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Ist die Möglichkeit gegeben, wenn eine Verwaltung gegen das Grundgesetz verstößt, indem man Gesetze eigenmächtig "umändert", damit man jemandem einen persönlichen Gefallen tun kann?

2007-03-17 00:57:20 · 7 antworten · gefragt von nur ich 3 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

Mit der Verwaltung ist die Poltik einer Partei gemeint, es geht nicht um Soziale Angelgenheiten, sondern um einen Verstoß gegen das Grundgesetz!!!!

2007-03-17 01:12:26 · update #1

Wir haben gegen eine Baubehörde geklagt und gewonnen. Nur sieht die Behörde keine Veranlassung sich an das Urteil zu halten - im Gegenteil. Es wurde massiv gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch gegen andere Gesetze.

2007-03-17 01:18:36 · update #2

7 antworten

Soweit ich informiert bin, zumindest hat man mir das so gesagt, weil ich den Weg auch schon gehen wollte, dass das erst dann möglich ist, wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind (also Amtsgericht, OLG, alle vorigen Instanzen sozusagen). Bin gespannt auf die Antworten, die noch kommen. Vielleicht gibts ja doch noch einen kürzeren Weg.


PS: In meinem Bekanntenkreis hat jemand eine Verfassungsbeschwerde geschrieben, auch wegen Grundgesetzverstoß (mehrfachem) , die wurde angenommen und ist in Bearbeitung. Allerdings mußte diese Person vorher tatsächlich erst alle Instanzen durchlaufen, bis gar nichts mehr ging (in dem Fall hatten gewissen Institutionen die Grundgesetze nicht beachtet)

Noch was: Und wenn, dann geht es nur, wenn das letzte Gerichtsurteil ein Beschluss gewesen ist. Wenn man einen Vergleich eingegangen ist, geht es nicht. Wenn der Vergleich nicht funktioniert, muß man wieder von vorne die Instanzen durchlaufen.

Bei Amtsgerichten und Oberlandesgerichten kann man gegen Beschlüsse dann Beschwerde einlegen, sowie je nach Fall Dienstaufsichtsbeschwerden, Anträge wegen Befangenheit und Gehörsrügen einreichen, wenn diese berechtigt sind. ... und natürlich auch, je nachdem, Strafanzeige erstatten.

Wie gesagt, mir wäre es auch lieber, einen kürzeren Weg zu erfahren.

Kleiner Tipp zusätzlich : im Google suchen nach 123recht.net. und Jurathek Forum - da mal Deine Frage reinstellen.

PS:Nachdem ich Deine zweite Antwort gelesen habe, treffen bei Dir Gehörsrüge, Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag nicht zu.

2007-03-17 01:13:31 · answer #1 · answered by Morgenstern 2 · 0 1

Ich glaube wenn man alle vorherigen Instanzen durchgeackert hat.

2007-03-18 06:00:28 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Juristisch ist es schwierig,dagegen anzugehen. Aber geh doch an die Öffentlichkeit (Bildzeitung,Fernsehen) Nichts fürchten diese korrupten Bonzen mehr, als eine öffentliche Bloßstellung, deswegen wird ja ständig versucht, die Pressefreiheit einzuschränken.

2007-03-17 09:39:52 · answer #3 · answered by liftboy 3 · 0 0

Von welchem Gericht habt ihr denn Recht bekommen ?

Nehme mal an es war ein Verwaltungsgericht; die nächste Instanz wäre dann höchstens das zuständige Oberverwaltungsgericht - aber nicht das Verfassungsgericht.

Mein TIP: nicht "rummachen" - Anwalt fragen !!!

2007-03-17 08:31:44 · answer #4 · answered by RL 7 · 0 0

schau mal bitte hier in den Link rein hoffe es hilft dir etwas

2007-03-17 08:11:45 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn es sich um eine Verfassungsangelegenheit handelt. Für andere Angelegenheiten gibt es andere Gerichtszweige. Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Amtsgericht für das bürgerliche Recht.

2007-03-17 08:11:27 · answer #6 · answered by Christian 7 · 0 0

Hi, nein das Verfassungsgericht ist in so einem Fall nicht zuständig, da geht es um die Gesetze selbst....
...wie du es beschreibst, willst du dich über eine Verwaltung beschweren, dass dafür zuständige Gericht ist das Sozialgericht, doch bevor du dort Klage einreichst, solltest du dich bei der Verwaltung (z.B. Stadtverwaltung) beschweren, dem Bürgermeister würde ich hierbei auch in Kenntnis setzen...oder wenn es ein Amt ist, beim Amtsleiter....vielleicht kannst du so schon etwas bewirken, denn keiner mag von Oben (Sozialgericht) eine auf den Deckel bekommen...
...viel Spaß noch

...zeig sie bei der Polizei an, die müssen dies aufnehmen und dann kümmert sich der zuständige Staatsanwalt drum....keiner darf gegen geltendes Recht verstoßen....

2007-03-17 08:09:43 · answer #7 · answered by angie48 6 · 0 1

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