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Wo liegt der Unterschied ob ein Grundstück eingetragen wird auf
- Fred und Wilma Feuerstein?
- Fred Feuerstein und Wilma Feuerstein je zur Hälfte?

Meinen Eltern wurde vor vielen Jahren empfohlen zweiteres zu machen, leider kann ich meine Eltern aber nicht fragen warum.
Weiss es von euch evtl. jemand?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten

2007-03-17 08:35:00 · 5 antworten · gefragt von Excalibur 2 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

5 antworten

Das erste ist ein Gesamteigentum, da ist das Grundstück eine Einheit und kann auch nur als solche bewirtschaftet und verkauft/verschenkt/vererbt werden.

Beim zweiten gibt es quasi zwei unabhängige Hälften. Theoretisch kann dann jeder Eigentümer mit seiner Hälfte machen, was er will - wenigstens eigentumsmässig, also z.B. verkaufen oder verschenken.

Das ist bei Scheidungen und Erbschaften wohl einfacher als das Gesamteigentum.

2007-03-17 11:37:42 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

Wenn die Eltern zu je 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind hat das natürlich auch erbschaftssteuerliche Vorteile. Aber es gibt auch noch andere Gründe. So kann z.B. Fred Feuerstein seine Hälfte komplett seinem Sohn schenken oder z.B. nur zu 1/4. Weiterhin könnte er seine Hälfte am Grundbuch mit einer Grundschuld oder anderen Rechten belasten.L.G.Jan!

2007-03-17 08:59:05 · answer #2 · answered by Jan04 1 · 2 1

Es gibt Gemeinschaftseigentum und Gesamthandseigentum(so sind die Fachbegriffe)
Gemeinschaftseigentum(muss vertraglich notariell begründet sein): jeder der Eigentümer kann praktisch über seinen Teil einzeln vervügen, er ist in Bruchteilen von 100 oder tausend genau benannt.
Bei einem Gesamthandseigentum wenn also mehrere Personen Eigentümer sind..kann der Einzelne nicht über seinen Anteil verfügen..obwohl er zu 1/2 Eigentümer ist das bedeutet lediglich, dass bei einer Kapitalisierung jedem 50 % des Erlöses zustehen.Eheleute werden immer als Bruchteilseigentümer in der Regel zu je 1/2 eingetragen.
Eine Auflösung der gemeinschaft, also wenn z.B. die Ehe geschieden wird, ist immer nur über eine Zwangsversteigerung möglich, wenn sich beide über den Verkauf nicht einigen können.
Eine andere Regelung ist nur möglich, wenn dies zivilvertraglich geregelt ist.

2007-03-17 23:08:15 · answer #3 · answered by Mr.Brian 6 · 0 0

"Fed und Wilma F." = Sie können nur gemeinsam entscheiden, was gemacht wird, jeder haftet voll!

"Fren F." und "Wilma F" = Jeder hat freie Entscheidungsfreiheit über seine Hälfte, jeder haftet zur Hälfte

Stell dir Möglichkeit 1 vor und Fred will die Scheidung. Das ganze Grundstück wird verkauft, der Gewinn geteilt. Bei Möglichkeit 2 hätte er nur seines verkaufen können, sie hätte ihre Hälfte behalten!

Wilma hat im Kaufrausch Kredite aufgenbommen, die sie nicht zurückzahlen kann, das Grundstück wird gepfändet.
Möglichkeit 1 = Das ganze Grundstück wird gepfändet, aus dem Erlös die Schulden bezahlt, alles weg!!
Möglichkeit 2 = Wilmas grundstückshälfte wird gepfändet, der Erlös auf die Schuld verrechnet, seine Hälfte ist noch da!

Du verstehst? Bei Möglichkeit 2 ist jeder auf der sicheren Seite. man weiß ja nie, welche Überraschungen das Leben so für uns bereithält!!
Von wem kommt das Geld für das grundstück? Der sollte es eintragen lassen! (1). gemeinsam erspart = beide (2). Geerbt/geschenkt (1). Kommt auf den Fall an!!

2007-03-17 18:19:26 · answer #4 · answered by Conny N 7 · 0 0

Das haben wir auch so und das hat verschiedene Gründe. Zum Einen, weil es ja auch sicher B eiden gehört und zum Anderen wenn ein Partner früher verstirbt, wegen der Erbschaftssteuer.

2007-03-17 08:40:33 · answer #5 · answered by Anais 6 · 1 1

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