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Sie könnten ja im Weg sein,wenn es mal brennt!Wer weiss genau,ob es da ein Gesetz gibt?

2007-03-15 06:53:27 · 14 antworten · gefragt von chrissy 7 in Unterhaltung & Musik Umfragen & Abstimmungen

14 antworten

Wir wohnen in einer Ecke, in der es möglich ist, einen Schuhschrank aufzustellen. Wir haben jedoch den Vermieter zusätzlich gefragt. Ich denke, man sollte vorher fragen, da der Hausflur ja nicht zum Mietraum gehört. Unser Vermieter hatte nichts dagegen. Somit stehen unsere gesamten Schuhe draußen. :-)

Anbei noch ein Gerichtsurteil: Typical German ;-)

Kaum zu glauben, aber auch zu Schuhen im Treppenhaus gibt es bereits ein Urteil eines OLG !

"Schuhe können gelegentlich im Treppenhaus abgestellt werden (OLG Hamm, Entscheidung v. 20.4.1988, 15 W 169/88, ZMR 1988, 270"

Und noch ein link: http://www.juraforum.de/forum/t2728/s.html

2007-03-15 06:57:58 · answer #1 · answered by inseliona 2 · 3 0

Ein Gesetz gibt es vermutlich nicht. Bei uns ist in der Hausord-
nung festgelegt, daß keinerlei Gegenstände im Hausflur bzw.
Treppenhaus stehen dürfen.
Begründet wird die Maßnahme mit Stolpergefahr bei Flucht im
Falle eines Brandes.

2007-03-15 08:46:45 · answer #2 · answered by Berni 7 · 3 1

"Mietern darf die Nutzung von Gemeinschaftsflächen nicht untersagt werden. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass zum Mietshaus gehörende Treppenhäuser und Eingangsbereiche zum Abstellen von Räder und Kinderwagen genutzt werden können, wenn davon keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht."
Zumal bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen immer eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Alles darf nicht im Treppenhaus abgestellt werden: Pflanzen, die ein Mieter besitzt, gehören in seine Wohnung – nicht in Gemeinschaftsräume. "Das müsste dann vereinbart werden mit dem Vermieter, hier müssen die Interessen der anderen Mieter ganz stark berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für Schuhe, die draußen vor der Wohnungstür stehen. Das dürfte im Regelfall nicht erlaubt sein."
Auch wenn der Bundesgerichtshof zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen ein deutliches Wort gesprochen hat, so kann keine noch so klare Gesetzeslage jede Eventualität berücksichtigen. Ein Gespräch mit Nachbarn und Vermieter ist immer besser als auf sein Recht zu pochen.

hier auf diesem Link antwortet eine Rechtsanwältin auf diese Frage.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schuhe-und-M%C3%BCll-im-Hausflur__f12110.html
Die Hausordnung würde ich mir mal genauer anschauen.
Die Aufstellung einer Hausordnung entspricht Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG.

2007-03-15 07:50:50 · answer #3 · answered by bella 7 · 3 1

an Nikolaus bestimmt

2007-03-15 07:43:37 · answer #4 · answered by palux 6 · 2 1

Also ich würd sagen wenn dein Nachbar schon splitternackt in die Waschküche pieselt, solltest du deine Schuhe lieber mit rein holen. Ansonsten sieht man so was öfter und ich denke nicht das es ein Gesetz gibt was das verbietet!
Aber es gibt ein Gesetz für nackte Waschküchenpinkler! Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses!

2007-03-15 07:31:07 · answer #5 · answered by Devi - No longer in touch! 7 · 3 2

Soviel ich weiss schon, aber lies einfach in der Hausordnung

2007-03-15 07:04:22 · answer #6 · answered by scalabek 1 · 2 1

Ich würde mal die Hausordnung dazu lesen, um sicher zu sein. Oder den Vermieter fragen.

2007-03-15 07:03:49 · answer #7 · answered by carma_pary 6 · 2 1

Es kommt auf die Hausordnung an. diese muss Bestandtteil des Mietvertrages sein!
Alles was nicht verboten ist ist erlaubt!
Sollte es sich um ein Haus mit Eigentumswohnungen handeln wird es schwieriger..die Eigentümergemeinschaft kann Beschlüsse fassen, denen sich die Mieter(aber auch nur auf der Grundlage der Hausordnung) unterordnen müssen.
Der einfachste Weg ist mal mit der Hausverwaltung reden.
Niemand wird estwas dagegen haben, wenn nix im Weg steht, aber ein Schuhschrank an einer engen Stelle im treppenhaus kann zur Gefahr für alle werden.

2007-03-15 07:29:40 · answer #8 · answered by Mr.Brian 6 · 1 1

Solang nicht die anderen Mieter sich darüber beschweren einfach machen.Die Schuhe dürfen aber nicht auf der ganzen Treppenhaus verteilt sein Der Nachbar sollte aber zumindens gefragt werden ob es ihn stört ansonsten auf gute Nachbarschaft

2007-03-15 07:07:33 · answer #9 · answered by Panzerknacker 3 · 1 2

Meine Mutter ist Vermieterin und möchte nicht das die Schuhe draußen vor der Tür stehen das sieht nicht gut aus und meistens sind die Schuhe dann auch noch dreckig.
Doch das ist bei jedem Vermieter anders also einfach den Vermieter fragen ein Gesetzt dafür gibt es aber denke ich nicht.

2007-03-15 07:01:46 · answer #10 · answered by Lollipop 2 · 2 3

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