natürlich umgekehrt auch du musst nur beachten, dass du im jeweiligen land auf der richtigen straßenseite fährst ;)
2007-03-16 00:21:34
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answer #1
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answered by muzgaf 2
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Es kommt drauf an - wenn das Auto in England auf eine andere Person als Dich zugelassen ist und Du dort keinen Wohnsitz hast, darfst Du das Auto hier NICHT fahren! Das gilt als Steuerhinterziehung.
Möchtest Du aber in England ein Auto kaufen und das hier anmelden, dann musst Du die Papiere umschreiben lassen, Vollgutachten beim TÜV etc. und darfst es hier fahren.
Beachte:
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG unterliegt das Halten ausländischer Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich der Kraftfahrzeugsteuer, solange sich die Fahrzeuge im Inland befinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t, die nach der Richtlinie 1999/62/EG in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind.
Zusätzlich kommen für ausländische Fahrzeuge weitreichende Steuerbefreiungsvorschriften wie § 3 Nr. 13 KraftStG, Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Genfer Abkommen vom 18.05.1956 in Betracht.
Die genannte Ausnahme von der Steuerpflicht sowie die einschlägigen Steuerbefreiungsvorschriften gelten jedoch nicht für die Fälle der widerrechtlichen Benutzung von Fahrzeugen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG). Eine widerrechtliche Benutzung liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird.
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen liegt eine widerrechtliche Benutzung vor, sobald ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird. In diesem Fall wirkt sich die Befreiung des § 1 Abs. 1 IntKfzVO nicht mehr aus, die von einem vorübergehenden Gebrauch spricht. Die Begründung des regelmäßigen Standorts im Inland macht die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Erfolgt diese nicht umgehend, ist der Tatbestand der widerrechtlichen Fahrzeugbenutzung erfüllt mit der Folge, dass Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen ist.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch § 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfällt die Steuerbefreiung auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht.
Von verschiedenen Finanzämtern wird nun jedoch u.a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), bei dem es um die Besteuerung aufgrund widerrechtlicher Benutzung eines schweren Nutzfahrzeugs von mehr als 12 t gegangen ist, die Auffassung vertreten, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wegen widerrechtlicher Benutzung generell nicht mehr relevant sei und dass demnach bei Antreffen solcher Fahrzeuge kein Verstoß mehr gegen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (Kfz-Steuer) vorlägen.
Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten - solange würde ich auf jeden Fall davon abraten.
2007-03-16 00:30:38
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answer #2
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answered by Anonymous
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hallo, natürlich darf man, genauso wie deutsche Wagen in England gefahren werden dürfen. Im englischen PKW ist ja eigentlich alles spiegelverkehrt Aber Achtung, da Du ja auf der "Beifahrerseite" beim Fahren sitzt, ist die Einsicht in den Straßenverkehr sehr problematisch. Außerdem bitte die Lampen vorne anders einstellen, und sie sonst den entgegenkommenden Verkehr blenden. liebe Grüße Elisabeth
2007-03-16 00:26:06
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answer #3
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answered by Elisabeth K 1
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Darfst du.
2007-03-16 00:58:31
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answer #4
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answered by Anonymous
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natürlich!
ich gehe mal davon aus du meinst eins in england (oder anderm kand mit linksverkehr) zugelassen ist, nicht war?
du mußt nur eine bestimmten bereich im scheinwerfer abkleben.
der ist für das asymetrischen abblendlicht verantwortlich. und da in england linksverkehr herrscht wird "hier" die falsche straßenseite weiter ausgeleuchtet.
bei rechtfahrern, also bei uns, ist das so das das abblendlicht die rechte straßenseite viel weiter ausleuchtet als die linke, dort wo der gegenverkehr ist. so wird übermäßiges blenden verhindert.
wo das lenkrad ist ist egal.
Gruß aus der Eifel
Steffen
2007-03-16 00:54:00
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answer #5
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answered by Steffen 5
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klar darf man!
2007-03-16 00:51:02
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answer #6
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answered by Corry 6
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Na klar. Ein ehemaliger Lehrer hatte so einen Wagen. Umgekehrt können wir ja auch mit unseren Autos in England fahren.
2007-03-16 00:29:26
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answer #7
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answered by Monimaus 4
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ja klar.. darf man das.. sicherer ist es aber wenn man noch einen guten Beifahrer hat der auch mit aufpaßt... man ist ja aus der Sicht der Engländer auf der falschen Seite.
2007-03-16 00:27:36
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answer #8
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answered by Bad-Girl 3
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Mein Freund meint, er hätte zumindest in Österreich schon öfters Rechtslenker gesehen.
Fahrzeuge mit mittig angesetztem Lenkrad gibts ja auch.
2007-03-16 00:23:14
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answer #9
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answered by Mynnia 3
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Ja, hast noch nie eine englisches Auto gesehen.
2007-03-16 00:22:08
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answer #10
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answered by hacire66 3
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