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Die Hamburg-Mannheimer hat bei einem Bekannten die Versicherung kurzfristig nach Einreichen eines Sturmschadens gekündigt.Ist eine solche Praxis üblich?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

2007-03-14 05:51:01 · 6 antworten · gefragt von sandra w 6 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

6 antworten

Eine solche Praxis ist rechtens.

Bei einem Schadensfall (egal ob Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- oder Gebäudeversicherung) sind beide Vertragsparteien berechtigt den Vertrag zu kündigen.

D.h. nach Schadensbegleichung hat jede Seite vier Wochen Zeit sich zu überlegen ob sie kündigt oder nicht. Das nennt sich Schadensonderkündigungsrecht .

Die Kündigung darf aber nur fristgerecht geschehen!
Fristlose Kündigungen sind nur bei arglistiger Täuschung im Versicherungsfall zulässig.
(wenn VN den Schadenshergang zu seinen Gunsten beschreibt bzw. wenn er einen überteuerten "Freundschafts-Kostenvoranschlag" einreicht).

Ihre Bekannten sollten schnellsten eine neue Gebäudeversicherung abschließen.

Und zwar wegen:
der Bank wo das Hausdarlehn läuft
(die Bank kann ansonsten Theater machen,
weil der Darlehnnehmer nicht seinen ver-
traglichen Pflichten nachkommt und das Haus
entsprechend versichert hat)

und weil der nächste Sturm kommt bestimmt

2007-03-14 06:21:41 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

es ist üblich und auch rechtmäßig!
(meine hat mir auch gekündigt)
im schadensfall können BEIDE partner kündigen, egal wie hoch der schaden ist.
das gilt für alle versicherungen.

Gruß aus der Eifel
Steffen

2007-03-14 13:04:55 · answer #2 · answered by Steffen 5 · 2 0

ja kann er

2007-03-14 12:58:34 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Ja, das kann passieren. Die Versicherer trennen sich so von Kostenfällen. Es kann sein, dass dein Bekannter bei der nächsten Versicherung einen Vertrag nur zu erschwerten Bedingungen angeboten bekommt. Z. B. Selbstbeteiligung oder Gutachten über Schadanfällige Bauteile und Höhere Beiträge.
Meine Freundin hat bei ihrem Haus mit den Wasserleitungen ihr nasses Wunder erlebt. Ihre Versicherung springt bei neuen Schadensfällen erst nach SB von 750 Euro ein. Wenn sie alle Leitungen erneuern würde, hätte sie vollen Schutz.

2007-03-14 12:57:53 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Nach einem regulierten Schaden ist das bei vielen Arten von Versicherungen so vertragsrechtlich in Ordnung. Kunde und Anbieter dürfen dann kündigen. Also beide Seiten können das tun.

2007-03-14 12:56:14 · answer #5 · answered by Ulli 7 · 1 0

Hier gab es vor kurzem eine ähnliche Frage, nur über Haftpflichtversicherungen. Es ist nicht üblich, aber einwandtfrei. Die Versicherung kann auch kündigen oder bei Vertragserhaltung auf eine Selbstbeteiligung bestehen. Machen viele Versicherungen, wenn häufig viele und größe Summen getragen werden sollen. Leider...

2007-03-14 12:55:18 · answer #6 · answered by hrnchen82 3 · 1 0

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