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Leider hat meine Tochter(12) im Internet Bilder herunter geladen und dabei meine E-Mail + Name usw angegeben. Dummerweise waren es keine "Free Downloads" (was sie annahm) jetzt hab ich die dicke Rechnung, da es sich wohl um ein einjähriges Abo handelte. Habe denen die Lage erklärt, die antworten, sie würden mich wegen Betrug anzeigen usw.
Muß ich das bezahlen?
Sicher darf meine Tochter meine Daten nicht verwenden (was ich ab sofort unterbunden habe, indem ich den PC mit einem Passwort versehen habe), aber sie ist doch rechtlich nicht dafür strafbar zu machen, oder?

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

2007-03-14 09:57:05 · 12 antworten · gefragt von veteranin 3 in Computer & Internet Internet

@langgra: ich weiß, daß man es innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, nur leider ist es mir bis Dato nicht aufgefallen. Die Rechnung kam "natürlich" erst nach Ablauf dieser Frist...

2007-03-14 10:06:32 · update #1

@ANWALT: ist hier zufällig einer in der nähe, der mir etwas raten kann?...danke.

2007-03-14 10:11:52 · update #2

12 antworten

Der Haken ist, Du hättest den PC vor Missbrauch (durch die Tochter) schützen müssen. Also bist Du eventuell strafbar und musst vielleicht bezahlen.
Ansonsten wird aber immer wieder geraten, solche Rehnungen nicht (vor der dritten Mahnung) zu zahlen und einen Anwalt zu fragen. Diese Firmen haben oft mächtige Drohungen auf Lager, können aber kaum etwas gegen Dich beweisen. Sonst könnte ja jeder behaupten, er wäre ich - und auf meine Kosten im Netz einkaufen... Ohne Vertrag keine Bezahlung, so würde ich das sehen.

2007-03-14 10:02:03 · answer #1 · answered by q.e.d. 5 · 1 0

Nicht zahlen, auch wenn Mahnungen ins Haus flattern. Diese Abzocker wollen einen nur einschüchtern und legen es nur selten auf ein Gerichtsverfahren an (nachvollziehbar ;-) ).

Weitere Hinweise (und ein Widerrufs-Musterschreiben) findest Du unter untenstehenden Links oder bei der Verbraucherzentrale in deiner Nähe.

2007-03-14 11:17:49 · answer #2 · answered by banquet53127 2 · 2 0

Also zunächst einmal schau nochmal auf die Seite ob man über die entsprechenden kosten aufgeklärt wird, wenn nicht, ist onehin alles hinfällig.

Auch der Hinweis auf ein Abo muss eindeutig vorhanden sein.

Am besten einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Fachkenntnissen einschalten.

2007-03-14 10:17:51 · answer #3 · answered by SAD-MG 4 · 2 0

Wäre von Vorteil, wenn Du den Anbieter nennen würdest, denn ich nehme mal an das Deine Tochter einer Abzockerfirma aufgesessen ist.

2007-03-14 10:05:04 · answer #4 · answered by ? 7 · 1 0

Hallo sie ist keine 18 also ist sie nicht geschäftsfähig ich würde einen anwalt einschalten oder zur einer rechtsberatung gehen rechnung auf keinen fall zahlen !!!

2007-03-15 00:36:03 · answer #5 · answered by Mischa 1 · 0 0

Cool bleiben und NICHT zahlen. Diese Abzocker lassen es nicht auf ein Mahnverfahren bzw. ein Gerichtsverfahren ankommen..... also gaaanz locker bleiben.

2007-03-14 22:35:46 · answer #6 · answered by topchemnitz 2 · 0 0

Das ist so die übliche Abzocke! Geh am besten sofort zur Verbraucherberatung und nimm die Rechnung gleich mit! Es kostet zwar etwas, aber sie helfen weiter. Es muss nämlich klar ersichtlich sein, dass man einen Vertrag macht. Zahlst du nicht , so wärst du zumindest in unserem Bundesland die erste, die einen Gerichtsbeschluß bekommen würde. Damit meine ich: Es gab bis jetzt noch keinen. Die wissen eigentlich genau, dass sie gerichtlich damit nicht durchkommen würden. Vor allem würde man ja den Gerichtsbeschluß auch widerrufen.

2007-03-14 12:30:05 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

* Deine Tochter hat in deinem namen einen Vertrag abgeschlossen, den Beweis das sie es nicht war kannst du nicht erbringen. Es sei du kannst belegen das du zu dieser zeit nicht in der Wohnung warst.
Dann ist sie teilweise geschützt und darf solche Verträge nicht abschließen.
Der Beweis liegt aber auf deiner Seite.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Verträge Minderjähriger:

http://www.123recht.net/article.asp?a=1493
.

2007-03-14 10:42:35 · answer #8 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

Servus
Also du kannst den Vertrag wiederrufen lassen wenn deine Tochter noch nicht voll geschäftsfähig ist (soll heissen noch unter 18 Jahre und das ist sie ja)
Dies kann in Form von einer Email sein oder indem du anders Kontakt aufnimmst.
UND
Du kannst den Vertrag auch innerhalb von 14 Tagen wiederrufen, weil du zum Beispiel finanzielle Probleme hast.
Gib in der Mail einfach an das du dich getäuscht hast.
Dann ist auch dir Frage ob es ein "seriöses" Unternhemen ist oder eher das Gegenteil.
Am besten du rufst einfach die Nummer der Örtlichen Polzeidienststelle oder eines Anwalts für Internetrecht
(Das Örtliche) an und kannst dich da zur Not auch noch mal informieren.

Viel Glück MfG K3nnY


PS: Zahlen musst du nicht. Wenn du die oben genannten Gründe angibst. Auch wenn mit Pfändungen oder dergleichen gedroht wird, nicht zahlen!!!!!!

2007-03-14 10:11:23 · answer #9 · answered by K3nnY 3 · 2 2

Schwierig, denn wie kann man als Firma wissen, dass nicht doch du die Sachen bestellt hast und nun nur die Tochter vorschiebst, aber ich würde die Zahlung einstellen bzw. gar nichts bezahlen. Ob die es nach deiner Erklärung wirklich auf einen Prozeß ankommen lassen ist fraglich, denn es gibt da Richtlinien die auch von solchen Anbietern eingehalten werden müssen, und das zu beweisen dass sie das getan haben fällt denen meistens schwer.
Wenn du nicht sicher bist, dann frage mal einen Anwalt, eine Beratungsstunde kostet nicht die Welt und du bist dann hinterher schlauer.

Gruß
Franky

2007-03-14 10:03:59 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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