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Hartz 4

2007-03-15 01:47:38 · 12 antworten · gefragt von berlinerin_2007 1 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

12 antworten

* Sicher kannst du in den Urlaub fahren, aber vorher beim Amt abmelden.


.

2007-03-16 21:49:22 · answer #1 · answered by Karlchen * 7 · 3 0

na klar hast du anrecht darauf!
an @darki, @metusale, @manfredo.
mir scheint ihr beantwortet hier nur fragen aus langeweile oder der punkte wegen.
wie es scheint habt ihr arbeit.---noch---.
ich wünsche euch nicht, daß ihr bei der nächsten entlassungsrunde diverser grossbetriebe auf der liste steht und vielleicht auch unverschuldet in den genuß vo 345€ pro monat zum "LEBEN" kommt.

2007-03-16 03:49:50 · answer #2 · answered by toshi5904 2 · 3 0

Ich würde das nicht Urlaub nennen, sondern Entfernung und Ausgang aus den offenen Vollzug wird auch in einigen JVA's so gehandhabt.

2007-03-15 23:40:48 · answer #3 · answered by dollarprinz 4 · 3 0

Selbstverständlich bekommst Du Urlaub.20 Tage im Jahr.Mußt Du aber bitte beantragen von wann bis wann.Nach dem Urlaub wieder melden, daß Du für den Arbeitsmarkt verfügbar bist.Nicht vergessen! Viel Spaß und gute Erholung!

2007-03-15 18:04:26 · answer #4 · answered by Michaela 3 · 3 0

Ab dem 1. August 2006 besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Gruß

2007-03-15 10:02:22 · answer #5 · answered by horsch 6 · 4 1

Bitte schau mal hier herein, da steht es schwarz auf weiss:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Und hier noch eine neue Seite, vor 2 Wochen vom Ministerium eingestellt:
http://www.familien-wegweiser.de

An alle, die sich hier so aufregen: Urlaub steht ihr zu, ob es euch passt odr nicht! Ob sie die finanziellen Mittel hat, zu verreisen, mag dahingestellt sein!!
Ich fahre auch jedes Jahr für 2 Wochen nach Polen zu meine Schwiegereltern, wir haben uns das obere Geschoss des Hofes ausgebaut (als wir noch Arbeit hatten!) und die Reise (Reisebus) kostet uns (2 Erw., 2 Kinder) hin und zurück 300€!! ich gehe nebenbei arbeiten. das Amt lässt mir eine Freibetrag von 100€ plus 10% vom Rest. Das Geld sparen wir das ganze Jahr um uns diesen "Luxus" leisten zu können!!!

2007-03-17 12:25:02 · answer #6 · answered by Conny N 7 · 1 0

Also was einige hier so schreiben, finde ich echt erschreckend. Wer hier meint Hartz 4 Empfänger dürfen keinen Urlaub machen, der lebt jenseits der Realität. Auch als Arbeitssuchender, egal ob ALG 1 oder 2 hat Anspruch auf Urlaub. Alle die anderes behaupten waren noch nie arbeitslos und können so um sich spucken. Mich macht das immer so wütend, weil alle über einen Kamm geschert werden. Wie viele Menschen sind zu Hause, weil sie einfach keine Arbeit finden. Die Unternehmen wollen alle sparen und kaum jemand stellt noch ein. Überall gibt es Sparmaßnahmen. Es gibt Massenentlassungen usw. Für alle die keine Ahnung haben: Wenn man arbeitssuchend ist, muss man dem Arbeitsamt immer zur Verfügung stehen für eventuelle Vermittlungen. D.h. dass man immer unter seiner angebenen Adresse bzw. Telefonnummer erreichbar sein muss. Unter diesen Umständen wird dem Kunden ein Urlaub gewährt. Ansonsten können wir ja alle Arbeitssuchenden in ein Gefängnis stecken, denn der Umstand, dass man sich nicht frei bewegen darf ist auch nichts anderes. Deswegen der Urlaub. Das ist die Zeit in der man sich frei bewegen darf. Also auch seinen Wohnort verlassen darf. Auch wenn man nur für eine Woche die Freundin im Nachbarort besuchen will oder so. Weil wieder einige gesagt haben von wegen zuviel Geld usw. Ich war zum Beispiel letztes Jahr auch arbeitslos und meine Familie (Eltern, Bruder, Freundin von meinem Bruder, Neffe und ich) waren auf Kreta im Urlaub, wobei meine Eltern diesen finanziert haben. Und das kann doch nicht verboten sein, oder??? Also ich bin sonst nicht so, aber ich wünsche allen die so einen Mist geschrieben haben, dass sie auch mal arbeitslos werden. Anscheinend lebt ihr auf einem anderen Stern oder sowas. Ahnung habt ihr jedenfalls keine, das ist sicher. Nicht alle Menschen sind Sozialschmarotzer, bei weitem nicht. Wie gesagt ich war auch arbeitslos und war nie glücklich damit. Ausgesucht habe ich mir das garantiert nicht.
Nun zu deiner Frage: Du hast Anspruch auf Urlaub und zwar 21 Tage. Den musst du bei deinem Vermittler anmelden und abwarten, ob er dir genehmigt wird. Es tut mir leid, dass ich deine Frage erst jetzt beantwortet habe. Aber ich musste mich echt mal auslassen, weil mich regt so eine Einstellung auf, da tut mir alles weh.

2007-03-18 22:04:02 · answer #7 · answered by Betja 3 · 0 0

Du hast einen "Anspruch" von 21 Tagen Urlaub bei Hartz IV.

Diesen mußt du jedoch vorher erst einmal bei einem zuständigen Sachbearbeiter beantragen.

Auch wenn du nur deinen Ort verläßt, mußt du das vorher melden bzw. beantragen, weil du ja jeder Zeit, dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen sollst.

Es ist tatsächlich wie hier schon erwähnt wurde, eine Art offener Vollzug.

Deshalb sollte sich niemand darüber lustig machen, wenn jemand der Hartz IV bekommt, mal Urlaub machen möchte.

Weil eben auch ein Tagesausflug in den Nachbarort, einem Uraub entspricht, welcher der Abmeldung bedarf.

So weit ich weiß, muß man für den Urlaubsanspruch mindestens 3 Monate arbeitslos sein.

Dann hat man "Anspruch" auf max. 21 Tage mit Weiterzahlung des ALG 1 bzw. 2.

Es sind auch mehr als 21 Tage Urlaub möglich, jedoch folgt dann Einstellung der "Leistung".

Und ganz wichtig; es liegt immer am Ermessen und der Laune des entsprechenden Sachbearbeiters.

2007-03-16 05:00:29 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Du musst mir zeigen wie das geht, Hartz 4 empfänger und in urlaub fahren, das möchte ich auch können.
Hab schon probleme meine Familie satt zu kriegen.

2007-03-15 11:10:45 · answer #9 · answered by Big Tom 4 · 3 3

Du arbeitest nicht und willst dafür auch noch Urlaub bekommen.
Das wäre toll wenn das geht melde ich mich auch gleich an.

2007-03-15 17:41:00 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 5

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