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Hallo, ich könnte doch zuckerkrank, Heroin oder sonstwie Drogensüchtig sein ... darf mein Arbeitgeber eine Blutprobe einfordern? Und unterliegen die Ergebnisse der Schweigepflicht?

2007-03-14 10:27:47 · 11 antworten · gefragt von Märchenprinz 2 in Freunde & Familie Freunde

11 antworten

Bei der Abnahme von Blut ist in jedem Fall ein Einverständnis der betreffenden Person Vorraussetzung ansonsten handelt es sich um Körperverletzung.
Sind Mitarbeiter eines Unternehmens aus Sicherheits und Vorsorgegründen zu regelmäßigen Gesundheitstests verpflichtet, so muss das entweder arbeitsvertraglich oder aber in einer saparaten arbeitsmedizinischen Vereinbarung vorher geregelt sein.
Bei diesen tests dürfen nur ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, für ide vorher eine Einverständniserklärung vorlag alsko keine
Drogen,- und Alkoholtests (darf nur die Polizei oder gleichberechtigte Staatsgewalt), Tests auf Diabetes HIV oder andere Tests.
Die Ergebnisse der Untersuchung insbesondere Auffälligkeiten die Hinweise auf eventuell weitere vermutete Befunde geben könnten, unterliegen der ärztlichen Schweigeplicht.
Dem Arbeitgeber dürfen nur Informationen in einem vorher vertraglich festgelegten Rahmen zukommen z.B.

radioaktive Befunde die Veranlassung geben, auf Kontamination im bertieb zu schliessen, Verseuchung mit im betrieb verwendeten Giften oder Bakterien o.ä.

2007-03-14 10:43:47 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Wenn du mit chemischen Substanzen arbeitest die Gesundheitsgefährdent sind dann darf der BA dir auch Blut und Urin abnehmen. Dieses geschieht in deinem eigenen Interesse!
Wenn du etwas zu verbergen hast kannst du es deinem Arzt ruhig eingestehen falls er dich drauf anspricht! Er darf nichts zu deinem Arbeitgeber sagen in sofern keine Gefahr für dich oder die von dir ausgeführte Arbeit in Betracht kommt.

2007-03-14 17:33:23 · answer #2 · answered by Devi - No longer in touch! 7 · 4 0

Nein der BA darf dir kein Blut entnehmen es sei den du erlaubst es ihm dann darf der das aber sonnst darf er das nicht er braucht deine zustimmung

2007-03-15 11:09:24 · answer #3 · answered by gase20 2 · 1 0

bei der untersuchung werden nur die routine abgenommen dh blutbild,senkung,gerinnung und allg chemie
alle sonderuntersuchungen wie thc usw sind aufwendig und mit mehrkosten für den arbeitgeber verbunden und welche arbeitgeber möchte mehr ausgeben ,als er muß?
und diese sonderuntersuchungen setzten das einverstendnis voraus
achja...der blutzucker gehört zur routine,aber diabetis beeinträchtig nicht deine arbeitsfähigkeit,bei gesunder ernährung bzw einstellung der hormone

nachtrag:
es gibt auch die möglichkeit,dass du selbst zu einem arzt gehst,allerdingst sind das dann deine kosten

2007-03-14 17:55:50 · answer #4 · answered by dirk h 5 · 2 1

Bei einer echten Routine gibt das Blutbild wichtige Infos über die Gesundheit - ohne alles mögliche auseinandernehmen zu müssen. Der Arzt hat eigentlich auch seine Schweigepflicht.
Hinzu kommt: was ist Dir eine Weigerung wert? Dadurch werden nur alle (un)Beteiligten Aufmerksam.

2007-03-14 17:41:10 · answer #5 · answered by q.e.d. 5 · 1 0

Also bei uns darf der Arzt Blut entnehmen,da ich in der Medizin arbeite.Es ist ja auch zum eigenen Schutz,da auch dann immer Titterkontrollen stattfinden und ich nur so weiß,ob wieder eine Auffrischungsimpfung ansteht oder nicht.
Die Ergebnisse stehen natürlich unter Schweigepflicht.Wir bekommen sie immer in einem geschlossenen Umschlag.

2007-03-15 07:18:42 · answer #6 · answered by Sonne 2 · 0 0

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Dementsprechend erfährt der Arbeitgeber auch nicht die Er-
gebnisse.
Nur zur Anmerkung: unser Betriebsarzt hat bei einigen Mitar-
beitern so früh Krebs und andere Erkrankungen festgestellt,
sodaß ihm die Betroffenen sehr dankbar waren.
Zudem hat er durch Forschung Nachweise der Schädlichkeit
von Stoffen für die Mitarbeitergesundheit erbracht und den
Menschen bei Berufsgenossenschaftsprozessen zu ihrem
Recht auf Rente verholfen.
Also bitte etwas vorsichtig, falls ich Kritik aus deinen Aus-
führungen herausgehört habe.

2007-03-14 20:45:58 · answer #7 · answered by Berni 7 · 0 0

Als erstes, der Betriebsarzt darf ohne deine Zustimmung nichts an deinen Arbeitgeber weitergeben er unterliegt wie jeder Arzt der Schweigepflicht.
Ob dies wiederrechtlich geschieht lasse ich mal dahin gestellt sein, ( bin auch nicht blauäugig ).

Ohne deine ausdrückliche zustimmung darf er dir kein Blut abnehmen, das darf kein Arzt.
Bei Trunkenheit oder Drogen am Arbeitsplatz muss auf jeden Fall der Betriebsrat und Polizei hinzu gezogen werden.

2007-03-14 18:50:40 · answer #8 · answered by bupperl 1 · 0 0

nichts darf ärztlicherseits mit dir gemacht werden, solange du nicht einverstanden bist... außer es liegt akute eigengefährung oder gefährdung bedeutender rechtsgüter vor...
naja... überleg mal, wovor du wirklich schiss hast ;)

hau rein

2007-03-14 18:25:03 · answer #9 · answered by irmela_p 6 · 0 0

der darf erstmal garnix, wenn du nicht einverstanden bist. aber das würde natürlich blöd aussehen, wenn du es nicht machst. aber er darf ohne dein einverständnis nicht auf drogen, alk oder sowas untersuchen. frag´doch einfach nach. der hat schweigepflicht....

2007-03-14 18:01:56 · answer #10 · answered by savage 7 · 0 0

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