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Exmann will nicht dass ich sehe wo mein Sohn übernachtet, Sohn erzählt merkwürdige Geschichten (7Jahre). Gibt es ein Gesetz dazu? Ex-Mann hat das Recht seinen Sohn zu sehen, aber auch, dass Sohn bei ihm schläft, wenn ich das nicht will, weil ich nicht weiß unter welchen Umständen er da in der Wohnung ist. Sohn riecht auch immer nach Nikotin, Sachen auch, d.h. er wird Opfer vom Passivrauchen!
Ich überlege das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ist das schwer zu bekommen? Muss ich das Jugendamt einschalten? Oder kann das die Rechtanwältin in die Wege leiten?

2007-03-17 00:13:02 · 5 antworten · gefragt von Renata 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

5 antworten

Wer mit dem Trick des "gemeinsamen Sorgerechts" seiner Eifersucht und Missgunst freien Lauf zu geben gedenkt, der hat schlechte Karten, denn ohne BEGRÜNDETEN Verdacht und nur mit richterlichem Beschluss sind solche "Sorgen" wirklich nützlich. Ansonsten gilt das Hausrecht!

2007-03-17 00:18:06 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

das alleinige sorgerecht gibt es nur wenn berechtigte,beweisbare, schwerwiegende gründe vorliegen.nur weil der vater evtl viel raucht gibt es das nicht.selbst wenn du das alleinige sorgerecht hast,bedeutet es nicht das es kein besuchsrecht für den vater gibt.das wäre das aufenthaltsbestimmungsrecht.natürlich darfst du in die wohnung deines exmannes wenn er dich dazu einlädt,ansonsten pech gehabt.du brauchst ihn schließlich auch nicht in deine lassen,das nennt man privatsphäre.zum jugendamt kannst du gerne gehen und dich mal beraten lassen.die sind immer sehr dafür das der vater die kinder auch sieht.sollte es zwischen euch kommunitationprobleme geben laden die euch beide zu einem gespräch ein.
ein friedliches miteinander,des sohnes zuliebe,wirkt mehr, als alles vors gericht zu ziehen.dann muß man seine abneigung halt mal runter schlucken.ich weiß wovon ich spreche,glaub mir.auch wenn dir das wahrscheinlich nicht gefallen wird was ich schreibe,es ist nun mal so.

alles gute

ich seh grad, ich hab nur eine deiner fragen beantwortet.das jugendamt wird immer eingeschaltet,schon vom gericht aus.die sollen erstmal mit den eltern reden und sich ein bild machen.es kann auch euch beiden das sorgerecht entziehen,sollte er streit so schlimm sein das ihr eurer *sorge* nicht nachkommt.solltest du keine wirklich guten gründe aufführen,wäre ich sehr vorsichtig damit den vater dort was zu unterstellen.du hast dort nämlich eine akte,in der fleißig alles eingetragen wird.deine rechtsanwältin muß die sorgerechtsklage einreichen.aber bedenke,du hast noch jahre mit deinem ex mann zu tun,willst du die vor gericht verbringen?weil dir seine lebensweise nicht gefällt?euer sohn hat ein recht auf beide elternteile,nimm es ihm nicht.du wirst selbst nicht glücklich dabei.

2007-03-17 05:40:11 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

warum hast du ein gemeinsames sorgerecht für ein kind, dessen vater du misstraust?
das gemeinsame sorgerecht hat als unabdib´ngbare vorraussetung das gegenseitige vertrauen!
schalte SOFORT einen rechtsbeistand ein, wenn du das gefühl hast, es geht deinem kind nicht gut, musst du SOFORT handeln.
selbstverständlich hast du ein recht darauf zu sehen, wo und wie dein kind untergebracht ist, das ist eine selbstverständlichkeit!

2007-03-17 00:16:57 · answer #3 · answered by Alter Ego 7 · 2 1

GEmeinsames Sorgerecht beinhaltet nicht die Wohnung des Anderen betreten und besichtigen zu dürfen.
Viel besser ist es, sich im Interesse des Kindes zu einigen und an einem Strang zu ziehen.
Sonst würde ich mich als erstes an das Jugendamt wenden.

2007-03-17 03:04:14 · answer #4 · answered by Gnurpel 7 · 1 1

Du solltest sofort zum Rechtsanwalt gehen und nebenher auch noch das Jugendamt einschalten. Die haben auf jedenfall das Recht die Wohnung zu sehen und wenn ein Gutachten von Jugendamt vorliegt wird die Sache vor Gericht auch wesentlich einfacher.
Wenn du dir nichts zu schulden hast kommen lassen und Zeit für deinen Sohn hast dürfte die Frage des alleinigen Sorgerechts überhaupt kein Problem darstellen. Allerdings nur wenn du deinem Ex nachweisen kannst das das Kind nicht gut bei ihm aufgehoben ist.

Wie gesagt so schnell wie möglich Jugendamt und Rechtsanwalt einschalten am besten gleich.

Viel Glück und Erfolg

2007-03-17 00:41:20 · answer #5 · answered by plapper 2 · 1 2

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