nach dem sie ihre haftstrafe teilweise abgesessen haben geht es in die phychiatrie dort bekommen sie den letzten schliff wahrscheinlich sind sie dann erst richtig unzurechnungsfähig.
2007-03-18 05:29:18
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answer #1
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answered by Anonymous
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nicht jeder ist ein Täter
aber der bewiesen ist dann sollten den
man könnte sie mit elektronischen fussfesseln besser kontrollieren
2007-03-17 16:22:39
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answer #2
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answered by seramor 2
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Die Frage lässt sich vordergründig leicht beantworten: weil sie ihre Strafe laut geltendem Recht verbüsst und somit ihre Schuld der Gesellschaft gegenüber getilgt haben.
Bei jedem Verbrecher besteht die Gefahr, dass er irgendwann wieder rückfällig wird, ob nun Kindsmörder oder Taschendieb.
Laut der Rückfälligkeits-Argumentation einiger Schreiber hier müsste man daher schon der Logik wegen jeden Kleinkriminellen lebenslang einsperren, um potentielle Gefahren für die Gesellschaft abzuwenden.
Es ist nunmal definitiv NICHT so, dass Sexualstraftäter nach Verbüssung ihrer Haftstrafe pauschal auf freien Fuss gesetzt werden. Liegt der Verdacht auf Rückfälligkeit nahe, kommt die "anschliessende Sicherungsverwahrung" zum Zuge.
Was mich etwas verwundert, ist die Fragestellung an sich: ich lese da heraus, dass Sexualstraftaten als schwerwiegender eingestuft werden als z.B. Tötungsdelikte.
Das entzieht sich irgendwie meinem logischen Verständnis. Ein Opfer einer Sexualstraftat hat "immerhin" noch die Möglichkeit, die Tat zu verarbeiten und evtl. doch noch irgendwann ein geregeltes und halbwegs normales Leben zu führen...ganz im Gegensatz zu einem Mordopfer. Weshalb sollte also ein Vergewaltiger härter bestraft werden als ein Mörder?
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich würde lebenslange Haftstrafen für Mord und Vergewaltigung begrüssen...und ich MEINE lebenslang.
Zum Thema Zwangskastration, Verstümmelung und anderen blutrünstigen Blödsinn:
Wir haben einige Grundartikel in unserer Verfassung, auf die ich sehr stolz bin, unter anderem die unantastbare Würde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wir hatten in diesem Land schon Zwangskastrationen, Prügelstrafen und Prangerschilder um den Hals...wollen wir das wirklich alles nochmal?
Kastration löst das Problem im Übrigen nicht. Im Fall Marianne Bachmeier wurde ein bereits freiwillig Kastrierter, vorbestrafter Sexualstraftäter wieder zum Kindsmörder, weil er den durch den Verlust der Hoden abgesenkten Hormonspiegel durch Hormonpräparate wieder anhob und dadurch von seinem Arzt wieder "scharfgemacht" wurde.
Es bleibt die grundlegende Frage: wenn ein Mensch als Verbrecher die Rechtsstaatlichkeit verlässt, haben dann die Opfer und der Staat das Recht, eben diese Rechtsstaatlichkeit ebenfalls zu verlassen? Ich denke, nein.
2007-03-17 15:08:41
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answer #3
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answered by nachtrauch 3
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Je nach schwere der Tat, gibt es unterschiedlich lange Haftzeiten. Das viele Urteile nicht angemessen sind, ist traurige Wahrheit.
Bei Gewaltverbrechen schwingen bei uns, besonders wenn es gegen Kinder geht, natürlich immer sehr starke Gefühle mit und wir lassen uns zu Äußerungen hinreißen, für die man uns besser selbst einsperren sollte, siehe oben.
Menschen länger als 5 Jahre einzusperren, halte ich für zu grausam - sie auf die Menscheit wieder loszulassen unter Umständen aber auch!
Das ist ein Dilemma, sie sollten auf jeden Fall unter Beobachtung bleiben oder gar sicherheitsverwahrt bleiben.
Vielleicht auf eine Insel... Schneeschieben in Grönland.
Wir dürfen uns nur nicht von der Gewaltspirale mitreißen lassen, denn dann werden wir selbst zu geistigen Gewalttätern, auch wenn wir das gedachte nicht durchführen.
Kain, der seinen Bruder auf dem Acker erschlug, hat ein Mal auf seine Stirn bekommen, damit jeder sieht, was für ein Verbrechen er getan hat - mit der Auflage, dass jeder der ihm etwas antut, die siebenfache Strafe erhält.
