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Ìch habe seit Jahren kein Radio. Ich informiere mich übers Fernsehen bzw. übers Internet. Aufeinmal soll ich Rundfungeb. bezahlen. Das sehe ich nicht ein. Denn ich will doch ,für eine Ware die ich nicht habe, Geld aus geben. Jetzt wurde mir von der GEZ Vollsreckung angedroht. Habe noch 2-3 Wochen dafür Zeit. Was soll ich tun?

2007-03-14 01:24:39 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Nachrichten & Medien Medien & Journalismus

14 antworten

1. Es handelt sich beim sogenannten "Schwarzsehen" nicht um eine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das hat zur Folge, daß ein GEZ Mitarbeiter entgegen seinen eventuell eigenen Aussagen niemals eine richterliche Verfügung zum Zutritt zur Wohnung bekäme. Kein Richter wird den §13 des Grundgesetzes zur Unverletzbarkeit der Wohnung wegen einer Ordnungswidrigkeit aufheben.

2. Muss die GEZ den Nachweis erbringen, daß du ein entsprechendes Gerät bereithältst. Können sie ein Gerät nicht von der Haustür aus, bzw. vom Fenster aus sehen, so ist dieser Nachweis schwierig bis unmöglich.

3. Zum Thema rückwirkende Berechnung der Gebühren: sie müssen nachweisen, daß du das Gerät die ganze Zeit besessen hast. Die Behauptung, du hättest das Gerät erst vor kurzem erhalten reicht zumeist aus, um jeglichen Versuch eines Beweises im Keime zu ersticken.

4. Abmelden ist sehr viel schwieriger, als anmelden. Bist du ersteinmal erfasst, hast du schlechte Karten, da wieder herauszukommen.

5. Achtung ist auch deshalb schon geboten, da die GEZ gern Überrumpelungstaktiken einsetzt. Da stellen GEZ Mitarbeiter an der Tür gern mal die Frage: "Guten Abend! Störe ich sie gerade bei der Tagesschau?"... wer da mit "Ja" antwortet, hat schon verloren. Also absolut aufpassen, was man wem antwortet!

Grundsätzlich ist zu sagen: lasst niemanden, den ihr nicht kennt in eure Wohnung! GEZ Mitarbeiter geben sich gern als jemand anderen aus, als sie eigentlich sind.

Meine Meinung: GEZ ist der größte staatlich subventionierte Verbrecherladen der Welt. Schlimmer, als die Stasi; nur noch nicht so brutal. Sie gehört boykottiert, wo es möglich ist. Dies alles ist meine Meinung im Sinne der allgemeinen Meinungsfreiheit!

2007-03-14 02:05:22 · answer #1 · answered by SeveQ 3 · 2 0

Ganz schnell deine Gebühren bezahlen - denn auch wenn du nur Fernsehen und/oder Internet benutzt, bist du schon dran. Das ist nun mal so und man kann es nicht ändern, da es gesetzlich so geregelt ist. Außer du bist bedürftig und/oder schwerbehindert (G), dann bekommst du Befreiung.
Zahle sofort - denn die Straf-Gebühren sind hoch und zahlen wirst du sowieso müssen.
So ist nun mal das Gesetz in Deutschland.
(Übrigens: In USA zahlst du 3 x so viel.......)

2007-03-14 08:32:17 · answer #2 · answered by dschinghi 4 · 2 0

Man kann zwar nur Rundfunk anmelden und bezahlen, aber nur Fernsehen geht nicht. Ist immer Rundfunk mit eingeschlossen. Und wenn Du kein Fernsehen angemeldet hast, musst Du fürs Internet bezahlen, da man ja darüber auch TV empfangen kann.
Mach ran, die können rückwirkend über Jahre berechnen.

2007-03-14 08:37:20 · answer #3 · answered by Derfnam 5 · 1 0

Der Begriff "Rundfunk"gebühr ist irreführend - es bedeutet eigentlich Rundfunk- und Fernsehgebühr.

Wenn du also einen Fernseher hast, musst du dafür Gebühren zahlen.

