 04:38:04 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

N e i n !! Du hast die Garage gemietet und nicht den Platz davor!
Gruß

2007-03-20 09:26:15 · answer #6 · answered by horsch 6 · 0 0

das kommt auf die spezielle Situation an.
Ist z.B. wie in manchen Altstadt-Straßenzügen kein Platz vor der Garage oder schließt unmittelbar an der Garage der Fußweg oder die Fahrbahn an, dann wäre es doch grob fahrlässig und reichlich unfallträchtig, dort ein Auto abzustellen.

2007-03-18 08:45:14 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Die Zufahrt zur Garage hat Tag und Nacht frei zu bleiben. Da ändert kein Mietvertrag etwas dran! - Meine Garage war abends zugeparkt, so dass der E-Rollstuhl nicht eingefahren werden konnte. Am nächsten Morgen war der Rolly weg. Das gilt es künftig um jeden Preis zu vermeiden!

2007-03-18 07:02:08 · answer #8 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Ob dort ein Auto kurz stehen darf, kommt darauf an, ob Durchfahrtsverkehr gewährt werden muß.
Wenn z. B. ein anderes Grundstück nur über Deine Garageneinfahrt erreicht werden kann, oder andere durch ein stehendes Auto behindert werden.
Wenn auf der anderen Seite Garagenausfahrten sind, könnte es diese Besitzer behindern.
Wenn dies alles nicht zutrifft, sollte die Einfart zur Garage gehören und von Dir frei nutzbar sein, denn es kann ja auch niemand anderes auf Deiner Garageneinfahrt parken, ohne Dich zu behindern.

2007-03-18 07:01:15 · answer #9 · answered by kadiluna 3 · 0 0

Kurz (aber wirklich kurz) kannst du dein Kfz auch auf eine Fläche stellen, die dir nicht gehört.

2007-03-18 06:59:38 · answer #10 · answered by kolobok11 3 · 0 0

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