Grundsätzlich musst Du nur Deinen Anliegerpflichten nachkommen, also dafür sorgen, dass die Anlieger in keiner Weise beeinträchtigt werden. Auf Deinem Grundstück kann wachsen was will, wild ducheinander, ohne Einschränkungen, es ist Dein Eigentum.
Wenn allerdings z.B. ein Baum auf ein Nachbargründstück zu stürzen droht, kann das Fällen angeordnet bzw. erzwungen werden. Genauso verhält es sich, wenn an der Grundstücksgrenze emporwachsende Bäume dem Nachbarn das Grundstück wesentlich verdunkeln.
Auch zum Gras mähen bist Du nicht verpflichtet.
Aber..es ist schon vorgekommen, das ein Grundstück jahrelang verwilderte und dann nicht mehr bebaut werden konnte, weil seltene Tiere auf dem Grundstück heimisch waren selten aber wahr.
Ich würde sagen, eine angemessene Pflege ohne zu übertreiben ist sinnvoll, auch im Hinblich auf eine spätere Verwertung.
2007-03-14 10:49:16
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answer #1
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answered by Anonymous
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Das liegt an der jeweiligen Verordnung, die die Kommune erlässt. Unter Umständen kann es Dir passieren, dass die Kommune auf Deine Rechnung das Grundstück "entwildern" lässt, und Du eine Rechnung bekommst. Frag beim Gemeindeamt nach! Es gibt da keine bundeseinheitliche Regelung.
2007-03-14 17:54:18
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answer #2
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answered by Lucius T Fowler 7
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Bäume schneiden wäre im eigenen Interesse. Wenn ich die Bäume zum Bau entfernen will oder muss, ist hier gesondert anzufragen!
Rasen mähen hält das Grundstück in einem optisch besseren Zustand.... könnte ggf. auf den Verkaufspreis auswirken.
Zudem ist der Status im Bebauungsplan zu beachten. Bauland ist anders zu beurteilen als Bauerwartungsland oder Ackerland!
2007-03-16 13:52:34
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Generell ja. Nur ich würde mich bei der Gemeinde oder der Stadt erkundigen, welche Satzungen es gibt. In vielen Gemeinden reicht es 1 x jährlich das Gras zu mähen und die abgefallen Äste zu entsorgen.
2007-03-15 12:34:17
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answer #4
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answered by rainer18100 2
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Es darf kein Ratteneldorado werden und auch sonst darf keine Gefahr für Anlieger bestehen. Denk auch an Kinder, die von verwilderten Grundstücken magisch angezogen werden. Wenn die zB Höhlen bauen und verunglücken kannst du auch Ärger bekommen.
2007-03-15 08:20:51
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answer #5
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answered by Anonymous
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Dein Unkraut darf kein Samen streuen, deshalb einmal im Jahr mähen. Sonst kannst Du es verwildern lassen. In Siedlungen mußt Du es pflegen.
2007-03-15 05:21:21
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answer #6
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answered by Sprendlinger 7
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ja
weil sonst machst du dich strafbar.
2007-03-15 04:37:05
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answer #7
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answered by whyskyhigh 7
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Ja man muss es auch sauber halten, ist man zu verpflichtet!
Bäume schneiden erst dann wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen
2007-03-14 18:34:13
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answer #8
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answered by bupperl 1
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Bäume schneiden auf jeden Fall, sonst verwildert das Grundstück. Es sei denn, es ist Dir egal, wenn es ein Wildgarten wird. Du könntest z.B. Schafe weiden lassen, dann hättest Du viele Probleme gelöst.
2007-03-14 17:40:04
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answer #9
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answered by Sunnyflower 7
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