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Frage steht ja schon oben.

2007-03-17 01:42:29 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Verlobung & Heirat

12 antworten

Hi...ich denke das wird dir helfen :)

Die Eintragung der Steuerklasse folgt den tatsächlichen Lebensumständen des Arbeitnehmers. Eine Steuerklassenänderung ist deshalb nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern.

Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
- ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
- sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
- nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.

Für die geänderte Eintragung ist die Gemeinde zuständig. Die Änderung kann nur eingetragen werden, wenn beide Lohnsteuerkarten der Eheleute vorliegen.

lg

2007-03-17 01:48:08 · answer #1 · answered by tyrannja79 3 · 1 0

Sobald es nötig ist, wenn du z.B Kinder bekommst, mehr Gehalt bekommst, einen Mann hast der Mehr einnimmt als du!!!

2007-03-17 07:00:01 · answer #2 · answered by ? 2 · 0 0

Normalerweise nur einmal im Jahr, nur wenn zwingende Gründe vorliegen auch öfter.

2007-03-17 03:02:17 · answer #3 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

Grundsätzlich kann die Steuerklasse nur einmal im Jahr - spätestens zum 30. November - geändert werden, bei berechtigtem Interesse aber auch mehrmals im Jahr.


10. Wie oft ist ein Wechsel der Steuerklasse möglich?

Die Eintragung der Steuerklasse folgt den tatsächlichen Lebensumständen des Arbeitnehmers. Eine Steuerklassenänderung ist deshalb nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern.

Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
- ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
- sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
- nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.

Für die geänderte Eintragung ist die Gemeinde zuständig. Die Änderung kann nur eingetragen werden, wenn beide Lohnsteuerkarten der Eheleute vorliegen.

http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Einkommensteuer_Lohnsteuer.htm

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Haushalt/s_1596.html

2007-03-17 02:09:40 · answer #4 · answered by RL 7 · 0 0

So oft man will!
Aber Unstimmigkeiten werden mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder ausgeglichen!

Insofern bringt es nichts!

2007-03-17 03:17:50 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

so oft es sein muss

2007-03-17 03:11:16 · answer #6 · answered by pontius 2 · 0 1

soweit ich weis nur zwei mal. ausser man heiratet oder lässt sich scheiden.

2007-03-17 01:59:31 · answer #7 · answered by keinplan 3 · 0 1

Ein Limit gibt es da nicht - je nachdem wie sich Deine persönliche Situation ändert (Scheidung, Kinder, Heirat etc.) kann auch die Steuerklasse geändert werden. Man ändert ja immer auf die günstigste Konstellation - und die behält man ja dann in der Regel bei.

2007-03-17 01:49:37 · answer #8 · answered by TamiS 5 · 0 1

Sobald sich eine Änderung ergibt, kann man die Steuerklasse ändern lassen, auch mehrmals im Jahr.

2007-03-17 01:45:53 · answer #9 · answered by LuckyConny 7 · 0 1

am besten meldet dich gar-nicht an dann Brauch du auch keine Steuer zahlen
wen die nicht von dir wiesen dann können dir auch nicht

2007-03-17 01:53:29 · answer #10 · answered by seramor 2 · 1 3

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