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Meine Mutter hat angegeben, dass sie seit 2006 von meinem Vater getrennt ist. Tatsächlich ist sie erst am 2. Februar diesen Jahres ausgezogen.
Es gibt zwar die Regelung, dass man zwar getrennt ist, aber zusammen lebt. Was ist wichtig für diese Angabe?
Meine Elötern haben bis dahin mmer im Ehebett geschlafen, es wurde gemeinsame Wäsche gewaschen, für alle gekocht und zusammen gegessen.
Kann man da offziell von getrennt leben sprechen?

Was muss gegeben sein, damit man von einer Trennung sprechen kann, aber beide noch in der selben Wohnung leben?

Es ist sehr sehr wichtig, und ich bitte um Hilfe oder hilfreiche Adressen.

Vielen Dank.

2007-03-15 00:21:15 · 7 antworten · gefragt von Ginny 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Mein Vater will ja nichtmal eine Trennung, meine Mutter ist einfach abgehauen, hat aber angegeben, sie würden schon seit letztem jahr getrennt leben, obwohl bis dahin alles normal lief.
Sie gibt das jetzt an, um eine bessere Lohnsteuerklasse zu bekommen, während mein vater die schlechteste bekommt und danna us der Wohnung ausziehen müsste.

2007-03-15 00:54:06 · update #1

7 antworten

Hallo, hab hier was für dich:

Voraussetzungen:
Wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben, so gilt die Ehe als zerrüttet. Eine solche Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung vorliegen, wenn in verschiedenen Zimmern geschlafen wird, getrennt gewirtschaftet wird und praktisch keine Dienstleistungen füreinander erbracht werden (also nicht mehr für den anderen Ehegatten gewaschen oder gekocht wird);
Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu;
Regelungen über den Ehegattenunterhalt sind getroffen worden;
Regelungen über die Verteilung von Ehewohnung und Hausrat sind getroffen worden;
Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, sind auch Regelungen über das Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt getroffen worden.
Grüssli

2007-03-15 00:26:25 · answer #1 · answered by haxentisch 4 · 5 0

Man kann auch getrennt sein, wenn man noch in derselben Wohnung lebt. Allerdings müssten deine Eltern dann getrennt voneinander schlafen und müssten ihren Haushalt getrennt führen. D. h. dass jeder für sich selbst einkauft, selbst seine Wäsche wäscht, für sich selbst kocht usw. Also so wie in einer Art Wohngemeinschaft. Es darf keinerlei eheähnliche Gemeinschaft mehr bestehen.
Das wird dann auf das Trennungsjahr angerechnet (die Zeit, in der man getrennt sein muss, bevor die Scheidung eingereicht werden kann).
Klar kann man da auch ein bisschen schummeln bei diesen Angaben, wenn beide sagen, dass wirklich kein eheänliches Leben mehr stattfand in dieser Zeit. Aber es müssen eben beide bestätigen, dass es so war. Ansonsten gilt das Trennungsjahr erst ab dem Zeitpunkt, wo auch eine räumliche Trennung stattgefunden hat (also einer von beiden ausgezogen ist).

2007-03-15 03:36:26 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Wenn beide vor Gericht bezeugen, dass sie getrennt leben, wen soll das dann interressieren, wer wann wo geschlafen hat und wer wessen Wäsche gewaschen hat?
Interressant wird es erst, wenn eine Partei sich nicht scheiden lassen will.

2007-03-15 00:45:03 · answer #3 · answered by die_sauers 2 · 2 0

Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann auch vollzogen werden, wenn die Parteien innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dann darf allerdings kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und es dürfen auch keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten mehr bestehen, wobei es aber genügt, wenn nur einer der Ehegatten die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will (BGH NJW 1978, 1810 f.; 1979,105; Neumann in: Bamberger/Roth a.a.O., § 1567 Rn. 3 m.w.N.).

Die Voraussetzungen, die Du aufzählst, fallen unter gemeinsamer Haushalt.

2007-03-15 00:32:09 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Zusammenleben trotz Trennung geht auf jeden Fall.Aus Kostengründen ist es empfehlenswert.
Man darf nicht mehr für den Partner kochen,zusammen essen,waschen.Getrennte Betten sind vorgeschrieben.
Und am besten zum Anwalt gehen und dort alles regeln.

2007-03-16 05:58:19 · answer #5 · answered by sandra w 6 · 0 0

Von getrennt leben beim gemeinsamen Haushalt spricht man dann wenn man alles für sich selbst macht: Wäsche waschen, Essen kochen, aufräumen usw. und es natürlich zu keinerlei Annäherungsversuchen kam. Wenn sich da beide nicht einig sind in ihren Aussagen, wird es auch nicht anerkannt von offiziellen Stellen.

2007-03-15 22:35:05 · answer #6 · answered by magnetic.island 3 · 0 0

Soviel ich weiß, darf deine Mutter die Wäsche von deinem Vater nicht mehr waschen, sie darf nicht mehr für ihn mit kochen & getrenntes schlafen sollte auch sein.

2007-03-15 00:45:57 · answer #7 · answered by zicken.zecke 3 · 0 0

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