2007-03-17 12:36:03
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answer #4
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answered by Anonymous
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Um es kurz zu machen:
"Die Wuerde des Menschen ist unantastbar." (Grundgesetz Artikel 1)
Das gilt nicht nur fuer unbescholtene Buerger, sondern auch fuer Terroristen, Vergewaltiger, Moerder und Kinderschaender. Deswegen koennen wir nicht einfach so Leute fuer immer und ewig einsperren oder die Todesstrafe verhaengen.
Wie man zu dieser Auslegung steht, sei jedem selbst ueberlassen (schon allein deswegen weil Menschenwuerde nicht naeher definiert ist). Ich bin der Auffassung, dass man da zwischen Gewaltstraftaetern und solchen, die Eigentumsdelikte begehen, differenzieren sollte. Wer eine potenzielle Gefahr fuer die Allgemeinheit darstellt, bei dem sollten laengere Haftstrafen angesetzt werden sowie strengere Kriterien fuer eine eventuelle Bewaehrung oder Hafterleichterung.
Zusatz:
Komischerweise sind die Leute, die eine Todesstrafe kategorisch ablehnen (weil es das Risiko gibt, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird) dieselben Leute, die dafuer eintreten jedem eine zweite Chance zu geben (auch Triebtaetern) und es fuer akzeptabel halten, dass es da ein Restrisiko gibt, dass diese wieder rueckfaellig werden und Unschuldige zu Schaden kommen.
Ziemlich verdrehte Sichtweise wie ich meine.
2007-03-17 07:47:26
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answer #5
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answered by LGB 3
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Ich verstehe diese Sauerei auch nicht mehr.
2007-03-17 04:58:35
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answer #6
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answered by Anonymous
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Die Justiz verlässt sich auf Gutachter, also Mediziner im Fachbereich Psychiatrie.
1.Bekanntermassen gehen nur die ******sten Medizinstudenten in diesen Fachbereich, aus Interesse (?) oder weil sonst keine Stellen frei sind. Die Frage nach der Qualifikation, Motivation und Eignung ist daher berechtigt.
2.Der Gutachter urteilt aus seiner gewohnten "Patientenzentrierung", d.h. mit der Fragestellung "Was hat der Patient und wie kann ich ihn heilen ?" Für Psychiater sind alle Täter heilbar. Die Frage nach dem Schutz der Gesellschaft stellt sich ihnen (zunächst) nicht.
2007-03-18 17:36:09
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answer #7
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answered by Diji 2
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weil es leidergottes zuviele gesetzeslücken gibt. das wird sich auch nur ändern wenn die blutenden immer mehr und mehr werden.
2007-03-16 20:40:01
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answer #8
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answered by Anonymous
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Weil ihre "Komplizen" in Berlin und Karlsruhe ständig nach Gesetzeslücken suchen, um sie herauszuholen. Solange unser "Rechtsstaat" die Persöhnlichkeitsrechte der Täter, über die Schutzrechte der Opfer stellt , wird sich da auch nicht viel ändern.
2007-03-18 06:34:23
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answer #9
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answered by liftboy 3
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Bei Sexualdelikten ist es leicht zu rufen, nie wieder rauslassen, Schniedel ab, oder schlimmeres. Man hat die ehrlich Entrüsteten auf seiner Seite und die Fälle, in denen entlassene Täter rückfällig werden, scheinen einem Recht zu geben. Davon bin ich auch nicht frei.
Ich frage mich aber, was eine Bedrohung mit derartigen Strafen ändern würde. Sexualtäter ticken nicht ganz richtig und würden sich in ihrem Trieb wohl auch von einer angedrohten Todesstrafe erst mal nicht abbringen lassen.
Was aber, wenn sie "fertig" sind, sich abreagiert haben und sie beginnen, über die Folgen nachzudenken? Wie viele der Opfer werden heute getötet und wie viele wären es, wenn auf sexuellen Missbrauch lebenslänglicher Knast, ohne Aussicht auf Entlassung, oder einige der hier vorgeschlagenen MaÃnahmen stände?
Der Täter hätte dann doch nichts mehr zu verlieren. Ein zusätzlicher Mord würde die Strafe nicht mehr erhöhen, wohl aber seine Chance, nicht überführt zu werden. Ich glaube deshalb nicht, dass solche Strafen die Welt sicherer machen würde.
Bei Tätern, die schon getötet haben, tendiere ich aber auch zu "Lebenslang". Ich möchte diese Entscheidungen aber nicht treffen müssen, denn Patentrezepte, die immer funktionieren, gibt es da ganz sicher nicht…
2007-03-17 03:52:50
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answer #10
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answered by Glöckchen 2
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