Einzig richtiger Rat: Zahlen.

Oder per Antrag von der Gebührenpflicht befreien lassen, das hängt aber von bestimmten Voraussetzungen ab, die hier zu finden sind: http://www.gez.de/docs/Information_Befreiung.pdf
.

2007-03-14 08:33:40 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Du hast uebersehen dass Rundfunkgebühr beides umfasst, Radio und Fernsehen und daher musst du dieses zahlen. Mache es schnell, denn es wird sonst teuer. Alle die ein Radio, einen Fernseher haben muessen das bezahlen. Es reicht sogar das Radio im PKW aus. Also schnell bezahlen.

2007-03-14 10:41:04 · answer #5 · answered by Helga M 5 · 0 0

Der Empfang durch einen Fernseher beinhaltet immer die
Zahlung von Rundfunkgebühren!
So schlau war der Gesetzgeber schon lange.
Du fragst, was du tun sollst? Schnellstens zahlen oder es wird
richtig schön teuer für dich.
Bedaure, hätte dir gern etwas Netteres geschrieben.

2007-03-14 09:59:32 · answer #6 · answered by Berni 7 · 0 0

Ja - Du mußt !!!

Wie Du unten sehen kannst, ist die Gebühr für Radio UND Fernsehen exakt gleich wie die NUR für Fernsehen.

Also zahl einfach - sonst wirds nur noch teurer !!!

Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein

Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät

(Grundgebühr) 5,52 EUR
für 3 Monate 16,56 EUR

Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
17,03 EUR
für 3 Monate 51,09 EUR



Zu Ihrer Information:
Bei der Zahlung der Rundfunkgebühren können Sie zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.

Beispiel:
Zahlungszeitraum = Februar - März - April
Fälligkeitszeitpunkt: 15. März

Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich.


DAS GANZE HATTEN WIR DOCH ERST NEULICH:

http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=ApR_rgEWCjaDlnp4be5LnhAJCgx.?qid=20070215101532AAeZDa2

2007-03-14 09:03:14 · answer #7 · answered by RL 7 · 0 0

Wenn Du einen internetfähigen Computer hast (was ja offensichtlich der Fall ist), musst Du dafür seit 1. Januar 2007 GEZ bezahlen. Ich habe die Rechnung auch schon, habe ihr allerdings auch bereits schriftlich widersprochen. Warten wir's ab.

Den Fernseher müsstest Du allerdings sowieso angemeldet haben, da wäre der Computer dann in der Gebühr mit drin.

Aber da ich, seit sie bei uns DVB-T eingeführt haben, keinen Fernseher mehr benutze (bzw. meiner sowieso funktionsunfähig geworden ist dadurch), und ich mehr Youtube als sonstwas schaue, sehe ich nicht ein, dass ich weiter Gebühren zahle. Was interessieren mich deutsche Sender im Internet? Dass die Möglichkeit besteht, auch von denen Filme anzuschauen, ist irrelevant. Dann sollen sie eben ihre Angebote rausnehmen, aber nicht versuchen, durch die Hintertür abzukassieren. Lieber "pay per view" als diese seltsame Pauschale.

2007-03-14 09:00:53 · answer #8 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

Sezu dich mit ihnen in Verbindung und vereinbare Ratenzahlung! Du musst zahlen, es sei denn, du bekommst "Hilfe zum Lebensunterhalt" in Form von " Hartz4", "ALG2". Dann kannst du eine Befreiung beantragen, ebenso, wenn du schwerbehindert bist, taub oder blind! In diesen Fällen bekommst du beim Bürgeramt einen Antrag, den du ausfüllen musst und mit beglaubigter(") Kopie der Bescheide zur GEZ schickst!

Du zahlst für Radio, Fernsehen, Internet( wenn TV/Radio-Empfang möglich), Autoradio, Radiowecker.....

2007-03-14 08:50:15 · answer #9 · answered by Conny N 7 · 0 0

Egal was Du von beiden besitzt,Du kommst nicht
drum herum musst blechen!!! LEIDER!

2007-03-14 08:34:46 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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